Wer ist haftbar, wenn Putzdienst getauscht wurde?

vom 11.08.2017, 13:23 Uhr

A wohnt in einer Mietwohnung und die Parteien wechseln sich hier mit dem Putzdienst ab. Nun nehmen wir einmal an, B bittet A, den Putzdienst zu tauschen. Also sprich A putzt für B und B für A. Nun ist B zuerst dran A die Woche drauf, eigentlich wäre es umgekehrt gewesen.

Was passiert nun, wenn B die Arbeit nicht ordentlich macht und sich die Hausbewohner oder der Vermieter beschwert? Ist dann trotzdem A verantwortlich weil getauscht wurde, oder B weil aufgrund des Tausches der Putzdienst an ihr gelegen hätte?

Wie würde man hier im Falle einer Mahnung vorgehen? Ist euch so etwas schon einmal passiert oder ist das eher eine utopische Vorstellung, dass so etwas gerade dann vorkommt, wenn man den Putzdienst getauscht hat?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Von haftbar würde ich hier gar nicht sprechen. Also das Wort "haftbar" impliziert ja, dass da jemand angeklagt wird oder rechtliche Forderungen erstellt werden. Und eine Mahnung kann man da doch auch nicht erhalten. Man wird höchstens mal darauf angesprochen, aber da wird doch keiner mit einer Abmahnung kommen. Siehst du das nicht vielleicht etwas zu eng?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Tja A hat eine ziemlich strenge Nachbarin C, die wirklich immer gleich reklamiert bei der Hausverwaltung oder die Polizei anruft, wenn es für ihre Verhältnisse zu laut ist. Es passt einfach gar nichts.

Deshalb hat A etwas Bammel, dass wenn alles nicht ordentlich gemacht wird, sie eine Abmahnung bekommt. Aber es kann wirklich sein, dass sich A hierbei zu sehr einschüchtern lässt.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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