Stellplatz zu Wohnung dazu mieten müssen?
Ein Bekannter von mir ist vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen, wobei er aber einen Tiefgaragenstellplatz dazu mieten musste laut seiner Aussage. Er hat aber leider kein Auto und hat daher keine Verwendung für einen Stellplatz egal welcher Art. Natürlich kann der Vermieter verlangen was er möchte und wenn ihm lieber ist, Wohnung und Stellplatz gemeinsam zu vermieten, dann ist das eben so und da sitzt man als Mietinteressent eben am kürzeren Hebel und hat Pech gehabt.
Mich interessiert nun aber die rechtliche Lage. Darf ein Vermieter einen Mietinteressenten dazu zwingen, nicht nur die Wohnung, sondern auch den Stellplatz zu mieten, selbst wenn beim Stellplatz gar kein Interesse und gar kein Bedarf besteht? Würdet ihr so einen Stellplatz mitmieten gezwungenermaßen oder würdet ihr das gar nicht einsehen und euch vielleicht sogar wehren?
Also ich kannte das bereits nur so, dass man freiwillig einen Stellplatz dazu mieten konnte. Eine Wohnung, die einem einen Stellplatz aufzwängt, würde ich wahrscheinlich gar nicht erst mieten, es sei denn, sie bietet mir etwas, was die Kosten des Stellplatzes wett machen. Ob das rechtens ist, was der Vermieter da macht, weiß ich nicht, aber es hört sich nicht wirklich danach an.
Ich habe noch nie gehört, dass man einen Stellplatz oder einen Garagenplatz mit mieten muss. Hier sind Stellplätze und Garagenplätze so begehrt, dass man froh sein kann, wenn man einen bekommt und wenn man freiwillig drauf verzichtet, dann sind die Vermieter meist froh, weil der nächste Anwärter darauf schon wartet und der Stellplatz dann schnell vermietet ist.
Wir haben leider (noch) keine Garage. Sobald eine frei wird, werden wir sie bekommen. Aber da die Garagenplätze so begehrt sind, kann das dauern. Der Stellplatz vor dem Haus oder an der Seite ist hier kostenlos.
Mit "sich wehren" sieht es leider oft schlecht aus, wenn man eine bestimmte Wohnung unbedingt möchte oder dringend braucht, während sich der Vermieter aus Dutzenden Bewerbern die Kinderlosesten mit den ruhigsten Hobbys und am Ende noch der passenden Haarfarbe aussuchen kann. Wenn man den Stellplatz nicht möchte, dann bekommt die Wohnung eben jemand, der sich auf das Arrangement einlässt, damit es nur ein Minimum an Hickhack für den Vermieter gibt.
Ich selber würde zumindest versuchen, den Stellplatz unterzuvermieten, damit ich wenigstens keinen finanziellen Verlust mache oder sogar 10 Euro extra im Monat einstreichen kann, je nach dem, wie groß die Nachfrage ist. Ob mir das rein rechtlich gesehen zusteht, müsste ich jedoch erst recherchieren. Vielleicht kann man mit dem Vermieter auch ein Arrangement aushandeln, weil er dann ja keine direkte Arbeit damit hat. Ich weiß nämlich auch nicht, ob man mich als Mieterin dann wirklich zwingen kann, Miete für einen ungenutzten Stellplatz zu zahlen, auf dem dann aber auch niemand anders parken darf.
Es ist rechtlich vollkommen in Ordnung, eine Wohnung nur in Verbindung mit einem Stellplatz draußen, im Carport oder in der Tiefgarage oder einer Garage zu vermieten. Wer die Wohnung dann will, muss in den sauren Apfel beißen, auch wenn er den Platz nicht braucht.
Dazu muss der Vermieter die Wohnung einfach zusammen mit dem Stellplatz oder der Garage in einem Vertrag vermieten. Für ihn hat es den Vorteil, dass die Wohnung immer nur zusammen mit dem Stellplatz oder der Garage gekündigt werden kann. Der nächste Mieter hat dann wieder Wohnung und Stellplatz zusammen.
Nicht in Ordnung sind zwei einzelne Verträge, die man beide unterzeichnen muss, wenn man die Hütte bewohnen möchte. Das ist aber auch kaum im Sinne des Vermieters, weil man sonst den Stellplatz entweder separat einfach kündigen könnte oder nach dem Auszug einfach weiter behalten. In Ballungsräumen kann der fehlende Stellplatz schnell potenzielle Mieter mit Auto abschrecken.
Wenn der Wohnungsmarkt nur halb so angespannt ist wie bei uns, dann interessiert das kaum jemanden, ob der Vermieter das darf oder nicht, da ist die Wohnung innerhalb kürzester Zeit vermietet, weil zig Leute in der Warteschlange stehen und einer davon schon ein Auto haben wird oder dem es so wichtig ist eine Wohnung zu bekommen, dass er das Geld für den Stellplatz halt zahlt, wenn die Wohnung nur so zu bekommen ist.
Und letztlich muss man einen Stellplatz fürs Auto in der Tiefgarage nicht unbedingt für ein Auto nutzen. Da kann man möglicherweise auch Fahrräder sicher abstellen oder sonstiges, was für den Keller zu sperrig ist, zum Beispiel das Dreirad vom Kind oder so etwas.
Ich kann das ganze Getue nicht verstehen. Euch ist schon klar, dass in manchen Städten zu jeder Wohnung auch ein Stellplatz gehören muss. Hier wird das gefordert, dass zu jeder neu gebauten Wohnung in der Stadt auch ein Stellplatz für diese geschaffen werden muss. Das ist mit Kosten verbunden, da diese als Tiefgarage unter die Häuser kommen. Gekaufte Sachen in ummittelbarer Nähe z.B. öffentlichen Parkgaragen werden nicht immer als diese gewertet. Damit diese extra kosten sich hinterher auch rechnen, wird der Stellplatz automatisch mit zur Wohnung vermietet.
Ob der Mieter ein Auto hat oder nicht, ist nicht mein Problem sondern seines. Er kann sich auch in 5 Jahren eines anschaffen und spätestens dann braucht er einen Stellplatz. Ob er diesen solange als Lagerplatz benutzt, weiter vermietet und solche Dinge, darüber kann man mit dem Vermieter sprechen. In allen Wohnungen die ich hier in der Stadt hatte, gehörte ein Stellplatz mit dazu der gemietet werden musste. Man konnte ihn aber jederzeit untervermieten wenn man ihn nicht brauchte und waren auch heiß begehrt, von den Menschen die außerhalb wohnen aber in der Stadt arbeiten. So billig haben diese nie einen sicheren Parkplatz bekommen und das obwohl hier ein Parkplatz zwischen 65-120 Euro im Monat kostet. Die Tiefgarage ist teurer wenn man sich dort einen Platz anmietet.
Manche Stellplätze waren sogar komplett eingezäunt und konnte man ohne weiteres als Lagerfläche benutzen. So in der einen Wohnung, da war es eine Drahtbox in einer anderen eine Garage in einer Tiefgarage mit Tor und da hat auch niemand gesehen was du darin verstaust. Viele haben das als weiteren Kellerplatz benutzt die kein Auto hatten und die ein Auto hatten, waren froh, dass sie nicht jeden Abend hier eine Stunde im Kreis eiern durften auf der Suche nach einem Parkplatz.
Ich wüsste nicht, warum das rechtlich ein Problem sein sollte, wenn der Vermieter die Wohnung nur mit dem Stellplatz zusammen vermietet. Es ist eben so im Angebot und der Mietinteressent kann es so nehmen oder es lassen. Sicher sind gerade in den Städten die Stellplätze schon begehrt und diesen würde ein Vermieter dann auch alleine los.
Aber wie cooper75 schon schrieb, ist es dann nicht so einfach, an den nächsten Mieter beides zusammen zu vermieten. Darum kann ich es schon gut verstehen, dass ein Vermieter Wohnung und Stellplatz sozusagen als eine Einheit vermietet und man dann eventuell einen Stellplatz hat, den man nicht braucht. Ich denke nicht, dass es da etwas bringt, sich zu wehren.
Ich kenne es auch eigentlich nur so, dass man zwingend auch einen Stellplatz für das Auto dazu mieten muss. Es kann natürlich sein, dass dieser im Mietpreis der Wohnung mit inbegriffen ist. Meist sind solche Stellplätze ja doch begehrt und ich denke, dass der Vermieter diesen ansonsten auch anderweitig vermietet bekommen würde.
Bei unserer letzten Wohnung, hatten wir auch zwei Stellplätze auf dem Hof. Diese konnten wir ohne Extrakosten nutzen, mussten es aber auch nicht. Da wir aber zwei Autos hatten, war das natürlich praktisch.
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