Mieter Steuern sparen - Wohnung Betriebskosten absetzen

vom 18.08.2007, 11:26 Uhr

Eine gute Nachricht für alle Mieter in Deutschland: Betriebskosten für die Wohnung können seit neuestem beim Finanzamt abgerechnet werden. Bei noch offenen Steuerbescheiden (Klage, Einspruch, Nachprüfung durch Finanzamt vorbehalten) kann dies auch rückwirkend für die Jahre 2003 bis 2005 geschehen.

So zum Beispiel kann man 20% der Lohnkosten anrechnen für den Fachmann, der Arbeiten im Haushalt erledigt (zum Beispiel Handwerker). Wichtig: es muss sich um Arbeiten handeln, die man auch selbst hätte erledigen können, wie zum Beispiel Malerarbeiten (damit fällt jedoch die Wartung der Heizung beispielsweise weg).

Materialkosten (Material das der Handwerker braucht zum Beispiel) können nicht abgesetzt werden. Weiterhin absetzbar sind Kosten für so genannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“, die der Vermieter an den Mieter weitergibt (zum Beispiel Hausmeister). Nicht abgesetzt werden können Kosten für die Müllabfuhr.

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Absetzten der Betriebskosten wird übrigens dadurch erleichtert, dass Vermieter seit 2007 die Lohn- und Materialkosten gesondert ausweisen müssen. Sonst kann man die absetzbaren Kosten ja auch gar nicht so ohne Weiteres feststellen, und die Lohnkosten müssten geschätzt werden.

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» Nanni » Beiträge: 271 » Talkpoints: -0,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Handwerkerkosten habe ich auch schon mal bei meiner Jahreslohnsteuer mit angegeben, welche beim Einbau einer Küche angefallen waren, aber das war bisher auch alles und sonst würde mir nicht viel einfallen, was man als Mieter an Betriebskosten noch absetzen könnte. Wenn der Vermieter beispielsweise die Heizungsanlage modernisiert und diese Kosten auf die Mieter umlegt, dann können die das doch nicht von der Steuer absetzen, oder? :think:

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei den Sanierungskosten wird es natürlich nichts, weil es keine Betriebskosten sind. Diese Kosten schlägt der Vermieter auf die Miete auf. Aber was ist mit der Gartenpflege? Die Reinigung des Treppenhauses? Ein Hausmeisterservice? Winterdienst? Gibt es das im Haus, dann fällt es in die Betriebskosten. Und da kann man eben die Lohnkosten zum Teil genauso steuerlich geltend machen wie die eigene Putzfrau oder den Gärtner.

» cooper75 » Beiträge: 13413 » Talkpoints: 516,13 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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