Risikozuschlag auch bei gesetzlicher Krankenversicherung?
Herr K ist neuerdings privat krankenversichert und hat aber einen nicht gerade unerheblichen Risikozuschlag aufgebrummt bekommen. Auch Anfragen und Angebote anderer Versicherer sahen nicht viel besser aus. Nun überlegt K in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln und hat aber auch etwas Bammel, dort mit ähnlichen Risikozuschlägen konfrontiert zu werden. Meint ihr die Befürchtungen des Herrn K sind berechtigt und werden bei der GKV genauso wie bei der PKV Risikozuschläge erhoben, wenn man nachweislich gesundheitliche Handicaps hat?
Das ist aber eine sehr dürftige Fallkonstruktion. Wie soll man bei so wenig Informationen eine fundierte Antwort geben? Zuerst einmal sollte geklärt werden, wo K. vorher versichert war und warum er nun privat versichert ist. Wenn Herr K. selbständig tätig ist, muss er sich auch privat versichern. Oder eben auch nicht. Niemand zwingt Herrn K. sich zu versichern wenn er selbständig ist. Was natürlich extrem leichtsinnig ist.
Während man bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nach dem Einkommen zahlt, spielt das Einkommen bei der privaten Krankenversicherung keine Rolle. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zuerst einmal ist das Eintrittsalter entscheidend und dann natürlich die Vorerkrankungen. Einen Risikozuschlag kann man schon ganz schnell verpasst bekommen.
Da muss man halt in den sauren Apfel beißen und den zahlen, oder man lässt das Risiko ausschließen, was natürlich extrem unsicher und riskant ist. Für einen Beamten zahlt der Dienstherr keine Krankenversicherung. Dafür muss der Beamte selbst sorgen. Versichert der sich nun freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse, zahlt er den kompletten Beitrag, den sich bei anderen Arbeitnehmern der Versicherte und der Arbeitgeber teilten.
Das kann ganz schön teuer werden. Daher versichern sich viele Beamte privat, weil sie dann einen Beihilfeanspruch haben und somit nicht den vollen Versicherungsbeitrag zahlen müssen. Die gesetzliche Krankenkasse interessiert nur das monatliche Bruttoeinkommen des Beamten und nicht seine Krankengeschichte, einen Risikozuschlag gibt es somit nicht.
Quasselfee, was ist an der Konstellation dürftig? In der gesetzlichen Krankenversicherung würde K. keinen Risikozuschlag bezahlen. Und versichert sein muss mittlerweile jeder, das gilt auch für Selbstständige. Wir haben seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht, die für alle gilt.
Interessanter ist die Frage, ob K. von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann. Das geht nämlich nur in Ausnahmefällen. Falls K. Angestellter ist, müsste er sein Einkommen unter die Bemessungsgrenze drücken. Das bedeutet Lohnverzicht, Stunden reduzieren oder so viel in die betriebliche Altersvorsorge stecken, dass er unter die Grenze fällt. Das kann sich sogar netto lohnen, weil Steuern und Risikozuschläge wegfallen.
Selbstständige können als Hauptjob ein Angestelltenverhältnis unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze anstreben oder das Unternehmen aufgeben und in Familienversicherung des Ehepartners schlüpfen. Arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld ist auch eine Möglichkeit oder ein sozialversicherungspflichtiger Job im Ausland. Ist K. über 55 Jahre alt, wird es eng. Dann sind die Möglichkeiten noch schlechter.
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