Betreuungsvoraussetzung für psychisch erkrankte Menschen

vom 30.06.2017, 10:34 Uhr

Ich habe ja unter anderem in diesem Thread Inwieweit kann man psychisch erkrankten Menschen glauben? von einer Bekannten berichtet. Ich denke, dass diese Person nicht viel entscheiden kann und dass sie auch unberechenbar ist, was ihre soziale Phobie angeht. Weiterhin frage ich mich, ob man nicht darüber nachdenken soll, ihr einen Vormund zu stellen, also eine Pflegschaft, die eben über einige Dinge in ihrem Leben bestimmt.

Wann ist es sinnvoll, dass man diese Person nicht mehr alleine alles entscheiden lässt? Sollte man da nicht handeln? Kann so eine Pflegschaft auch der engste Familienkreis übernehmen? Sie möchte ja auch heiraten, könnte das der Mann dann übernehmen oder hat es irgendwelche Nachteile? Welche Voraussetzung bedarf eine Betreuung?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die einfachste Version ist, dass die betroffene Person selbst einen Antrag auf Betreuung stellt und einen geeigneten Betreuer vorschlägt. Mit entsprechender Diagnose und einem psychologischen Gutachten, dass die Probleme schildert und die Notwendigkeit bestätigt, ist es nach einem Gespräch mit dem Richter einfach.

Schwieriger ist es zurecht, wenn der Betroffene selbst nicht betreut und damit bevormundet werden möchte. Dann stellt man zwar auch den Antrag und legt Gutachten vor oder der Richter fordert eins an. Aber fragt im Gespräch mit dem Betroffenen natürlich genauer nach und wägt erheblich gründlicher ab. Denn das ist ein enormer Eingriff in das Leben. Der muss schon wirklich gerechtfertigt sein.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich denke auch, dass es schwierig wird da etwas zu erreichen, wenn die Betroffene keinen Betreuer haben möchte oder ähnliches. Ich denke, dass man das nicht so einfach erzwingen kann oder eben vor Gericht durchsetzen kann. Da würde ich mich mal beim einem Anwalt beraten lassen.

Anders ist es da sicherlich, wenn der Erkrankte selbst eine Betreuung wünscht. Da könnte mir auch vorstellen, dass es schneller geht, gerade wenn man Unterlagen vom Arzt hat und diese vorlegen kann.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^