Als Chef Mitarbeiter bei Kündigung keine Auskunft geben?
Einem Bekannten wurde nun plötzlich gekündigt. Er hat ein paar Jahre in der Firma gearbeitet und seine Arbeiten immer sehr gewissenhaft verrichtet. Als Kündigungsgrund war wohl angegeben, dass er nicht in die Firma passen würde.
Mein Bekannter hat dann auch im Gespräch beim Chef gefragt, warum ihm denn genau gekündigt wurde. Daraufhin hat sein Vorgesetzter aber wohl nur gesagt, dass mein Bekannter mal überlegen sollte, warum. Da es aber keinen Vorfall oder ähnliches gab und er sich auch nichts zu schulden kommen ließ, weiß er nun nicht, warum ihm gekündigt wurde.
Würdet ihr da nochmals genauer nachfragen, wenn euch solch eine Antwort gegeben wurde? Oder würdet ihr die Kündigung dann eben hinnehmen und nicht weiter nachfragen? Sollte man als Vorgesetzter nicht wenigstens einen triftigen Grund nennen, wenn man gefragt wird? Kann es nicht sein, dass dies nur eine Ausrede war, um den Mitarbeiter eben los zu werden?
Als Angestellter würde ich keine Kündigung einfach so hinnehmen. Ich würde eine Kündigungsschutzklage machen und spätestens am Gericht muss der Arbeitgeber dann den genauen Grund nennen. Ich würde nicht mehr zu ihm hingehen und nachfragen. Das bringt ja doch nichts, wie man bei deinem Beispiel ja sehen kann.
Ein Grund muss ja überhaupt nicht angegeben werden, wie hier im Forum auch schon mal diskutiert. Aber eben spätestens, wenn der Gerichtstermin ist, muss der Arbeitgeber dann sagen, warum er gekündigt hat und das Gericht gibt sich nicht mit "er passt nicht in den Betrieb" zufrieden.
Nach Jahren im Betrieb ist so eine Begründung Blödsinn auf ganzer Linie und vor Gericht chancenlos, das Kündigungsschutzgesetz wurde nicht geschaffen, damit solche Leute drauf pfeifen. Er legt es ja regelrecht auf eine Klage an. Ich bin da sehr streitbar und rachsüchtig, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass manche Chefs sich wie kleine Könige fühlen, mit Tendenz zum Größenwahn.
Ist das Arbeitsverhältnis sowieso zerstört, sehe ich auch keinen Grund, einen Chef zu schonen. In einem größeren Betrieb hat der schließlich auch Vorgesetzte und steht selbst blöd da, wenn die Kündigung scheitert und in enormen Kosten wie zum Beispiel Abfindungen mündet, mit Glück gefährdet es sogar seine eigene Position. Zu Recht, soll er halt Arbeitsrecht lernen oder sich was suchen, zu dem er besser befähigt ist. Bei so etwas ist es mir eine Herzenssache solche Leute auf ihren Platz zu verweisen, das kann ich einfach nicht ab.
Zum Chef zu gehen und noch mal nachzuhaken macht da definitiv keinen Sinn. Wenn dann wäre da noch der Betriebsrat die bessere Anlaufstelle, wenn es einen Betriebsrat im Betrieb gibt, denn dieser muss angehört werden vor einer Kündigung und dazu sind dem Betriebsrat auch die Gründe zu nennen. Wenn dieser widersprochen hat, dann kann man diese Begründungen auch für die Kündigungsschutzklage nutzen.
Wichtig ist, das die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen bei Gericht eingeht, somit ist da schon Eile geboten, sich einen Anwalt zu suchen und diese dann einzureichen. Das würde ich bei so einem Verhalten auch ohne zu zögern machen. Wenn man Jahrelang in einer Firma arbeitet und dann mit einer so nichts sagenden Aussage abgespeist wird, dann legt es der Chef ja tatsächlich einfach nur noch auf eine Klage an.
So einfach geht das aber nicht, einen Arbeitnehmer quasi aus der Luft heraus zu kündigen. Er hätte vor der fristgemäßen Kündigung eine einschlägige Abmahnung erhalten müssen. So sieht es das Gesetz nun mal vor und daran hat sich auch König Chef zu halten. Und der Kündigungsgrund ist ja wohl auch total haltlos. Schwammiger geht es ja wohl nicht. Aus diesem Grund hätte er auch schon vorher eine Abmahnung erhalten müssen. Diese Abmahnung hätte konkret sein müssen, so dass der Arbeitnehmer auch sein bisheriges Verhalten ändern kann.
Ist dies nicht geschehen, ist die Kündigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückzunehmen. Das wichtigste ist jetzt, unbedingt gegen diese Kündigung vorzugehen und somit Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ist das Vertrauen beidseitig nun schwer gestört, kann das Gericht eine Einigung herbeiführen und bestimmt für eine finanzielle Entschädigung von Seiten des Arbeitgebers entscheiden. Um die Frist einzuhalten, kann der Arbeitnehmer sicher die Kündigungsklage ohne anwaltlichen Beistand beim Arbeitsgericht einreichen. Den kann er sich später immer noch suchen.
Quasselfee hat geschrieben:So einfach geht das aber nicht, einen Arbeitnehmer quasi aus der Luft heraus zu kündigen. Er hätte vor der fristgemäßen Kündigung eine einschlägige Abmahnung erhalten müssen. So sieht es das Gesetz nun mal vor und daran hat sich auch König Chef zu halten. Und der Kündigungsgrund ist ja wohl auch total haltlos. Schwammiger geht es ja wohl nicht. Aus diesem Grund hätte er auch schon vorher eine Abmahnung erhalten müssen. Diese Abmahnung hätte konkret sein müssen, so dass der Arbeitnehmer auch sein bisheriges Verhalten ändern kann.
Es ist hier weder angegeben ob die Kündigung Betriebsbedingt, Verhaltensbedingt oder Personenbedingt erfolgt ist. Denn was der Chef dem Mitarbeiter sagt und was wirklich seine Begründung ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. So kann er durchaus betriebsbedingt kündigen, dem Mitarbeiter dann aber irgendwas erzählen, das wissen wir doch nicht und vor einer betriebsbedingten Kündigung ist keine Abmahnung von Nöten. Chefs erzählen in solchen Situationen gerne mal irgendeinen Quatsch in der Hoffnung damit den Mitarbeiter ruhig zu stellen und nicht mit der Wahrheit rausrücken zu müssen. Deshalb finde ich es extrem schwierig und schon fast fahrlässig ohne konkretere Informationen zu sagen, dass diese Kündigung quasi haltlos ist.
Man kann doch einfach mal den Eröffnungsbeitrag verstehend lesen. Dann wird man zum Schluss kommen, dass dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Person gekündigt wurde. Und zwar passt er wohl nicht zur Firma. Und dass, obwohl er dort schon einige Jahre tätig ist. So etwas stellt man doch sicher schon in der Probezeit fest. Es ist also keine betriebsbedingte Kündigung. Heißt also, es wurde keine eventuelle existierende Filiale geschlossen oder kein Teilbetrieb umstrukturiert o.ä., denn davon war ja hier nicht die Rede.
Es ist also unnötig, näher auf eine betriebsbedingte Kündigung einzugehen. Und dann ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass es bei einer betriebsbedingten Kündigung wirklich nur einen Mitarbeiter (be)trifft. Ich schreibe hier meine Meinung auf und eine Meinung kann ja wirklich nicht fahrlässig sein. Der Arbeitnehmer wird schon wissen, was zu tun ist. Sollte er auf jeden Fall, denn es geht ja hier um einiges.
Quasselfee hat geschrieben:Man kann doch einfach mal den Eröffnungsbeitrag verstehend lesen. Dann wird man zum Schluss kommen, dass dem Arbeitnehmer aufgrund seiner Person gekündigt wurde. Und zwar passt er wohl nicht zur Firma.
Das sagt doch gar nichts aus. Nur weil er nicht in die Firma passt, kann die Kündigung auch verhaltensbedingt gewesen sein. Wer weiß, nachher hat er sein Smartphone an der Firmen-Steckdose aufgeladen oder privaten Kram auf Arbeit erledigt. Es gibt auch Menschen, die telefonieren oder chatten mit dem Partner die ganze Zeit, statt ihrer Arbeit nachzugehen. So etwas fällt auf und spricht sich herum. Da ist es kein Wunder, dass dann eine Kündigung ins Haus flattert und man versteht nicht warum.
Mein Bekannter hat kein Smartphone und lehnt dies auch komplett auch. Ich kann auch mit Sicherheit sagen, dass er keinen privaten Kram auf der Arbeit erledigt hat. Er ist da sehr korrekt und ernsthaft. Ich denke einfach, dass ihn die Firma los werden wollte, warum auch immer.
Nelchen hat geschrieben: Ich denke einfach, dass ihn die Firma los werden wollte, warum auch immer.
...und das wird er bei einer Kündigungsschutzklage dann vor Gericht erfahren. Denn kein Arbeitgeber muss in der Kündigung schreiben, warum er kündigt. Vor Gericht muss er das natürlich sagen und wenn ein Arbeitnehmer das so hinnimmt, dann selber Schuld. Dann wird er auch den richtigen Grund nicht erfahren. Also entweder ohne Anwalt zu Gericht und eine Kündigungsschutzklage machen oder schnellstmöglich einen Anwalt nehmen, ehe die Frist um ist eine Klage einzureichen.
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