Abbruch bei Plasmaspende - keine Aufwandsentschädigung?
Eine Arbeitskollegin hat sich heute morgen vor der Arbeit einer Plasmaspende unterzogen, so wie sie es in letzter Zeit regelmäßig tut. Dieses Mal gab es jedoch Komplikationen.
Denn laut ihrer Aussage, wurde die Nadel von der Schwester nicht richtig gesetzt, so dass das Blut erst sehr langsam geflossen ist und sich sogar ein Hämatom in ihrer Armbeuge gebildet hat, weswegen dann der andere Arm kurzerhand punktiert wurde. Da es jedoch am anderen Arm auch nicht mehr klappte und das Blut nicht richtig gelaufen ist, da es im Schlauch schon geronnen war (laut Aussage der Schwester), musste die Plasmaspende schließlich abgebrochen werden.
Meine Arbeitskollegin hat für den Aufwand der Plasmaspende keine Entschädigung bekommen, wegen der Begründung, dass sie eben abgebrochen werden musste. Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann, denn schließlich war sie über eine Stunde da, um eben Plasma zu spenden und durch das Verschulden der Schwester ging es nicht. Und bis zum Abbruch hatte sich schon Plasma angesammelt, nur eben nicht ausreichend.
Ist es dann in dem Fall nicht trotzdem sinnvoll, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, vor allem, weil es nicht eigenes Verschulden war? Wie seht ihr das? Würdet ihr in der Situation auf eine Entschädigung beharren?
Ein Teil hätte ihr schon zugestanden. So ganz fair kann ich das nicht finden. Aber die Spenderin hat doch sicher irgendwas in die Hand bekommen. Irgendeine Art von Vertrag oder eine Vereinbarung wird es doch wohl geben? Und diese liest sie halt noch einmal zur Auffrischung durch. Ich glaube ich hätte mich da nicht so abduschen lassen. Ich wäre da hartnäckiger gewesen. Denn es wurde ihr ja auch noch durch Unachtsamkeit ein Schaden zugefügt. Das hätte ich keineswegs auf sich beruhen lassen. Und daher glaube ich nicht, dass ich so völlig ohne Entschädigung nach Hause gekommen wäre.
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