Übernahme der Beerdigungskosten durch Sozialamt?

vom 17.07.2017, 18:45 Uhr

In meinem Umfeld ist eine Frau gestorben, hatte keinen Mann, keine Kinder und um 3 Ecken ließ sich noch ein Cousin auftreiben und der hat sich dann auch um die Wohnungsauflösung gekümmert. Zu erben gab es eigentlich gar nichts, denn nahezu das gesamte Wohnungsinventar wanderte auf den Sperrmüll und Geld war auch nicht zu holen.

Wie sieht es denn in solchen und ähnlichen Fällen mit den Beerdigungskosten aus? Kann man diese auch entfernten Verwandten aufdrücken oder müsste hier das Sozialamt einspringen? Kennt ihr auch solche Fälle und welche Regelungen gibt es denn dazu?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zuerst muss geklärt werden, ob es ein Testament gibt. Ist das nicht der Fall, tritt die Erbfolge von Gesetzes wegen in Kraft. Ob ein Cousin allerdings nach dem bürgerlichen Recht ohne Testament erbberechtigt ist, wage ich zu bezweifeln.

Ein Cousin ist mit der Verstorbenen nicht mal in der 3. Ordnung verwandt. An erster Stelle würden Ehepartner, Kinder und Enkelkinder stehen. An zweiter Stelle dann Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. An dritter Stelle stehen die Großeltern, Tanten und Onkel.

Ich halte es demnach für unwahrscheinlich, dass der Cousin die Bestattungskosten übernehmen muss. Sollte das dennoch der Fall, würde ich an seiner Stelle unbedingt einen Anwalt einschalten. Gibt ja Anwälte, die sich auf dem Gebiet spezialisiert haben.

Ist er entgegen meiner Meinung trotzdem verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, kann er eine Sozialbestattung beantragen. Ich glaube aber nicht, dass dieser Fall eintreten wird.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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