Würdet ihr Magnus Gäfgen auf Bewährung freilassen?

vom 10.08.2017, 14:20 Uhr

Wie man den Medien entnehmen konnte, hat Kindsmörder Magnus Gäfgen ja einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung gestellt. Gäfgen hatte ja vor 15 Jahren den 11-jährigen Bankierssohn Jakob von Metzler im Zuge einer Lösegelderpressung entführt und letztendlich ermordet. Wie jedoch auch in mehreren Medien betont wird, hätte dieser Antrag jedoch kaum Aussicht auf Erfolg und würde abgewiesen. Wie würdet ihr denn im Fall des Magnus Gäfgen entscheiden? Würdet ihr dem Antrag auf Bewährung stattgeben oder diesen ablehnen und wie würdet ihr die jeweilige Entscheidung begründen?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Klares nein, er hat eine lebenslängliche Haft strafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung bekommen. Es ist schon absurd, dass ein Mensch, der mit einer "anschließenden Sicherheitsverwahrung" überhaupt so einen Antrag stellen darf. Wo ist diese Sicherheitsverwahrung, dass er nie wieder so eine Tat machen kann? Was ist das für eine Strafe für einen Mörder, bei dem auch noch die Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Er darf, sollte es abgelehnt werden, was ich hoffe, in zwei Jahren einen erneuten Antrag stellen und dann wieder zwei Jahre später (oder waren es drei?). Ich denke, dass jemand, der eine Haftstrafe aufgebrummt bekommt, die Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, ausgesprochen wurde auch sicher weggesperrt werden muss und das eben auch lebenslang und wenn man ihn in eine Psychiatrie sperrt. Denn "normal" wird dieser Mensch nicht sein, bei dieser Tat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich bin da auch etwas hart für viele. Lebenslang heißt für mich lebenslang. Auch wenn das in Deutschland "nur" 15 Jahre mit im höchsten Falle Sicherheitsverwahrung bedeutet, aber wenn schon lebenslange Haft ausgesprochen wurde, dann hat diese gefälligst verbüßt zu werden. Was ist das langsam für eine Marotte, dass hier jeder einen Antrag auf Bewährung stellt? Er soll gefälligst das verbüßen, was er bekommen hat und nicht dann am Ende mit Bewährung wieder belohnt werden.

Natürlich kann man bei Steuerbetrug usw. auch solche Anträge stellen. Doch das ist etwas anderes, wie ich finde. Na klar, es kam ein wirtschaftlicher und steuerliche Schaden. Trotzdem wurde da niemand getötet. Solche Leute haben die volle Breitseite zu bekommen und wenn das Urteil 15 Jahre heißt, dann soll dem so sein. Ob er sich im Knast toll benommen hat oder nicht, spielt für mich da per se erst einmal keine Rolle. Was nützen Strafen wie Lebenslang, wenn man danach wieder kleinbei gibt, weil er der Vorzeigehäftling war?

Mir soll auch bitte niemand erzählen, dass es darum geht, ihn langsam wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Wenn jemand weiß, dass dort jemand 15 Jahre Leerlauf im Lebenslauf hat und nachfragt sowie ein Führungszeugnis anfordert, war es das doch sowieso. Es stellen bestimmt nicht 50 Prozent der Arbeitgeber einen Mörder ein und da kann ich sie auch verstehen und schon gar niemanden, der auch noch ein Kind getötet hat.

Für mich hat der die 15 Jahre im Knast zu bleiben. Gerne länger, aber geht ja leider nicht. Er hat die ganz einfach abzusitzen. So sieht die Strafe aus und das soll auch so sein. Ehe man sich um seine Bewährung Gedanken macht, sollte man Schwarzfahrer vielleicht vorzeitig entlassen mit Bewährung um Kosten zu sparen, aber bestimmt keine Mörder.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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