Erbe, welches man vorzeitig gegeben hat zurückfordern
Prinz Ernst August von Hannover hat seinem Sohn das Erbe schon vorzeitig überlassen und will es jetzt zurücknehmen. Kann man das überhaupt? Ist sowas nicht eigentlich unwiderruflich? Warum gibt man vorzeitig ein Erbe? Muss man dieses vorzeitige Erbe dann auch im Testament festhalten? Oder ist das Erbe einfach nur eine Schenkung zu Lebzeiten und der Sohn würde noch mal erben, wenn sein Vater stirbt?
Warum man vorzeitig das Erbe übergibt ist doch ganz klar. Es gibt Freibeträge für Schenkungen auf die man keine Steuern zahlt. Erbt man alles auf einen Schlag, dann langt der Staat direkt einmal gut zu und wenn man vorher Teil für Teil bereits übertragen hatte und die Freibeträge eingehalten hat, dann werden darauf keine Steuern fällig.
Meistens geht das mit einem Vertrag einher, damit das auch vorher schon geregelt ist und übertragen worden ist. Sprich das einfache "ich fordere es zurück" funktioniert dann nicht, es sei denn, es wurden vorher Klauseln in den Verträgen mit festgehalten die das möglich machen unter bestimmen Umständen. Von daher ist man immer gut daran beraten, dass man sich mehrfach absichert wenn man das vor hat und hinterher nicht damit einverstanden ist, was die Erben noch zu Lebzeiten damit veranstalten.
Wenn der Vater es wieder einfordert und das erfolgreich aus den Verträgen ist, dann würde es der Sohn sowieso wieder Erben wenn der Vater einmal stirbt. Dann ist darauf aber auch die volle Erbschaftssteuer fällig und wird eingefordert werden, die man mit vorherigen Übertragen auch noch mit umgehen kann.
Natürlich können Schenkungen, die vorzeitig Teile des Erbes an jemanden übertragen, unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Zeigt sich der Beschenkte grob undankbar und verletzt oder beleidigt seinen Wohltäter, dann kann der innerhalb eines Jahres nach der Tat die Schenkung zurücknehmen.
Außerdem wird eine Schenkung automatisch durch das Sozialamt oder Jobcenter zurückgefordert, wenn der Schenkende Sozialleistungen beantragen muss. Ohne die Rückforderung gibt es kein Geld vom Amt, Eigenmittel haben nun einmal Vorrang Vorrang vor staatlicher Hilfe. Allerdings muss der Beschenkte nur zurückgeben, was noch da ist.
Warum man vorher schenkt, das ist auch klar. Für Erbe und Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge. Für Ehegatten sind das zum Beispiel 500.000 Euro, Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Liegt das Erbe höher, ist es sinnvoll, alle zehn Jahre steuerfrei zu schenken. Nehmen wir an, eine sehr wohlhabende Frau hat Mann und zwei Kinder. Sie schafft es viermal den vollen Freibetrag zu schenken. Das sind dann über fünf Millionen, die steuerfrei weitergegeben werden. Im Erbfall dagegen würde die Summe auf einen Schlag frei und alle Erben müssten Steuern zahlen.
Übrigens können auch Schenkungen unter unverheirateten Paaren unter Umständen zurückgefordert werden. Nehmen wir an, ein Mann überträgt seiner Partnerin 20.000 Euro, damit sie nicht unversorgt bleibt, wenn ihm etwas zustoßen sollte. Eine Schenkung ist immer ein Vertrag, und dem fehlt bei einer Trennung die Geschäftsgrundlage. Er kann sein Geschenk zurückfordern.
cooper75 hat geschrieben:Übrigens können auch Schenkungen unter unverheirateten Paaren unter Umständen zurückgefordert werden. Nehmen wir an, ein Mann überträgt seiner Partnerin 20.000 Euro, damit sie nicht unversorgt bleibt, wenn ihm etwas zustoßen sollte. Eine Schenkung ist immer ein Vertrag, und dem fehlt bei einer Trennung die Geschäftsgrundlage. Er kann sein Geschenk zurückfordern.
Klar kann man immer zurück fordern, am besten und einfachsten ist es immer, wenn dazu ein schriftliches Dokument besteht und nicht einfach nur eine mündliche Abmachung unter den zwei Personen besteht. Dann steht Aussage gegen Aussage und wenn man etwas zurückfordern möchte, dann braucht man auch eine handfeste Grundlage wenn der andere sich dann weigert. Das "schriftliche" habe ich in meinem Absatz oben vergessen, gerade wenn es darum geht sichern sich viele über die schriftliche Variante zusätzlich ab, für den Fall der Fälle.
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