Verweigerter Handschlag ein Entlassungsgrund?

vom 26.07.2017, 10:49 Uhr

In Rheinland-Pfalz hat ein Polizist einer Kollegin den Handschlag bei einer privaten Feier verweigert. Dies hat nun mächtige Wellen geschlagen. Dieses Beispiel soll keine Schule machen. Deshalb steht nun sogar dessen Entlassung im Raum. Findet ihr dies nicht übertrieben?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Dort steht ganz klar, dass das keine private Feier gewesen ist, sondern eine dienstliche Feier. Auf dieser dienstlichen Feier ist jemand befördert worden und die Kollegin wollte ihm dazu gratulieren. Er hat den damit verbundenen Handschlag aus religiösen Gründen verweigert.

Für mich ist das ganz klar ein Grund, in Zweifel zu ziehen, ob der Mann überhaupt für den Beruf des Polizisten geeignet ist. Hier gibt es eine Trennung von Staat und Kirche, daher finde ich es albern, als staatlich Bediensteter auf einer dienstlichen Feier aus privaten Gründen den Handschlag zu verweigern. Wer da nicht zwischen privat und öffentlich unterscheiden kann, hat meiner Meinung nach den Beruf verfehlt und sollte seine Einstellung überdenken.

Wenn ein Muslim sich auf Arbeit entsprechend verhält und sich gegenüber Frauen nichts anmerken lässt, hätte ich kein Problem damit. Jeder kann privat das tun und lassen was er möchte, aber er ist Polizist im Deutschen Staatsdienst und da muss man sich in der Öffentlichkeit auch entsprechend tolerant verhalten. Für mich sieht es nicht so aus als würde ein Polizist das Grundgesetz und die Gleichheit der Menschen vertreten und repräsentieren, wenn er Frauen den Handschlag verweigert, weil sie "niedriger" oder "anders" sind als er. Das ist für mich ein Widerspruch in sich. Wer sein Privatleben auf der Arbeit ausleben muss, hat meiner Meinung nach nicht verstanden, dass Arbeit Arbeit ist und mit dem Privatleben nichts zu tun hat.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


So privat war die Feier nun nicht, schließlich hat sie in der Dienststelle stattgefunden und die Frauen wollten zu einer Beförderung gratulieren. Und du vergisst die Grundsätze des Berufsbeamtentums. Da ist nicht nur Neutralitäts- und Mäßigungspflicht. Das die Erfordernis von achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten, das so nun auch nicht passt. Außerdem fehlt es wohl an Hingabe an den Beruf und dem Eintreten für die Freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Der Mann kann gerne Frauen nicht die Hand schütteln, wenn er das beispielsweise bei einer privaten Gartenparty in seinem Zuhause so hält. Aber auf einer Feier des Reviers unter Kollegen mutet es dann doch ein wenig problematisch an, oder? Beamte dürfen sich nun einmal weder beruflich, noch privat so frei entfalten wie andere.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Was schreibst du denn da? Liest du dir das eigentlich vorher durch? Hast du den Beitrag verstanden, den du verlinkt hattest? Es ist doch gar nicht von einer privaten Feier die Rede. Im Artikel geht es doch um eine rein dienstliche Feier anlässlich einer Beförderung und das auch noch am Tag der rheinländisch-pfälzischen Verfassung. Der Polizeibeamte wurde gerade befördert und leistete sich dann so ein Ding; selbst Schuld.

Wie ich es finde, ist nicht relevant. Wichtig ist vor allem, wie es das Land Rheinland-Pfalz sieht. Da sich der Polizist ehrenamtlich engagiert, wäre wohl eine Rüge angemessener als eine Entlassung. Eine Entlassung ist meiner Meinung nach eine überzogene Reaktion und jeder hat eine zweite Chance verdient.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich hatte das zuvor auch in einem Artikel gelesen und finde es schon gerechtfertigt, dass der Beamte entlassen wurde. Gerade, wenn er befördert wurde und nun an höherer Stelle arbeiten sollte, gehört sich doch ein wenig Anstand. Ich finde es schon befremdlich, wenn ein Beamter eine solche, in meinen Augen, Respektlosigkeit durchführt. Für mich liest sich das jedoch auch so, dass die Feier auf dem Revier statt fand und eben veranstaltet wurde, weil dieser Polizist befördert wurde.

Ich finde es da sehr unpassend, wenn er die Hand der Kollegin ausschlägt, die ihm gratulieren wollte. Es mag ja in seinem Land so üblich sein, aber bei uns in Deutschland ist das eben anders. Da sollte ein Beamter doch durchaus professionell genug sein.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Es handelt sich zum einen um einen Polizisten, der verbeamtet ist. Das bedeutet, dass er den Beamtenstatus und das Ansehen derer, die Beamte im öffentlichen Dienst sind, auch entsprechend wahren muss. Dazu gehört eine gewisse Neutralitätspflicht und die ist auch richtig so. Es ist auch generell kein Thema, dass er Moslem ist, das darf er sein, wenn er dadurch nicht gegen der Neutralitätspflicht verstößt, seine Arbeit nicht richtig ausübt oder diskriminierend einwirkt.

Es gab eine Feierlichkeit, wo es um seine Beförderung ging und er einen Handschlag, der in Deutschland zumindest sowie in vielen westlichen Ländern als Gratulation üblich ist, verweigerte. Diesen verweigerte er jedoch nicht von männlichen Kollegen, sondern ausnahmslos von den Damen, weil dies mit seinem Glauben zu rechtfertigen sei. Damit hat er sich ganz klar nicht nur Integrationsverweigernd gezeigt, sondern auch eines Beamten und Polizisten ganz einfach nicht würdig.

Da ich aufgrund meines Berufs schon das eine oder andere Mal bei der Polizei aussagen musste und dafür natürlich in deren Büros zitiert werde, stelle ich mir gerade vor, da gibt mir ein Polizist nicht die Hand, weil er Moslem ist und seinen Glauben vor der Neutralitätspflicht und den typischen deutschen Höflichkeitsformen stellt.

Mal im Ernst, wer einer Frau schon als Gratulation nicht die Hand gibt, von dem erwartest Du Juri doch wohl nicht, dass er deine Freundin überhaupt bei Anzeigen & Co wirklich ernst nimmt oder? Im Leben nicht und genau so sehe ich das, wenn man schon nicht in der Lage ist, einen Handschlag der Frau gegenüber auszuführen. Damit setzt er die Frau auf eine Stufe unter den Manne und das ist im Islam eben so. Doch nicht, wenn man ein deutscher Polizist sein möchte oder ein Polizist mit muslimischen Wurzeln in Deutschland.

Von mir als Vorgesetzte wäre er sofort suspendiert worden und ich hätte alles daran gesetzt, dass er bei mir jedenfalls nicht mehr arbeiten würde. Er hat sich neutral jedem gegenüber zu verhalten. Aber nicht besonders abfällig wegen seines Glaubens den Frauen gegenüber, weil ich mir da schon die Frage stelle, wie reagiert er bei Straftaten gegen Frauen? Wie reagiert er überhaupt auf Frauen usw, immerhin ist sie ja nicht mal seiner Hand würdig. Ne sorry, das geht gar nicht!

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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