Garantieverweigerung - ist so etwas überhaupt rechtens?

vom 09.08.2017, 11:56 Uhr

In einem anderen Thread habe ich bereits über A und den Unterstellboiler sowie die Armaturen und die Handwerker gesprochen. Dem ging aber noch ein größeres Theater voraus. Denn die meisten Handwerker wollten A die Dinge nicht anschließen, wenn sie sie nicht überteuert bei ihnen kauft.

Sie meinten fast alle, dass sie kein "Ramsch" anschließen würden und dass A die Dinge schon im Baumarkt besorgen könnte, dass die Dinge dann aber eine gewisse Qualität haben müssen. Damit plädierten diese wahrscheinlich darauf, dass A dann die Dinge sowieso bei ihnen kauft. Nun hat sich A aber geweigert und die Geräte beim Baumarkt gekauft.

Es gibt nun eine Firma, die ihr den Boiler und die Armaturen trotzdem installiert, allerdings mit einer Garantieverweigerung. Das heißt, die Firma installiert die Geräte, aber A muss unterschreiben, dass sie auf die Garantie verzichtet. Ist so etwas vor Gericht überhaupt rechtens? Oder muss nicht jeder Handwerker eine Garantie auf die Arbeit geben?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 09.08.2017, 14:49, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Von was für einer Garantie sprichst Du? Die Herstellergarantie der Geräte hat nichts mit dem Installateur zu tun. Die Gewährleistung für defekte Teile trifft den Händler, also den Baumarkt. Die gesetzliche Gewährleistung des Einbaus (Dienstleistung) trifft den Installateur und lässt sich vertraglich nicht ausschließen.

Dass Installateure und auch KFZ-Reparaturwerkstätten gerne Apothekerpreise verlangen und sich weigern, mitgebrachte Teile einzubauen, ist gängige Praxis. Dagegen kann man leider nichts machen.

» Wurstel » Beiträge: 78 » Talkpoints: 32,43 »


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