Darf Schwiegertochter an das Sparbuch der Enkel?
Meine Freundin erzählte mir heute etwas, was mich schockierte. Sie hat für beide Enkel von ihr ein Sparbuch eingerichtet. Das schon vor vielen Jahren. Diese Sparbücher sind so angelegt, dass sie für die Enkel einen Dauerauftrag gemacht hat und das Geld auf diese Konten geht.
Nun erzählte die älteste Enkeltochter, dass sie gesehen hat, wie ihre Mutter an das Geld gegangen ist und hinterher zu der Tochter gesagt hat, dass sie das Geld wieder bekommt, sie aber Oma und Papa nichts sagen soll. Sie hat es aber ihrer Oma erzählt.
Darf die Schwiegertochter so einfach an das Sparkonto ihrer Kinder gehen? Sollte die Oma nun einfach den Dauerauftrag stornieren und den Kindern lieber das Geld so zustecken oder bei sich selber bunkern? Wie würdet ihr an Omas Stelle reagieren, wenn ihr heraus bekommt, dass die Schwiegertocher an die Sparkonten geht?
Meinst du jetzt rein praktisch oder moralisch? Wenn die Schwiegertochter das Konto für die Kinder eröffnet hat, dann hat sie ja theoretisch die Gewalt über das Konto und kann mit dem Geld machen was sie möchte. Moralisch finde ich das jedoch nicht korrekt, denn es ist das Geld der Kinder. Als Großeltern würde ich mir überlegen, ob es sinnvoll wäre, eigene Konten für die Enkelkinder zu eröffnen (ob das geht weiß ich nicht), dann könnte die Schwiegertochter da auch nicht dran. Dann würde ich das den Enkeln ab einem gewissen Alter einfach schenken.
Wurde das Konto denn von der Schwiegertochter eröffnet? Dann darf sie da auf jeden Fall dran, außerdem ist sie ja die Mutter. Ich denke, dass man es einfacher gehabt hätte, wenn man einfach selber ein zweites Konto für die Enkel gemacht hätte und gut wäre es gewesen, da man da nur alleine dran kann.
Moralisch gesehen ist es natürlich alles andere als schön. Wobei es ja auch auf die Situation ankommt. Wenn die Eltern des Kindes wenig verdienen, keine Rücklagen haben und dann etwas kaputt geht macht es vielleicht Sinn sich durch das Kind mal aushelfen zu lassen, aber dann muss man langfristig gesehen eben mal über die eigenen Finanzen nachdenken. Dass man aber einfach etwas nimmt und es dann noch verschwiegen werden soll, macht schon ein ungutes Bauchgefühl.
Hat die Schwiegertochter das Sparbuch zu Hause? Sie kann ja an sich nur an das Geld, wenn sie das Sparbuch selbst vorlegt? So habe ich es bei der Bank erlebt. Das Problem ließe sich ganz einfach lösen, indem die Großmutter die Sparbücher einfach einbehalten hätte und den Enkeln das Sparbuch bis zum 18ten Lebensjahr einbehalten hätte.
Meiner Meinung nach hat die Mutter, also die Schwiegertochter, nichts an den Sparbüchern verloren. Das Geld ist nicht für sie und deshalb sollte sie die Griffel davon lassen. Ich bin da wahrscheinlich vorgeschädigt, bei mir gab es ein ähnliches Problem und mein Vater hatte mir mein Sparbuch als Kind leergeräumt und das Geld für seinen Scheiß ausgegeben. Die Folge war, dass meine Großeltern neue Sparbücher eröffneten und nur meiner Mutter Bescheid gaben und die Büchlein einbehielten.
Die Großmutter soll entweder die Sparbücher bei der Mutter zurückfordern oder ein separates neues Sparbuch für die Enkel eröffnen, wenn die Mutter es nicht rausrückt. Weil ohne das Büchlein hat sie bei vielen Banken keine Gewalt und kann das Sparbuch nicht sperren. Auch sollte sie den Dauerauftrag sperren und wenn sie neue Sparbücher eröffnet, einfach umlegen. Die Mutter sollte sie nicht mehr ranlassen.
Jetzt kann sie natürlich nicht mehr viel tun, besonders wenn die Mutter das Büchlein hat. Sie kann weder sperren, noch auflösen. Ich würde an ihrer Stelle neue Sparbücher einrichten und den Enkeln das Sparbuch dann zum 18ten Lebensjahr übergeben. Recht hat bei den meisten Banken halt der, der das Büchlein besitzt und das kann sowohl die Mutter sein, wie auch ein Wildfremder. Und selbst wenn die Schwiegertochter mal in eine finanzielle Schwierigkeit gerät, hat sie in meinen Augen nicht das Recht, sich an dem Geld der Kinder zu vergreifen. Das Geld wurde für die Kinder angespart.
Als Erziehungsberechtigte müssen die Eltern bei einem Konto für die Kinder, wenn sie auf den Namen der Kinder laufen, auch unterschreiben. Deswegen hat die Oma selber nicht das Konto eröffnet. Sie wollte es machen, aber da mussten die Eltern beide unterschreiben. Alleine ging das nicht. Die Oma will jetzt zwei Konten eröffnen und diese auf ihren Namen laufen lassen. Es soll dann ein Vermerk gemacht werden, welches Konto für welches Kind ist und gut ist.
Leider kann man kein Konto für die Kinder persönlich machen kann, ohne dass die Erziehungsberechtigten da unterschreiben. Und dann scheint es ja so zu sein, dass die Eltern bzw,. die Schwiegertochter einfach so dran gehen kann.
Diamante hat geschrieben:Leider kann man kein Konto für die Kinder persönlich machen kann, ohne dass die Erziehungsberechtigten da unterschreiben. Und dann scheint es ja so zu sein, dass die Eltern bzw,. die Schwiegertochter einfach so dran gehen kann.
Es ist richtig, dass man als Erziehungsberechtigter dafür unterschreiben muss, wenn jemand anderes ein Konto für das Kind eröffnen möchte. Da hat sich in den letzten 20 Jahren im Bankwesen einiges geändert, aber damit darf man noch lange nicht jederzeit und für alles an das Konto der Kinder gehen.
Es kommt hier ganz darauf an, für welchen Zweck das Konto eröffnet worden ist und mit welchem Zweck die Gelder eingehen. Soll das ganze für den Führerschein der Kinder sein, dann ist der Zweck klar und man kann als Elternteil und Erziehungsberechtigter davon nicht einfach neue Möbel kaufen gehen. Ist kein Zweck genau festgelegt worden sondern "nur für das Kind" gesagt worden, darf jeder Erziehungsberechtigte daran, wenn die Ausgabe auch für das Kind ist. Sei es nun etwas zu Futtern, neue Windeln oder neue Bekleidung, diese sind davon dann gedeckt und dann darf von dem Konto vom Kind auch Geld genommen werden.
Moralisch braucht man hier keinen Apostel spielen, es ist eindeutig rechtlich festgeschrieben wie das zu werten ist. Wird der Zweck eingehalten, dann besteht darin kein Problem und darf auch gemacht werden. Ist das nicht eindeutig geklärt, dann muss die Ausgabe zumindest für das Kind sein und dem Kind dienen. Es ist nicht machbar, dass man von dem Geld vom Kind sich hinterher dann einen neuen Fernseher für den Eigenbedarf der Eltern anschafft und solche Geschichten. Dagegen kann man als Geldgeber dann aber auch vorgehen und die Erziehungsberechtigten anzeigen.
Leider wurde hier nicht genannt, für was die Ausgabe gedacht gewesen ist. Wie ich es verstanden habe, wurde auch kein konkreter Zweck festgelegt für was das Geld sein soll und wenn die Mutter hier etwas für die Kinder davon kauft, dann ist das auch in Ordnung. Gibt sie das Geld dagegen für sich aus, dann ist das auch nicht in Ordnung. Mit Moral muss hier keiner kommen, es gibt dazu die rechtliche Grundlage und was ist moralisch daran verwerflich, wenn man an das Konto vom Kind geht um dem Kind hinterher etwas davon zu kaufen was es braucht? Klar kann man sagen, dafür sollten die restlichen finanziellen Mittel ausreichen, die Realität sieht aber in Familien so aus, dass diese teilweise Mitte des Monats auch nicht mehr wissen, wie sie dem Nachwuchs noch etwas zum anziehen kaufen sollen wenn sie einen Satz gemacht haben da nichts mehr vorhanden ist.
Ich war auch schon an der Spardose meines Sohnes und das nicht nur einmal. Dort geht auch Geld ein und wenn nichts mehr da war in finanziell knappen Zeiten, das Milchpulver und die Windeln leer waren, dann waren das Beschaffungen nur für ihn die daraus getätigt worden sind. Auch ansonsten musste ich mir dort schon etwas leihen für einen halben Tag, da ich kein Bargeld weiter im Haus hatte, die Nachsendung vor der Tür stand und ich erst im weiteren Verlauf des Tages zur Bank kam, um das wieder auszugleichen. Da schreit auch keiner danach, wenn das wieder zurück gelegt wird und auch zuverlässig gemacht wird.
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