Nach Krankheit an Feiertagen arbeiten?

vom 28.08.2017, 12:51 Uhr

In der Firma einer Bekannten war ein Kollege anderthalb Wochen krank. Die Krankheit fiel in eine besonders ungünstige Zeit, da sehr viel zu tun war. Als er schließlich wieder auf die Arbeit zurückkehrte und ein Feiertag anstand, meinte die Vorgesetzte, es wäre wünschenswert, wenn er an den nächsten beiden Feiertagen arbeitet, um seinen Teil der Arbeit aufzuholen, da die Kollegen durch seine Abwesenheit extrem viel zu tun hatten. Sie sagte das zwar ganz freundlich, aber er war trotzdem überrascht und verunsichert, auch, weil in dieser Firma an Feiertagen eigentlich auch sonst nicht gearbeitet wird.

Am Ende war aber der oberste Chef ebenfalls dagegen, weil es keinen Sinn für die Arbeit machte, wenn einer allein im Büro ist. Der Betroffene wusste nicht, ob er am Ende ja oder nein gesagt hätte, er hatte zwar ein schlechtes Gewissen, dass er innerhalb einer so stürmischen Zeit ausfiel, aber letztendlich sucht sich Krankheiten ja auch niemand aus.

Findet ihr es in Ordnung wenn man gefragt wird, ob man die Arbeit, die man durch Krankheit verpasst hat, mit Überstunden oder Arbeit an Feiertagen wettmachen möchte? Ist Fragen in Ordnung, solange man nicht darauf besteht?

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In Ordnung ist meiner Meinung nach das, was im Arbeitsvertrag drin steht und bei mir im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Arbeit, die ich durch Urlaub oder Krankschreibung nicht erledigen konnte, nicht nachgearbeitet und damit nachgeholt werden muss. Das wäre ja noch schöner, wenn ich dann plötzlich Nächte, Wochenenden oder Feiertage durcharbeiten müsste, nur damit der Chef zufrieden ist.

Sollte der Chef das verlangen, würde ich ihn freundlich auf diese Klausel im Arbeitsvertrag hinweisen und auf gar keinen Fall außerhalb der regulären Arbeitszeiten zur Arbeit erscheinen. Schichtarbeit und Wochenendarbeit ist bei uns nicht möglich und nicht üblich. Arbeit am Wochenende und Feiertagen auch nicht, da wir nur zu den gewöhnlichen Bürozeiten arbeiten müssen. Also alles außerhalb dieser Zeiten geht gar nicht meiner Meinung nach.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Er muss sich diesbezüglich nicht verunsichern lassen. Er hat schließlich vertraglich vereinbarte Arbeitszeiten. Und an den Feiertagen können Arbeiten nicht einfach so eingefordert werden. Das Handeln dieser Vorgesetzten setzt hier auf Einschüchterung. Es soll hier ein Exempel statuiert werden, um den Arbeitnehmer zu warnen, erneut in den Krankenstand zu gehen. Gratulation, wer solche Vorgesetzte hat, braucht wahrlich keine Feinde mehr. Ich war ja auch schon öfter krank geschrieben.

Aber niemals hat jemand die Frechheit besessen, mir unter die Nase zu reiben, dass meinetwegen Mehrarbeit für andere entstand. Geschweige denn hat jemand verlangt, dass ich die Arbeit nachholen sollte. Was ja völliger Humbug ist. Denn was bitteschön sollte ich nacharbeiten, was andere schon längst erledigt haben. Solch eine Person würde ich nur noch rein dienstlich behandeln. Die wäre für mich als Mensch erledigt.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich hätte meinen Vorgesetzten angegrinst und hätte erstmal gefragt, ob das genehmigt wäre und da kommt der nämlich der Spaß, die Firma kann das nicht einfach so anordnen und genehmigen, wenn es sich nicht um die bereits gesetzlich genehmigten Ausnahmen handelt. Ich habe zum Glück bisher noch in keinem Betrieb gearbeitet, wo es für mich auch eine solche Ausnahmeregelung gegeben hätte.

Im Klartext, die Sonn- und Feiertage gelten als Beschäftigungsfrei, damit gilt dort ein Beschäftigungsverbot, das ist im Allgemeinen erstmal im Grundgesetz geregelt. Hierzu gibt es natürlich Ausnahmen, Feuerwehr, Rettungsdienste etc. diese Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz und ergänzend in der Bedarfsgewerbewerbeverordnung gelistet. Gehört der Betrieb in dem ich also arbeite nicht zu den Ausnahmen und ich soll dann einem Sonntag arbeiten, dann ist dies in NRW von der Bezirksregierung zu genehmigen.

Das geht zwar formlos, aber das ein Mitarbeiter krank war, reicht da nicht als Begründung aus. Ebenso ist fraglich ob das überhaupt genehmigt wird, wenn dann nur ein Mitarbeiter erscheinen soll, denn die Anzahl der Mitarbeiter die an dem entsprechenden Tag arbeiten soll muss auch genannt werden.

Wird dieser Antrag nicht gestellt oder abgelehnt und der Arbeitnehmer arbeitet an dem Tag trotzdem und es findet eine Kontrolle statt, dann kommt das die Firma teuer zu stehen. Damit würde ich dann erstmal meinen entsprechenden Vorgesetzten konfrontieren, das er zumindest Sonn- und Feiertagsarbeit nicht einfach mal so mir nichts dir nichts ohne das Wissen der Personalabteilung und der Geschäftsführung anordnen kann. Letztere muss ja den Antrag unterschreiben. Da brauche ich also theoretisch noch nicht mal meinen Arbeitsvertrag hinzuziehen. Wobei man das ja im Zweifel noch zusätzlich noch machen kann.

Davon abgesehen, krank ist krank, da kann meistens niemand etwas für und man weiß selber ja auch schon selbst nur zu gut, das die Kollegen jetzt die eigene Arbeit auffangen müssen und dennoch einiges liegen bleiben wird. Ich würde nach meiner Genesung also durchaus jeden Tag länger bleiben und versuchen damit einiges wieder aufzufangen, man kann unter Umständen mit mir auch reden, das ich eventuell mal einen Samstag arbeite (das vor allem Dingen auch dann, wenn man sich im Team auch sehr gut versteht und man es schon fast für die Kollegen macht und nicht für den Chef) aber an einem Sonntag oder Feiertag gehe ich sicherlich nicht nach einer Krankheit arbeiten.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gerade dann, wenn in diesem Betrieb üblicherweise an Feiertagen gar nicht gearbeitet wird, finde ich diese Frage schon etwas merkwürdig. Dann würde ich mich in einem solchen Fall auch erst einmal erkundigen, ob das so zulässig ist, auch wenn ich es schon verstehen kann, dass der Kollege deiner Bekannten ein schlechtes Gewissen hatte, weil er in einer recht ungünstigen Zeit ausgefallen ist.

Das hätte ich dann vielleicht auch, aber trotzdem würde ich dann nicht einfach an Feiertagen arbeiten, um die versäumte Arbeit nachzuholen. Ich würde auch sagen, dass in der Regel die Leute für ihre Krankheit ja nichts können und sich das ja so auch nicht aussuchen. Somit ist es für mich dann auch nicht sinnvoll, sie quasi zu bestrafen und nacharbeiten zu lassen, um das Versäumte aufzuholen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Krank ist krank und wenn der Mitarbeiter wieder genesen ist, dann steht es ihm frei. Verdonnern kann ihn dazu niemand, dass er nun anfängt am Feiertag zu arbeiten wenn es nicht anderweitig geregelt ist mit den Ausnahmen die bereits angeführt worden sind. Nachfragen kann man, wenn der Mitarbeiter das macht, dann ist das sein Bier aber er muss es auch nicht. Schlechtes Gewissen hin oder her, da muss man dann halt auch mal abwägen was einem wichtiger ist. Setzt man sich danach ein, dann kann das positiv sein, muss es aber nicht.

Von daher würde ich es auch abwägen. Denn Teilweise gehen die Ärzte auch davon aus, dass der Feiertag dann ohnehin frei ist und schreiben nur bis davor krank da sie ausgehen, dass derjenige auch den Tag noch zur Erholung hat. Grundsätzlich sehe ich mich nicht verpflichtet, dass ich an einem Feiertag dann direkt nach einer Krankheit rein kommen muss nur damit liegen gebliebene Arbeit durch meine Krankheit aufgearbeitet werden kann. Denn dafür gibt es die regulären Tage und auf bitten würde ich mit Sicherheit auch ablehnen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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