Bekommen Masterstudenten höheren Stundenlohn?
Die Tochter meiner Nachbarin wird jetzt den Bachelor abschließen und im Herbst mit dem Master an einer anderen Universität beginnen. Sie hatte während ihrer Zeit im Bachelor auch eine Werkstudententätigkeit, wo sie knapp 8,23 € pro Stunde verdient hat. Trotz Einführung des Mindestlohns hat sich das nicht geändert, aber darum soll es jetzt nicht gehen.
Sie hat jetzt eine neue Stelle als Werkstudentin in Aussicht, wobei sich mir persönlich die Frage stellt, wie viel sie da eigentlich verdienen würde im Master, mit einem ersten universitären Abschluss? Wenn sie zum Beispiel nächsten Monat mit dieser Arbeit anfangen würde und dann im Oktober im Master wäre, würde sie dann automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen und wenn ja, wie viel wäre das in etwa?
Es würde sich um eine Stelle in einem staatlich geförderten Institut handeln und somit kein privates Unternehmen, das seine Löhne selbst bestimmt. Es kann auch sein, dass es da irgendwelche Richtlinien und Tabellen für die Löhne gibt, die mir jedoch nicht bekannt sind. Kennt sich da zufällig jemand aus?
Nein würde sie nicht zwangsläufig, Praktikanten sind vom Mindestlohn ausgenommen und von daher ist es im Ermessen des Unternehmens diese geleistete Arbeit auch zu vergüten. Wenn dazu nichts in ihrem Arbeitsvertrag zu finden ist, dann kann sie sich auch an die zuständige Stelle im Betrieb wenden und nach einer Erhöhung fragen aber sollte es dabei auch begründen können.
Wenn z.B. dann andere Tätigkeiten ausgeführt werden die eine höhere Qualifikation oder Wissen erforderlich machen, dann wäre es gerechtfertigt. Wird hinterher jedoch immer noch die selbe Arbeit ausgeführt, wieso sollte man dann mehr bezahlen?
Sorae hat geschrieben:Nein würde sie nicht zwangsläufig, Praktikanten sind vom Mindestlohn ausgenommen und von daher ist es im Ermessen des Unternehmens diese geleistete Arbeit auch zu vergüten.
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Bei allem Respekt, aber ich habe den Eindruck, dass du hier den Unterschied nicht kennst zwischen Werkstudent und Praktikant.
Ein Praktikum ist in der Regel Vollzeit und dient dazu, dass man einen Einblick in ein Unternehmen erhält. Das kann bezahlt werden, muss es aber nicht. Das hängt ganz stark vom Unternehmen ab und davon, ob die überhaupt was bezahlen wollen, siehe Pflichtpraktikum und diese ganzen Hintertürchen.
Ein Werkstudent arbeitet in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche, also Teilzeit. Er ist fest eingestellt, hat einen Arbeitsvertrag und bekommt auch Bezahlung. Das ist nicht verhandelbar wie bei einem Praktikanten. Werkstudenten sind auch Mitarbeiter, die mehr leisten müssen als ein Minijobber, aber nicht so viel wie ein Vollzeit-Angestellter, weil sie noch lernen müssen.
Hinzu kommt, dass sie gerne eingestellt werden, weil Werkstudentenverträge für die Arbeitgeber günstiger sind als normale Arbeitsverträge für Nicht-Studenten. Denn hier spart man sich als Arbeitgeber die Zahlungen für die Krankenversicherung (weil Studenten für die komplett selbst aufkommen müssen), die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung. Sogar die Lohnsteuer fällt unter Umständen weg.
Daher verstehe ich beim besten Willen nicht, wie du Werkstudenten mit Praktikanten in einen Topf werfen kannst. Vielleicht solltest du dich vorher etwas genauer mit der Thematik auseinander setzen, bevor du da was durcheinander wirfst und Falschbehauptungen aufstellst.
Das muss ich leider verneinen, obwohl es meiner Meinung nach nicht fair ist. Ich habe einen Bachelorabschluss und verdiene in der neuen Firma weniger, als ich es in den beiden Unternehmen davor getan habe. Obwohl ich damals noch keinen Abschluss hatte. Allgemein gibt es in den meisten Unternehmen festgesetzte Stundenlöhne für Werkstudenten. Damit fängt jeder erstmal an und je nachdem, wie gut man sich macht, ist das verhandelbar. Ich hatte noch nie ein Vorstellungsgespräch für eine Werkstudentenstelle, in dem ich meinen Lohn von Anfang an frei hätte verhandeln können.
Eine Freundin von mir hat es dadurch auch bitter erwischt. Während ihres Bachelorstudiums hat sie elf Euro die Stunde als angestellte Werkstudentin verdient. Nun ist sie im Master, ihr Vertrag wurde in einen Freelancer-Vertrag umgewandelt und sie bekommt gerade mal einen Euro pro Stunde mehr!
Ich denke, wenn man lange in einem Unternehmen arbeitet und dieses auch den Wechsel vom Bachelor in den Master mitbekommt, ist das sicher eine gute Ausgangslage für Lohnverhandlungen. Aber eine Garantie für mehr Lohn stellt es noch lange nicht dar.
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