Kann eine Ehe aus drei oder mehr Personen funktionieren?
Zitronengras hat geschrieben:Ich glaube auch, dass die meisten Paare, die heute heiraten, nicht an einer Versorgung interessiert sind, sondern dass die Eheschließung für sie eine Art Krönung der Liebe ist. Das mit der Versorgung mag früher mal wichtig gewesen sein, aber es passt nicht mehr in die heutige Zeit, in der man als Frau auch prima alleine auskommt.
Da liebst du aber deutlich daneben. Wer heute nur aus Romantik und Liebe heiratet, der landet ganz böse auf der Nase, wenn es nicht klappt. Es geht auch schon lange nicht mehr um die Versorgung der Frau, es geht um die gegenseitige Absicherung.
Ja, wir haben geheiratet, weil der jeweils andere der Richtige ist und wir das Leben teilen wollen. Das war bei uns ganz ohne Prinzessin und Ritter in glänzender Rüstung. Für unsere Liebe hatten wir den Schein nun wirklich nicht gebraucht, die können wir ganz alleine krönen. Geheiratet haben wir wie viele andere auch, wegen der gesetzlichen Konsequenzen. Ohne Ehe wäre die Ausgestaltung der Partnerschaft als gemeinsames Leben nicht möglich. Dazu kommen die Vorteile, wenn man in einem sehr konservativen Umfeld arbeitet. Und so entscheiden eben sehr viele.
So, da liege ich daneben? Woher nimmst du die Selbstsicherheit, das behaupten zu können. Man kann sich ja einfach mal entsprechende Statistiken anschauen. Hier geben die meisten an, dass sie ihrem partner vor Zeugen die Liebe versprechen wollen. Absicherung folgt mit großem Abstand erst auf dem zweiten Platz.
Hier antworten auch die meisten, dass sie als Liebesbeweis oder als Zeichen der Zusammengehörigkeit heiraten. Alles andere ist eher zweitrangig. Es scheint also nicht so zu sein, dass ich "deutlich daneben" liege, wenn ich den Versorgungsaspekt als nachrangig betrachte.
Zitronengras, deine eigenen Links zeigen doch, dass Liebe nur ein Grund ist. Denn offensichtlich waren bei den Umfragen Mehrfachantworten möglich. Und schon bei der rein theoretischen Frage nach Gründen, ist es bei den meisten nicht allein die Liebe.
Dass man Liebe mit als Hauptgrund für eine Eheschließung angibt, das ist doch logisch. Die wenigsten gehen diese Verpflichtung ein, wenn sie dem Partner nicht vollkommen vertrauen und ihn lieben. Aber die Umfrage zeigt auch deutlich, dass ein nicht unerheblicher Anteil Liebe und noch einen anderen Grund angeben.
Und dann liegen noch einmal Welten zwischen der theoretischen Frage und dem praktischen Tritt vor den Standesbeamten. Denn dann machen sich die meisten Menschen eben bewusst, was eine Hochzeit bedeutet. Da werden die positiven Dinge wie das Erbrecht oder die Hinterbliebenenrente gegen die unangenehmen Seiten wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und Unterhaltspflichten gegen Verwandte des Partners abgewogen.
Und das alles zeigt deutlich, dass eine Ehe zu dritt nach geltendem Recht kaum möglich ist. Die ganzen Rechte und Pflichten lassen sich gar nicht gerecht auf drei Partner verteilen. Wer welche Unterhaltspflichten hat, wie ein Versorgungsausgleich funktionieren könnte und so weiter, das ist vollkommen unklar.
Ich bin durchaus der Meinung, dass eine Ehe aus drei oder mehr Personen möglich ist. Es ist bekannt, dass viele polyamourösen Beziehungen teilweise jahrelang bestehen und alle Beteiligten damit glücklich sind. Ich selbst kenne zwei solcher Beziehungen und die Menschen sind damit wesentlich zufriedener als in den vorherigen konservativen Beziehungen zu zweit. Eine Ehe ist letztendlich nur der Fortschritt einer Beziehung, ändert im Wesentlichen aber nichts an ihr. Ich denke, dass eine Ehe auch für solche Konstellationen möglich sein sollte.
Zitronengras, deine eigenen Links zeigen doch, dass Liebe nur ein Grund ist. Denn offensichtlich waren bei den Umfragen Mehrfachantworten möglich. Und schon bei der rein theoretischen Frage nach Gründen, ist es bei den meisten nicht allein die Liebe.
Sie zeigen, dass Liebe der wichtigste Grund ist und nicht nur "ein Grund". Da ist eine klare Priorisierung erkennbar. Du hast es so dargestellt, als seien die möglichen Absicherungen der Hauptgrund für Paare, zu heiraten. Die Umfragen zeigen aber ganz klar, dass Romantisches der Hauptgrund ist und finanzielle Absicherungen zwar nicht völlig irrelevant sind, aber für viele weniger wichtig.
Und das alles zeigt deutlich, dass eine Ehe zu dritt nach geltendem Recht kaum möglich ist. Die ganzen Rechte und Pflichten lassen sich gar nicht gerecht auf drei Partner verteilen. Wer welche Unterhaltspflichten hat, wie ein Versorgungsausgleich funktionieren könnte und so weiter, das ist vollkommen unklar.
Warum soll das nicht möglich sein? Wenn jemand stirbt und mehrere Erben da sind, dann bilden die eine Erbengemeinschaft. Dann stirbt beispielsweise einer aus der Dreierehe und die anderen beiden sind eine Erbengemeinschaft. Warum nicht? Oder Witwenrente gibt es erst dann, wenn nur noch einer übrig ist. Man kann das alles auch auf einer Dreierehe anwenden.
Die Liebe kannst du aber eben nicht als Hauptgrund angeben, sie ist für die meisten Paare der Grund zusammen zu sein. Die einen heiraten, die anderen tun es nicht. Liebe als Hauptgrund scheidet also aus. Das sieht man auch recht deutlich an der Studie des Familienministeriums. Da steht dann nämlich ganz oben, dass die Verbindlichkeit gesteigert werden soll und dass ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll.
Da ist die Romantik dann aber schon deutlich geschrumpft. Den anderen zu binden, mehr Sicherheit zu erhalten und durch Konsequenzen, die sich aus dem Vertrag ergeben, die Trennung zu erschweren, das ist nicht wirklich mit der romantischen Liebe vereinbar, oder?
Und natürlich kannst du die bestehenden Regeln nicht einfach anwenden. Das fängt doch schon damit an, dass nicht klar ist, wer wem wie verpflichtet ist. Nehmen wir an A heiratet B, nach einigen Jahren kommt C dazu. Nun ist eine Hochzeit geplant. Heiratet A nun auch noch C? Oder schließt B mit C den Bund der Ehe? Heiraten A, B und C? Schon ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.
Wenn A weiblich ist und B und C männlich sind, wer ist dann Vater eines möglichen Kindes? Nach geltendem Recht ist der Ehegatte automatisch Vater des Kindes. Aber welcher? Und nur weil der biologische Vater die Vaterschaft anerkennt, ist der andere nicht fein raus. Ohne Anfechtung der Vaterschaft bleibt der Ehemann Vater.
Oder deine Rentenfrage. Witwe oder Witwer ist der, dessen Ehepartner verstorben ist. Folglich würde auch zwei überlebenden Partnern eine Hinterbliebenenrente zustehen. Ohne Gesetzesänderung geht da nichts. Würde man deinem Vorschlag folgen, welche Rente würde dann für die Berechnung zählen? Nur die des zuletzt Verstorbenen? Oder auch die des zuerst Verstorbenen? Wobei das auch nicht geht, weil Ehepaare, die klassisch zu zweit sind, bekommen sofort Rente.
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