Wann ist es legal, als Freelancer zu arbeiten?
Eine Freundin von mir hat als Werkstudentin für ein namhaftes Unternehmen gearbeitet. Jedoch ist sie für ein neues Studium weggezogen und darf trotzdem weiter als Freelancer für das Unternehmen arbeiten. Sie kann aber natürlich nur noch vom Homeoffice arbeiten.
Ich möchte das zukünftig auch, da ich aus demselben Grund meinen aktuellen Job aufgeben muss. Noch habe ich nicht mit meinen Kollegen von der Personalabteilung gesprochen, weiß aber, dass es mit Freelancern schon mal Probleme gab. Ein anderer Werkstudent war als Freelancer beschäftigt und da hieß es, es könnte als Scheinselbstständigkeit gelten, sodass er wieder in ein normales Angestelltenverhältnis wechseln musste.
Doch wann darf man denn Freelancer sein und wann nicht? Wieso besteht bei meiner Freundin keine Gefahr wegen möglicher Scheinselbstständigkeit? Und kann ich, wenn ich ausschließlich vom Homeoffice arbeite, auch beispielsweise als Minijobber arbeiten oder führt das zwangsläufig zu einem Freelancer-Vertrag? Unsere Personalabteilung ist leider nicht sehr kompetent, was solche Fragen angeht.
Hier geht es ja wild durcheinander. Aber das kann man auflösen. Fangen wir mit dem Minijob an. Wer auf 450-Euro-Basis beschäftigt ist, ist immer ein fest angestellter Mitarbeiter. Er hat ein Recht auf bezahlten Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Krankheit des Kindes und an Feiertagen. Ob der direkt im Unternehmen oder im Home Office arbeitet, das ist unerheblich. Ebenso könnte man jemanden in Teilzeit oder in Vollzeit im Home Office als Angestellten beschäftigen.
So, jetzt möchte man aber vielleicht einen freien Mitarbeiter beauftragen. Der hat keinen Kündigungsschutz, keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bezahlte Feiertage. Außerdem muss der seine Sozialabgaben selber tragen. Für Unternehmen ist das ein gutes Geschäft, deshalb gucken Zoll, Krankenkasse und Finanzamt genauer hin. Denn eine Scheinselbstständigkeit ist für Unternehmen vorteilhaft und für den vermeintlich Selbstständigen nachteilig, für die Sozialkassen ist es auch schlecht.
Und da gibt es dann Merkmale, die einen echten freien Mitarbeiter von einem Scheinselbstständigen unterscheiden. Wer nur einen Auftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter hat, weckt Interesse. Ich bin ein gutes Beispiel, wenn man mal kurz annimmt, dass ich nur für meine Lieblingsagentur arbeiten würde. Denn dann wären so einige Punkte erfüllt, die die Behörden misstrauisch machen.
Dazu gehört: Würde ich nur für die arbeiten, hätte ich sehr lange Zeit nur einen Auftraggeber. Ich hätte keinen eigenen Unternehmensauftritt, würde keine Werbung machen und meine Buchführung wäre ein Witz, weil die Agentur die Abrechnungen macht. Mehr als fünf Sechstel des gesamten Umsatzes käme auch von dort. Das wäre für die Behörden ein Ansatzpunkt, um genau zu prüfen.
Aber selbst dann bliebe ich selbstständig, denn es gibt weitere Punkte, die auch wichtig sind. Dieser Auftraggeber ist nicht weisungsbefugt. Ob, wo und wann ich arbeite, das entscheide ich selbst. Jeder Auftrag wird einzeln angeboten, ich kann annehmen, ablehnen und das Honorar immer neu verhandeln. Ich muss nicht an internen Meetings oder Briefings teilnehmen und wenn ich es tue, richtet sich der Termin nach meiner Zeitplanung und wird bezahlt. Ich bin nicht fest in deren Prozesse und Strukturen eingeplant, ich kann so viel frei nehmen, wie ich möchte oder mal viel und mal wenig arbeiten, es ist meine Entscheidung. Und ich kann jederzeit für andere Auftraggeber tätig werden. Gebunden bin ich immer nur an den jeweiligen Auftrag, den ich verhandelt und aktiv angenommen habe.
So wäre ich selbstständig, auch wenn ich nur diesen Auftraggeber hätte. Wenn ich jetzt dagegen x Stunden pro Woche für die arbeiten müsste und deshalb verpflichtet wäre, Aufträge anzunehmen, oder wenn der Arbeitgeber mir Aufgaben zuweisen dürfte oder er Meetings verpflichtend vorschreiben würde oder ich feste Arbeitszeiten hätte, oder ich meinen Urlaub genehmigen lassen müsste, dann läge eine Scheinselbstständigkeit nahe.
Eigentlich ist es simpel. Arbeitnehmer haben andere Rechte und Pflichten als Selbstständige. Ähneln die Bedingungen für einen freien Mitarbeiter denen von Angestellten, dann ist der Mitarbeiter nicht selbstständig. Er muss die Sozialabgaben für drei Monaten nachzahlen, der Arbeitgeber ist dann rückwirkend für bis zu drei Jahre in der Pflicht.
Wenn es dort schon einmal Probleme gab und auch eine Prüfung angestanden hatte, kann es auch sein, dass das Unternehmen sich eben nicht mehr darauf einlässt sondern nur noch die Verträge so heraus gibt wie für normale Angestellte. Dürfen sie, ist für sie teurer aber da mit ersparen sie sich auch teilweise Ärger was die Prüfungen mit sich bringen. Negative Erfahrungen führen meistens dazu, dass das dann eingestellt wird.
Wie das einzeln zu bewerten ist hat dir cooper schon sehr ausführlich beschrieben und daher erspare ich das ganze, dass ich es nochmals doppelt ausführe. Dir muss halt auch bewusst sein, dass auch die Prüfung bei dir für die Zukunft auch Folgen haben kann wenn das noch läuft und du z.B. gerade auf Jobsuche bist. Schwebende Verfahren machen sich da nicht sonderlich gut und von daher muss man auch sehr genau aufpassen wie es am Ende ausgelegt werden kann.
Fängt schon damit an, dass du einen Auftrag angenommen hast und wenn daraus eine Bedingung ist, dass das nur zu Zeit X bis Y am Tag gemacht werden kann und dir der Ort vorgeschrieben wirst wo du arbeiten musst, dass das dann schon ein Angestelltenverhältnis eher ist als eine Selbstständigkeit und schon steckst du in der Untersuchung für die Scheinselbstständigkeit. Gerade wenn man keine Erfahrung in dem Gebiet hat und keine kompetenten Ansprechpartner die genau wissen auf was man achten muss, würde ich davon die Finger lassen. Vor allem wie ich es richtig verstehe, willst du das eh nur temporär machen neben dem Studium.
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