Anspruch auf Schadensersatz bei langsamen Internet fair?
Ich denke, das Problem mit dem Internet wird jeder schon mal angetroffen haben: man bekommt laut Vertrag eine gewisse Geschwindigkeit zugesagt, die aber mit der Realität nicht unbedingt etwas zu tun hat. Wir haben diese Erfahrung auch schon machen können. Als Begründung heißt es dann meistens, dass das nur das eventuelle Maximum wäre, aber es vor Ort von der Infrastruktur abhängen würde, was davon tatsächlich machbar wäre. Wir hatten bisher immer das Glück, dass wir dann immer den Vertrag wechseln konnten, wenn die versprochene Leistung nicht eingehalten werden konnte. Aber nicht jeder ist in dieser Hinsicht gut dran.
Nun wurde in der Bundesregierung diskutiert, ob die Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz bekommen sollten, wenn die Geschwindigkeitsversprechen der Provider gebrochen worden sind und sich die Verbraucher darüber beklagen. Die Grünen sprechen von "Bandbreitenbetrug" und fordern Schadensersatz. So richtigen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch nicht. Dabei bekommt nur knapp die Hälfte der Kunden mehr als 60 Prozent der versprochenen Leistung.
Wie seht ihr diesen Sachverhalt? Habt ihr euch auch schon mit derartigen gebrochenen Versprechen herumärgern müssen? Haltet ihr einen Schadensersatzanspruch für erstrebenswert und gerecht, wenn Versprechen nachweislich nicht eingehalten werden können? Oder findet ihr das übertrieben und unnötig? Könnt ihr die Entscheidung der Bundesregierung nachvollziehen?
Die meisten Internetanbieter, aber auch Handynetzanbieter machen es doch ganz einfach. Sie schreiben schon in den AGBs, dass sie trotz stetiger Bemühung keinerlei Garantie geben können, dass Netze dauerhaft gut bewirtet werden, dass sie dauerhaft schnell sind und zur Verfügung stehen. Normalerweise würde ich jetzt als Laie im Umgang mit den AGBs sagen, dass sie damit eigentlich schon alles wichtige aussagen, was man wissen muss, um zu wissen, dass es keinen Schadensersatz geben kann. Jedenfalls nicht für Privatkunden.
Für Business-Kunden, die müssen das dem Internetanbieter aber auch sagen, herrschen andere Richtlinien. Denn der Dienstleister ist einen anderen Vertrag mit dem Kunden eingegangen, weil dieser geschäftlich auf das Internet angewiesen ist. Hier ist es durchaus, je nach Ausfallhöhe und Dauer möglich, dass man entsprechend Schadensersatz bekommt, Gutschriften und mehr. Das hat mein Kumpel erst letztens durch Unitymedia angeboten bekommen.
Trotzdem würde ich es durchaus begrüßen, wenn man Schadensersatzforderungen geltend machen könnte. Denn Unitymedia ist ganz vorne dabei, dass regelmäßig TV und Internet ausfällt. Mal länger und mal nur kurz. Das ist teilweise nervig und auch ätzend, weil man für etwas zahlt, aber gefühlte 20 mal im Jahr seine Leistung nicht vollständig bekommt. Wenn man nun Schadensersatz fordern könnte, wäre es womöglich ein Anreiz für Unitymedia und dem Rest, sich mal mehr Mühe mit der Wahl der Techniker, Leitungen und des Dienstes im Allgemeinen zu geben.
Das ist jedenfalls ein positiver Grundgedanke, den ich begrüßen würde, wenn dadurch der Vorteil gegeben ist, dass endlich die jeweilige Leistung erbracht wird. Denn es gibt einige Anbieter, wo einem das schon so vorkommt nach dem Motto " in den AGBs steht und ihr habt Pech". Unitymedia ist meiner Meinung nach, auch wenn ich mich in anderen Dingen dort nicht beschweren kann, aber bei Abstürzen, Totalausfall & Co, sind die ganz vorne mit dabei.
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