Kein Kündigungsschutz für Mieter von Einliegerwohnung?

vom 17.07.2017, 18:16 Uhr

Eine Einliegerwohnung in einem Haus, ist ja meistens auch ganz hübsch, aber bezieht man als Mieter solch eine Einliegerwohnung, so soll man wohl einen ziemlich eingeschränkten bis gar keinen Kündigungsschutz haben. Aber warum gibt es denn solch einen mangelhaften Mieterschutz bei Einliegerwohnungen? Welche Kündigungsfristen sind denn bei Einliegerwohnungen üblich oder bindend?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist kein mangelhafter Mieterschutz. Der Vermieter ist vom Gesetz geschützt. Und wenn er nach dem Gesetz handelt, und das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigt, gilt in der Regel eine Frist von drei Monaten.

Der Gesetzgeber hat das Mietrecht in diesem Fall deshalb so gelockert, weil der Vermieter mit dem Mieter praktisch Wand an Wand lebt.Oft ist auch nur ein Eingang vorhanden, der von beiden Parteien benutzt werden muss. Schon aus den genannten Gründen soll es dem Hauseigentümer nicht verwehrt werden, seinen Wohnraum anderweitig zu nutzen.

So ein Mietverhältnis in einer Einliegerwohnung kann also eine recht riskante Sache sein. Und wenn ich daran denke, dass ich beinahe mal einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen hatte, bin ich heute noch froh, dass sich der Hauseigentümer schon für einen anderen Mieter entschieden hatte.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es ist zum Teil richtig, die Kündigungsfrist verlängert sich ebenfalls, wenn der Mieter entsprechend lange dort wohnt, wie in jedem anderen Mietvertrag auch wenn es nicht anderweitig geregelt ist. Sprich maximal 1 Jahr kann man sich damit noch sichern, wenn keine Gründe angegeben werden und ordentlich gekündigt wird, dazu muss der Mieter aber vorher auch 12 Jahre dort gewohnt haben.

Einliegerwohnungen müssen nicht einmal schlecht sein aber meistens wenn man dort ausziehen kann, kommt ohnehin der Eigenbedarf. Sei es nun der Nachwuchs der auszieht mit seiner eigenen Familie, die Aufnahme einer weiteren Verwandten Person zur Pflege usw. dann ist man dort schneller raus als in anderen Mietverhältnissen und meistens ist das auch im Mietvertrag dann bereits mit geregelt, dass wenn dieser Fall eintritt die Kündigungsfrist auch verkürzt stattfindet.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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