Sollte Praxis über Gültigkeit der Rezepte informiert sein?

vom 27.08.2017, 11:24 Uhr

Ich erlebe es in meinem Berufsalltag leider immer wieder, dass Kunden ein Rezept einlösen möchten, was aber leider schon zu alt ist und keine Gültigkeit mehr besitzt. Dann führt der Weg diese Kunden eben wieder zum Arzt, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen. Nicht selten ruft dann von der Praxis jemand bei uns an und fragt, was das denn soll.

Wenn wir dann über die Gültigkeit der Rezepte informieren, fallen die Angestellten in der Praxis schon mal auch aus allen Wolken, weil sie es gar nicht wussten, dass die unterschiedlichen Rezepte auch eine Gültigkeit besitzen und irgendwann nicht mehr eingelöst werden können.

Das wiederum finde ich dann komisch, weil ich eigentlich davon ausgegangen war, dass diese Thematik in den Arztpraxen bekannt ist und sie eben auch die Patienten darüber informieren können, wie lange die von ihnen ausgestellten Rezepte eingelöst werden können.

Wie seht ihr die Situation? Sollten die Praxen darüber informiert sein, wie lange die von ihnen ausgestellten Rezepte gültig sind und eingelöst werden können? Oder ist das nicht nötig und die Kunden können sich ja in der Apotheke danach erkundigen, also eben da, wo sie die Rezepte auch einlösen möchten?

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Wie soll die Praxis das denn leisten? Normalerweise ist die Software hoffnungslos veraltet und die Mitarbeiter können z. B. noch nicht einmal ersehen, welche Produkte außer Handel sind. Den Spaß habe ich immer mit den Asthmasprays. Oder welche Präparate bei welcher Krankenkasse gerade ohne Zuzahlung zu haben sind. Das bekommen teilweise noch nicht einmal Apotheker hin. Noch schlimmer wird es, wenn etwas gerade nicht lieferbar ist. Da gibt es dann auch intelligentere und unbeholfenere Mitarbeiter.

Und was dann noch je nach Bundesland und Kasse gilt, das ist so abenteuerlich, da scheitern doch selbst Apotheker. Gut, ein Privatrezept ist simpel, drei Monate und gut. Aber die roten Kassenrezepte? Klar ist doch hier nur, dass sie ab Ausstellungsdatum drei Monate lang als Privatrezept eingelöst werden können, wenn die Kasse nicht mehr leistet.

Aber danach wird es unübersichtlich. Während ein T-Rezept sechs Tage und ein BTM-Rezept acht Tage beliefert werden darf, sind es bei der Krankenhausverschreibung nur drei Werktage. Rotes Rezept, die Gültigkeit schwankt aber je nach Wochenend- und Feiertagslage enorm und die Verwirrung ist groß.

Selbst beim normalen Rezept ist es schon hart. Die eine Kasse erstattet einen Monat lang, die andere nur 28 Tage. Die eine Krankenkasse erstattet, wenn das Rezept rechtzeitig vorgelegt wird, die andere verlangt, dass das Medikament auch innerhalb der Frist ausgegeben wird.

Ich kann also am letzten Tag der Gültigkeit in der Apotheke stehen und wenn das Mittel nicht vorrätig ist und erst am nächsten Tag da ist, ist das Rezept bei Kasse A gültig und bei Kasse B nicht. Das zu wissen, ist nicht der Job einer medizinischen Fachangestellten. Zumal der Arzt keine Listen über die rund 130 Anbieter und deren Gepflogenheiten hat. Bei BTM und T weisen die Mitarbeiter schließlich normalerweise darauf hin.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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