Reduzierten Eintritt wenn nicht alle Schwimmbecken nutzbar?
Mein Partner und ich waren letzte Woche in einem Schwimmbad hier in der Nähe, wobei der Eintrittspreis nicht gerade günstig war. Vor Ort stellten wir allerdings fest, dass das große Sportbecken gesperrt war und nicht genutzt werden durfte. Das schränkte die Möglichkeiten beträchtlich ein, zu schwimmen und sich überhaupt dort zu beschäftigen. Mein Freund hat sich noch sehr darüber aufgeregt, dass man vorher nicht darauf hingewiesen ist (weder im Eingangsbereich noch im Internet), dass das Sportbecken nicht genutzt werden kann.
Seiner Meinung nach wären die Eintrittspreise unter diesen Umständen viel zu teuer gewesen und man hätte den Badegästen unter diesen Umständen Rabatt anbieten müssen. Wie seht ihr das? Erwartet ihr Rabatt, wenn im Schwimmbad nicht das volle Angebot genutzt werden kann, was normalerweise zur Verfügung stehen würde? Oder findet ihr das übertrieben?
Ich finde den Gedanken absolut legitim. Schließlich zahlt man einen normalen Preis, der sich an dem gesamten Angebot orientiert. Wenn nicht alle Schwimmbecken zur Verfügung stehen, so zahlt man also eigentlich zu viel Geld. Ein reduzierter Preis wäre also nur gerecht und einen Hinweis sollte es spätestens an der Kasse ohnehin geben.
Ich nutze selber selten Schwimmbäder, aber ich habe bei uns schon öfters in der Zeitung gelesen, dass die Schwimmbäder in der Region Sonderangebote hatten wenn zum Beispiel die Außenbecken über den Winter größtenteils geschlossen waren, wenn ein Becken renoviert wurde oder wenn die Öffnungszeiten verkürzt waren.
Von daher finde ich schon, dass der Eintrittspreis reduziert werden sollte wenn man ein Becken nicht nutzen kann. Oder man sollte zumindest groß und deutlich auf die Einschränkungen hinweisen, so, dass sich jeder potentielle Besucher dann selber überlegen kann, ob er den normalen Eintrittspreis bezahlen möchte oder nicht.
Ich finde den Gedankengang deines Partners hier überhaupt nicht übertrieben. Wenn man den Eintrittspreis bezahlt, dann erwartet man doch auch, dass man alles das nutzen kann, was eben sonst immer im Preis enthalten ist, also eben auch alle Schwimmbecken. Wenn dann ausgerechnet das große Becken gesperrt ist, aber vielleicht viele Badegäste da sind, ist das nicht so toll.
Ich fände es dann auch fair, wenn aus diesem Grund ein rabattierter Eintrittspreis angeboten wird, wenn man das Schwimmbad trotzdem besucht. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, dann sollte man auf jeden Fall die potentiellen Badegäste darauf hinweisen, dass ein Schwimmbecken nicht genutzt werden kann. Wenn man das erst innen erfährt, finde ich das schon unfair.
Ich finde es absolut gerechtfertigt wenn man in solchen Fällen einen Rabatt verlangt. Schließlich zahlt man für das Gesamtpaket und man sollte auch das bekommen für das man zahlt. Ich hätte wohl an eurer Stelle an der Kasse nachgefragt ob ihr im Nachhinein noch einen Teil eures Geldes zurück bekommt, oder vielleicht eine Abrechnung für den nächsten Besuch.
Ich kenne das nämlich auch das man einen vergünstigten Preis bekommt wenn man nicht das ganze Angebot nutzen kann. Natürlich muss man das Ganze in Relation sehen. Wenn es beispielsweise (in einem Aquapark oder so) zwanzig Becken gibt und eines davon geschlossen ist, ist das natürlich kein Grund um Rabatt zu verlangen. Wenn es allerdings ein Freibad ist mit zwei Becken und eins davon ist geschlossen, ist der volle Preis nicht gerechtfertigt. Vor allem hätten Sie es vielleicht vorher kommunizieren sollen, dann hättet Ihr abwägen können ob es euch den vollen Preis wert ist oder ob ihr lieber woanders hingegangen wärt.
Das mindeste wäre für mich die Besucher vor Kauf der Eintrittskarte darauf hinzuweisen, dass dieses Becken nicht genutzt werden kann. Es handelt sich ja nicht um ein kleines Nebenbecken, sondern um eines der Hauptbecken.
Ich würde mich in der Tat sehr darüber aufregen, wenn man mich nicht darauf hinweisen würde und keinen Rabatt einräumen würde. Wobei ich nicht schlimm finde, wenn es keinen Rabatt gäbe. Sofern ich vorher die Info erhalte, kann ich ja selbst entscheiden, ob es mir wert ist, den vollen Eintritt trotzdem zu bezahlen oder eher nicht.
Hat der Partner denn mal gefragt, weshalb nicht darauf hingewiesen wurde? Es würde mich mal interessieren, wie solch ein kundenunfreundliches Verhalten begründet würde.
Also es ist aber meistens so, dass wenn man darauf hingewiesen wird, man trotzdem den vollen Preis bezahlt. Ich war letzthin in einem deutschen Hallenbad da wurde gesagt, gleich beim Eingang, dass die Rutsche leider geschlossen wäre und es uns frei stünde, ob wir das Hallenbad trotzdem besuchen würden. Ich fragte, ob der Preis derselbe wäre, darauf antwortete die Dame, dass sie da leider nicht herunter gehen könnte mit dem Preis.
Ich meine vom Sinn her ist ja das gesperrte Sportbecken für die Erwachsenen dasselbe, wie wenn die Rutsche für die Kinder nicht offen ist. Wir hatten Glück und es gab ein Sprungbrett mit dem sich die Kinder ausreichend beschäftigen konnten. Aber wie das sonst rein rechtlich ist, weiß ich nicht.
Ich kenne aber besagten Fall auch, dass ein völlig überwucherter Preis im Hallenbad verlangt wurde, ohne dass die Gäste darüber informiert wurden, dass sowohl die Rutsche als auch der Saunabereich wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden konnten.
Nicht nur der Preis von elf Euro für drei Stunden war übertrieben, sondern auch die Tatsache, dass man beim Eingang nicht über die fehlende Rutsche und den Saunabereich, der nicht genutzt werden konnte, aufgeklärt wurde. Aber deshalb weiß ich nicht, ob es die Pflicht ist, das mitzuteilen, bevor man bezahlt.
Ich finde nicht, dass es zwangsläufig Rabatt geben muss, wenn mal ein Schwimmbecken ausgefallen ist. Aber zumindest finde ich, dass es nur fair gewesen wäre, wenn sie es entweder auf der Webseite oder vorne am Eingang vermerkt hätten, dass das Schwimmbad eben nur eingeschränkt benutzt werden kann. Denn so erspart man sich jede Menge Enttäuschungen.
Schließlich ist mir sonst nicht bekannt, dass es bei Freizeitaktivitäten, der Aufgrund von Sanierungen oder anderen Gründen nur eingeschränkt nutzbar ist, dann Rabatt angeboten wurde. Nehmen wir nur die Beispiele Freizeitparks oder Zoos. Wenn mal eine Achterbahn ausfällt oder ein Tier erkrankt ist, bekommt man schließlich auch keinen Rabatt.
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