Blanko-Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung zugeschickt

vom 21.07.2017, 10:30 Uhr

A ist arbeitslos und hat sich auf einige Stellen beworben und ist auch zu Einstellungsgesprächen eingeladen worden. Bei der letzten Einladung wurde dann besprochen, dass ihm ein Arbeitsvertrag zugesendet wird, den er dann unterzeichnet zurückschicken soll. A hat dann voller Freude den Briefumschlag, der einige Tage später ankam, geöffnet und war schon ein wenig verwundert. Es ist ein Standard-Arbeitsvertrag, der ausgefüllt werden müsste. Dieser war aber noch blanko und weder bei der Entlohnung, noch bei den Urlaubstagen, noch bei den Stunden war was eingetragen.

A dachte, dass was schief gelaufen ist und dieses vergessen wurde. Denn es wurde ja beim Vorstellungsgespräch alles besprochen. Nur ist das, was besprochen wurde nicht eingetragen. A hat darauf bei der Firma angerufen und gefragt, ob es ein Versehen war und er bekam die Antwort, dass das alles eingetragen wird, wenn er den Vertrag unterschrieben zurück sendet.

A erscheint das nicht in Ordnung und hat bisher noch nicht unterschrieben. A würde gerne erst unterschreiben, wenn alles drin steht, was besprochen wurde. Oder ist es vielleicht üblich, dass manche Firmen es so machen? Würdet ihr den Vertrag unterschreiben, der noch blanko ist? Würdet ihr darauf bestehen und ggf. auf die Stelle verzichten, wenn es nicht nach euren Wünschen geht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hat doch die Firma kontaktiert. Hatte A denn gar nichts zu sagen, als er diese Antwort bekam? A muss doch wissen, was er will. Und das sollte er in diesem Telefonat auch mitgeteilt haben. Hatte er keine Einwände, ist er halt damit einverstanden.

So ein Blanko-Arbeitsvertrag ist doch eine tolle Sache. A füllt einfach die leeren Stellen aus und trägt seine Wünsche ein, bzw. was beim Einstellungsgespräch besprochen wurde. Und dann schaut er eben, was passiert. :D

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Quasselfee hat geschrieben:So ein Blanko-Arbeitsvertrag ist doch eine tolle Sache. A füllt einfach die leeren Stellen aus und trägt seine Wünsche ein, bzw. was beim Einstellungsgespräch besprochen wurde. Und dann schaut er eben, was passiert. :D

Ist zwar eine nette Idee, aber in der Praxis sorgt das nicht für Begeisterung. Denn auch wenn dort besprochen worden ist was man verdient, kann sich das auch noch aufteilen in Sachleistungen und Gehalt, Prämien und Co und das füllt die Abrechnung dann nicht selten auch hinterher erst aus, wenn die genauen Zahlen dann eingetragen werden. Urlaubstage das gleiche, denn dann wird auch das Feld mit Vollzeit- oder Teilzeitarbeit leer sein, und je nach dem was dort dann angekreuzt wird, ändert sich auch der Urlaubsanspruch wie auch das Gehalt. Ein Arbeitsvertrag ist kein Wunschkonzert, bei dem man eintragen kann was man lustig ist wenn man ernsthaft an der Stelle interessiert ist.

Ich frage mich nun echt, was A für ein Problem dabei hat. Zwar ist es nicht toll, wenn man etwas Blanko bekommt und unterschreibt, aber man kann das unterschreiben und auch leer zurück schicken. Denn damit ist der Arbeitsvertrag zwar schwebend aber noch lange nicht gültig. Gültig würde er erst werde, wenn er den ersten Arbeitstag dort auch erscheint und auftaucht und das muss er ja nicht, wenn das Ding hinterher unterschrieben und mit anderen Zahlen befüllt ist, als besprochen worden ist. So oder so ist es schwer mit dem Nachweis was besprochen wurde im Vorstellungsgespräch.

Von daher würde ich es darauf ankommen lassen, den Arbeitsvertrag Blanko unterschreiben und mir davon eine Kopie ziehen. Auch für das Arbeitsamt wenn diese hinterher Stress machen warum man die Stelle nicht angetreten hatte. Damit hat man etwas in der Hand, dass die Dinge nicht eingetragen waren und die Konditionen hinterher nicht gepasst haben oder "nicht zumutbar" waren, wenn da eine 0 bei Urlaubstagen steht oder noch Geld mitgebracht werden soll, dass man dort arbeiten darf.

Solche Arbeitsverträge hatte ich auch einige, viele von Zeitarbeitsfirmen und auch befristeten Anstellungen, bei denen das hinterher auch korrekt eingetragen worden ist wie es besprochen wurde. Etwas komplett anderes stand dort hinterher nie drinnen, auch wenn diese Blanko bei mir angekommen sind und wenn es der Fall gewesen wäre und nicht akzeptabel, dann wäre ich den ersten Tag nicht erschienen und damit ist der geschlossene Arbeitsvertrag auch wieder nichtig.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitsvertrag nichtig sein soll, wenn er unterschrieben wird. Da hattest du, Sorae, vielleicht Glück, aber so etwas ist meiner Meinung nach wirklich nicht gerade seriös. Ich unterschreibe einen Arbeitsvertrag nur, wenn er sachlich und rechtlich korrekt ist und ich mich selber auch damit auskenne.

Ich werde doch nichts unterschreiben, wo man im Nachhinein noch etwas abändern kann. Das würde ich A auch nicht empfehlen. Ich würde da wirklich dann selber etwas ausfüllen und das dann unterschreiben. Wenn die Firma dann nicht einverstanden ist, muss man dann eben noch einmal darüber sprechen.

Bei Zeitarbeitsfirmen ist es ja klar, dass die diverse Mindestlöhne und auch Taggelder haben. Hier wird wahrscheinlich so gut wie allen Mitarbeitern dasselbe ausbezahlt. Aber es klingt ja hier nach einem fixen Job, nicht nach einem Zeitarbeitsjob. Und wenn ich diesen Job auf längere Zeit haben möchte, dann möchte ich auch in der ersten Sekunde, in der ich den Arbeitsvertrag unterschreibe, wissen, was mich erwartet.

Und so etwas muss einfach ausgefüllt werden. Mir ist es einmal passiert, dass ich unterschreiben sollte, dass ich Erzieherin bin. Ich bin aber keine Erzieherin sondern habe eine diplomierte langjährige Pädagogische Ausbildung und möchte auch dementsprechend bezahlt werden.

Es gibt einfach kleine und feine Unterschiede. Und gerade ein Blankoarbeitsvertrag, wo nicht einmal das Gehalt drinnen steht, würde ich als Arbeitnehmer nie und nimmer unterschreiben. Was hat denn das überhaupt für einen Sinn, dass diese Dinge erst im Nachhinein eingetragen werden, wenn sie schon fest stehen?

Erspart sich hier der Chef einen Arbeitsaufwand? Wahrscheinlich ja nur, wenn der Arbeitnehmer gar nicht bei der Firma beginnt und deshalb nicht unterschreibt oder retourniert. Denn in allen anderen Fällen muss er ja meiner Meinung nach so oder so einmal die freien Felder ausfüllen und etwas eintragen.

Ich bin schon sehr oft mit derartigen Verträgen eingefahren und bin nun Gott sei Dank bei der Gewerkschaft. Hier lasse ich alles überprüfen. Wenn du dir nicht sicher bist, bleibt dir immer noch die Arbeiterkammer übrig. Ich weiß nicht wie das bei euch heißt, aber es gibt bei euch sicher auch so eine Einrichtung, bei der man sich über Arbeitsrechte informieren kann. Ich würde dort einmal anrufen und nachfragen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 25.07.2017, 11:23, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Sorae hat geschrieben:Ist zwar eine nette Idee, aber in der Praxis sorgt das nicht für Begeisterung.... Ein Arbeitsvertrag ist kein Wunschkonzert, bei dem man eintragen kann was man lustig ist wenn man ernsthaft an der Stelle interessiert ist.

Nach 36 Jahren Berufserfahrungen kenne ich schon die Ernsthaftigkeit eines Arbeitsvertrages. Der eventuell neue Arbeitgeber wohl eher nicht. Er bringt meiner Meinung nach dem Arbeitnehmer gegenüber nicht den nötigen Respekt auf. Ich unterschreibe doch auch keinen Mietvertrag, in dem nicht alle notwendigen Sachverhalte des Mietverhältnisses geregelt sind. Oder kaufe doch per Vertrag kein Auto ohne dass der Typ und der Preis genau benannt wird. Mein Beitrag sollte Sarkasmus ausdrücken. Denn mehr fällt mir dazu nicht ein.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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