Misstrauisch werden, wenn Vermieter Kündigungsverzicht will?

vom 17.08.2017, 07:35 Uhr

Eine Freundin von mir möchte in eine neue Wohnung ziehen und ihr liegt inzwischen auch schon der Mietvertrag vor. Was sie stutzig macht ist eine bestimmte Klausel im Mietvertrag, wonach sie innerhalb der ersten vier Jahre nach Einzug auf eine Kündigung verzichtet. Begeistert ist sie nicht davon, daher fragt sie, ob das üblich so ist in der Stadt und ob es klug wäre, so eine Klausel zu unterschreiben oder nicht.

Ihr Partner rät ihr von dieser Klausel ab. Der ist eher misstrauisch und der Ansicht, dass mit der Wohnung ja irgendetwas nicht stimmen kann, wenn so eine Klausel schon im Mietvertrag steht. Er geht davon aus, dass irgendwelche baulichen Mängel vorhanden sind und vielleicht sogar ein Schimmelproblem.

Ich sehe das jedoch anders. Es kann doch auch einfach sein, dass der Vermieter keine Lust hat, gefühlt alle drei Monate einen neuen Mieter zu suchen. Das bedeutet ja auch Zeitaufwand und Stress. Wie seht ihr das? Werdet ihr misstrauisch wenn der Vermieter auf einen Kündigungsverzicht besteht? Oder denkt ihr euch da nichts bei?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ein Kündigungsverzicht ist mittlerweile normal in Mietverträgen. Da dieser dem Vermieter Kosten sparen kann und Sicherheit für den Vermieter bzw. Mieter bedeutet. Der Kündigungsverzicht darf maximal 48 Monate lang sein und das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Sprich, die 4 Jahre wären legitim.

Das außerordentliche Kündigungsrecht bedeutet, dass du kündigen kannst, wenn du zum Beispiel nachweisen kannst, dass du durch Schimmel krank wirst der durch Bauschäden verursacht wird. Google am besten mal "außerordentliche Kündigungsrecht", dort findest du ein paar Artikel mit Fallbeispielen.

Ich würde mir die Wohnung einfach mal genau anschauen und auf Schimmel und Schäden untersuchen. Einen Kündigungsverzicht solltest du nur dann unterschreiben, wenn du dir 100% sicher bist, dass du nicht vorzeitig aus der Wohnung ausziehen möchtest.

» hoch_ralf » Beiträge: 13 » Talkpoints: 2,10 »


Wie bereits in dem anderen Beitrag dieses Thema betreffend geschrieben, ist es durchaus legal und rechtens das so zu fordern. Es dient meiner Meinung nach in erster Linie der Sicherheit des Vermieters. Aber auch der Mieter ist sicher.

Ich würde nicht direkt davon ausgehen, dass mit der Wohnung etwas nicht stimmt. Vor allem sehe ich keinen Grund bei dieser Klausel direkt auf bauliche Mängel zu schließen. Die Wohnung wird man ja vorher besichtigt haben und wenn man da erst einmal nichts sieht, ist das ja schon mal ein gutes Anzeichen. Aber auch, wenn versteckte bauliche Mängel vorhanden sind, ist in der Regel der Vermieter dafür zuständig diese wieder instand zu setzen. Da hat der Mieter in der Regel nichts mit zu tun.

Solche baulichen Mängel, die einem dann wohl offenbar bei der Wohnungsbesichtigung oder dem Unterschreiben des Mietvertrags vorenthalten wurden, genau wie ein möglicher Schimmelbefall sind mit Sicherheit außerordentliche Gründe, aus denen man ein Mietverhältnis aufkündigen kann. Der Vermieter hätte also nur wenig davon nicht mit offenen Karten zu spielen.

Dass es heutzutage Gang und Gäbe ist solche Klauseln in einen Mietvertrag zu schreiben, kann ich nicht bestätigen. Das liegt wahrscheinlich eher daran, dass ich das letzte Mietverhältnis schon vor ein paar Jahren eingegangen bin und auch schon wieder raus bin. Wir wohnten allerdings auch nur zweieinhalb Jahre in unserer Wohnung und der Vermieter musste schon schlucken, als wir gesagt haben, dass wir jetzt bald raus sind, weil wir ein Haus bauen.

Der hatte nicht so viel Lust wieder einen neuen Nachmieter zu suchen. Das kann ich auch verstehen und ich denke der Aufwand der dahinter steckt ist nicht gering und der Hauptgrund für eine solche Klausel. Solange man weiß was man will und entsprechend planen kann, dann sehe ich kein Problem darin diese Klausel zu unterschreiben.

» Antalis » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Direkt als normal würde ich das nicht unbedingt bezeichnen, aber diese Klauseln werden durchaus immer öfter angewendet und ich denke, es wird auch in Zukunft noch weiter zunehmen. Nur wegen einem Kündigungsverzicht gleich auf irgendwelche versteckten Mängel zu schließen finde ich völlig falsch, denn versteckte Mängel, die in der Schuld des Vermieters oder in der Substanz der Wohnung liegen, bleiben vom Kündigungsverzicht unberührt und eine außerordentliche Kündigung ist weiterhin möglich. Da muss man sicherlich nicht erst warten, bis die Zeit des Kündigungsverzichtes verstrichen ist.

Ehrlich gesagt kann ich die Vermieter verstehen, gerade private Vermieter, die sich nebenberuflich um eine Vermietung kümmern und das dann in ihrer Freizeit machen. Es hat doch wirklich niemand Lust alle paar Monate oder auch alle 1-2 Jahre einen neuen Mieter für eine Wohnung zu suchen, zumal das ganze nicht nur mit Aufwand, sondern auch mit Geld verbunden ist. Da kommen ja nicht nur die Anzeigen, Besichtigungstermine auf den Vermieter zu, sondern auch kleiner oder größere Renovierungen und damit einhergehend ggf. auch Leerstände, wo keine Mieteinnahmen fließen.

Die Renovierungen sind häufig eine Folge der Ein- und Auszüge, denn bei jedem Umzug leidet eine Wohnung in der Abnutzung deutlich mehr als durch eine normale Nutzung während einer Mietdauer und nicht alles ist dann auch immer vom Mieter über die Kaution zu tragen. Gerade in solchen Punkten und wenn die Vermieter dazu noch die entsprechenden Erfahrungen gemacht haben, das die Mieter in der Vergangenheit nur kurzzeitig die Wohnung gemietet haben, kann ich es verstehen, das häufiger zu einem Kündigungsverzicht gegriffen wird. Ehrlich gesagt würde ich das genauso machen.

Ich hätte weniger Probleme mit einem Kündigungsverzicht als Mieter, denn ich selber habe schlichtweg keine Lust alle 1-2 Jahre umzuziehen, denn auch für einen Mieter kostet jeder Umzug viel Zeit und auch viel Geld. Vor allem weil auch Möbel extrem darunter leiden, wenn man ständig umzieht. Nicht umsonst heißt es ja, dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Deshalb wäre das für mich insofern kein Problem, wenn ich weiß, das ich diese Wohnung haben möchte und auch über den Zeitraum dort wohnen möchte.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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