Freunde des Kindes gruselige Filme gucken lassen?

vom 28.08.2017, 20:46 Uhr

Filme haben ja nicht umsonst eine Altersfreigabe, aber nicht jeder scheint diese zu ernst zu nehmen und lässt die eigenen Kinder auch mal nach eigenem Gewissen Filme gucken, selbst wenn sie noch nicht alt genug dafür sind. Die dreizehnjährige Tochter einer Bekannten darf sich hin und wieder gruselige Filme angucken, da sie nie Angst hat und solche Filme gerne guckt. Es sind keine brutalen Filme, die ab 18 freigegeben sind, aber doch gruselige Angelegenheiten ab 16. Letztens hat das Mädchen dann einen solchen Film aufgelegt, als eine Freundin im selben Alter zu Besuch war, die bei diesem Film totale Angst bekommen hat und später in der Nacht Albträume hatte.

Die Mutter fand das gar nicht witzig und hat der anderen am nächsten Tag Vorwürfe gemacht, dass sie dafür zu sorgen hat, dass solche Filme keinen jungen Gästen vorgeführt werden. Die andere Mutter verteidigte sich, dass sie ja nicht habe wissen können, dass das Mädchen so auf den Film reagieren würde, da ihre eigene Tochter eben nie Angst hätte bei solchen Geschichten. Die Mutter überlegt, das Mädchen nicht mehr dort zum Besuch hinzuschicken, was die andere übertrieben findet.

Wie würdet ihr mit einer solchen Situation umgehen? Findet ihr es in Ordnung, es zu probieren, ob Freunde des Kindes keine Angst vor solchen Filmen haben oder gehört das von vornherein verboten?

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Richtig so, sie sollte ihrer Tochter wirklich den Umgang mit diesem schrecklichen Mädchen verbieten. Weiterhin sollte sie ihre Tochter überall hin begleiten und ihr immer die Kniestrümpfe hochziehen. :D Für alle die es noch nicht kapiert haben: 13-jährige lassen sich nicht mehr erziehen. Was man in diesem Alter bei seinem Kind nicht erreicht hat, lässt sich nun auch nicht mehr eintrichtern. Meine Tochter durfte schon mit 14 Spiele ab 18 spielen und sie wurde nicht zur Massenmörderin.

Auch durfte sie sich Filme ihrer Wahl anschauen. Witzig war übrigens, dass sie damals "Tintenherz" im Kino anschauen wollte, obwohl sie erst 11 Jahre alt war. Der Film war aber FSK 12 eingestuft. Und da sind wir beim Thema. Die FSK-Einstufungen gelten nur für die Öffentlichkeit, wenn das Kind oder der Jugendliche nicht in Begleitung der Eltern sind, und nicht für den privaten Bereich. Ein 14-jähriges Mädchen darf also noch keinen Film kaufen, der FSK 16 ist und ihn auch nicht allein im Kino anschauen.

Mit der anderen Mutter zu reden, wegen eines gruseligen Filmes, dessen Titel wir hier nicht mal wissen, ist echt oberpeinlich. Das kann dazu führen, dass das Kind künftig in der Schule oder sonst wo gemobbt wird. Und ihr jetzt noch den Umgang mit dem Mädchen verbieten zu wollen, ist echt lächerlich. Solche Menschen nennt man dann wohl Helikopter-Eltern, einfach nur schrecklich und sehr peinlich.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde es auf jeden Fall nicht richtig, wenn die Mutter den Umgang verbieten möchte. Dennoch denke ich auch, dass solche Filme einfach in dem Alter noch nicht gesehen werden sollten und man durchaus noch 2 Jahre warten kann bis man dann so einen Film ansieht. Wenn es dann aber gelaufen ist, würde ich mich nun nicht mehr aufregen, immerhin hat das eigene Kind ja dann auch zugestimmt und muss mit den Konsequenzen leben, nämlich mit der Angst.

Heute ist das ja auch alles viel schneller zugänglich und man kann realistisch betrachtet nicht ständig daneben stehen. Dennoch würde ich es nicht wollen, dass mein Kind so etwas sieht. Es gibt ja einfach wirklich brutale extreme Filme, die einfach mit einer absoluten Berechtigung ab 18 sind und das hat nichts damit zu tun irgendwelche Klischees zu bedienen wie dass das Kind zum Massenmörder wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wieso sollte das nicht richtig sein, dass dieser Umfang verboten wird? Immerhin hat das ihrem Kind geschadet und auch für die Albträume gesorgt oder kommt dann auch die Freundin und deren Mutter und kümmert sich in Zukunft dann nachts darum wenn das eigene Kind wach im Bett sitzt vor Panik?

Ich finde es hier fahrlässig von der Mutter der Freundin, dass diese meint nur weil ihr Kind keine Angst hat und das gerne schaut, dass das auch auf alle anderen zutreffend ist. Entsprechend hätte sie dort vorher schon eingreifen müssen und gar nicht erst solch einen Film anbieten oder der Tochter zur Verfügung stellen sollen. Wenn das ihr Kind schaut und sie der Meinung ist, dass das in Ordnung ist dann bitte, aber doch nicht für fremde Kinder und Besuchskinder von denen man rein gar nichts weiß, wie diese reagieren. Und wenn es schon sein muss, knapp an der Altersgrenze scheitert z.B. weil die Freundin erst in einer Woche 12 wird und der Film ab 12 ist, dann mit dazu setzen und das Kind beobachten wie es reagiert und intervenieren wenn man schon sieht, dass das Besuchskind Angst hat.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich Besuchskinder bei mir nicht vor der Glotze und Filmen parke, da sie das genauso Zuhause machen können. Dafür brauchen die Freunde meines Sohnes hier nicht ankommen damit sie am Ende Fernsehen schauen oder DVDs, denn das findet einfach nicht statt. Da ich auch nicht weiß, wie es die anderen Eltern handhaben, ob dort die Kinder schon TV schauen dürfen, wie lange und was sie schauen ziehe ich mir diesen Schuh gar nicht erst an, und es gibt genug andere Beschäftigung wie draußen toben, etwas spielen oder Brettspiele, mit denen ich die Besuchskinder auch bei Laune halten kann.

Schon geil, dass man solch eine Antwort von einer Mutter ließt, die ihr Kind ansonsten behüetet und überhütet, zur Schule fahren will und von A nach B fahren und nie selbstständig irgendwo hin fahren lassen will mit dem Bus aber da sagt, wenn das Kind zu Besuch bei Freunden ist, dann hat es eben Pech gehabt. Das Kind ist Minderjährig, auch mit 12 Jahren falls das nicht klar ist. Entsprechend hat es rechtlich gesehen immer noch eine Aufsichtsperson und eine Aufsichtspflicht von den Eltern, oder hier übertragen auf die Mutter der Freundin.

Diese hat dafür die Sorge zu tragen, dass eben genau das nicht passiert und keine schädlichen Einflüsse oder gar künstliche Angst durch Horrorfilme geschürt wird. Das wurde hier missachtet, und das hat nicht mit "Kind hat Pech gehabt und hat ja Zugestimmt" zu tun. Es ist ein Verstoß gegen die Fürsorge und Aufsichtspflicht und ja, wenn man dann noch meint es sich schön reden zu müssen als Mutter, kann auch das Jugendamt mal auf der Matte stehen und fragen, ob man als Mutter noch alle Tassen im Schrank hat wenn man das von sich gibt. Manche Leute sollten besser keine Kinder haben mit ihrer Denkweise wenn ich das hier schon lese oder die Kinder gar direkt abgenommen bekommen, bevor es soweit kommt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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