Muss man den Gerichtsvollzieher in die Wohnung rein lassen?

vom 03.08.2007, 17:14 Uhr

Kurze Frage: im Falle einer Zwangsvollstreckung, ist man da gezwungen, dem Gerichtsvollzieher, wenn er das erste Mal vor der Tür steht, zu öffnen und ihn in die Wohnung zu lassen? Bzw. was passiert wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ich mache nicht auf?

Ich habe mal gehört, dass dann ein zweiter Termin schriftlich angekündigt wird, zu dem man dann die Tür öffnen muss... aber ich weiß nicht wirklich, ob das stimmt. Denn dann hätte man je eventuell Zeit, Wertgegenstände und sonstiges Eigentum aus der Wohnung zu schaffen und irgendwo bei Bekannten oder Freunden unterzustellen - denn wo nichts ist, hat selbst der Kaiser (in dem Fall der Gerichtsvollzieher) sein Recht verloren, oder?

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» Hägar » Beiträge: 175 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also erstmal sollte man es nie soweit kommen lassen dass man insolvent ist. Aber wenn der Gerichtsvollzieher da ist, musst du ihn auch reinlassen. Schließlich kommt der nicht einfach so, sondern wird amtlich vom Gericht dazu befugt. Klar kann es ja sein, dass du zu der Zeit nicht da bist, wobei dass auch ein schlechte Ausrede ist, da der Termin ja angekündigt ist. Aber es kann ja irgendwas gravierendes plötzlich dazwischengekommen sein. Deshalb kann ich mir vorstellen dass du einen zweiten Termin bekommst.

Generell musst du ihn aber reinlassen und wenn du das nichts machst kann der sich auch Verstärkung seitens der Polizei holen und dann können die den Vollstreckungsbefehl auch mit Gewalt durchsetzen. Wenn du nichts hast ist nichts zu holen. Aber das prüfen die Leute vom Finanzamt schon sehr sorgfältig und die haben Übung dadrin. Also die kennen auch die Tricks mit denen der Schuldner versucht die Leute zu überlisten.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde schon sagen, dass man einen Gerichtsvollzieher in die Wohnung reinlassen muss, denn dieser hat ja wohl auch einen richterlichen Durchsuchungsbefehl in der Tasche und dieser stattet ihn schon auch mit besonderen Vollmachten aus. Von daher ist es wohl auch im Interesse eines Schuldners, den Gerichtsvollzieher reinzulassen, denn bei dieser Gelegenheit, kann man ja gleich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man zahlungsunfähig ist.

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist ein Irrglaube, dass man einen Gerichtsvollzieher sofort beim ersten Besuch in die Wohnung lassen muss. Das muss man nicht, aber es schadet einem mehr, als es einem hilft. Denn der Gerichtsvollzieher wird die kommenden Tage mit einem Beschluss vom Amtsgericht wiederkommen, der ihm dann den Zutritt gewährt wird, und zwar auch mit Polizei und die würde er höchstwahrscheinlich schon beim nächsten Termin direkt mitbringen.

Reinlassen muss man ihn nicht, das hat der Gerichtsvollzieher meines Ex-Freundes mir mal erklärt. Das machen auch viele beim ersten und sogar beim zweiten Mal nicht. Danach holt er sich, so sagte er mir, dann beim Gericht einen entsprechenden Beschluss und kommt sofort mit der Polizei, geht dann rein und gut ist. Somit verschiebt man nur die Sache und könnte in dieser Zeit die Materialien, die wertvoll sind, aus der Welt schaffen.

Einfach reinlassen und Ratenzahlung vereinbaren ist sinnvoll. Die meisten Gerichtsvollzieher pfänden dann auch nichts weg und helfen mit, damit man schnell wieder aus der sogenannten Kreide bei jemanden kommt. Geht also auch einfacher, als automatisch so kompliziert würde ich auch eher empfehlen.

Am Ende gewinnt sowieso der Gerichtsvollzieher und wer hat schon Bock, dass die Polizei bei einem vor der Tür steht? Ich jedenfalls nicht und mein Ex-Freund habe ich da auch ganz schnell die Leviten gelesen, damit er es nicht soweit kommen ließ.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Meine Vorredner haben das schon richtig geschrieben. Ich möchte nur noch hinzufügen, dass es nie falsch sein kann, sich mit dem Gerichtsvollzieher gut zu stellen und kooperativ zu sein. Viele drücken dann eher ein Auge zu. Darüber hinaus sehe ich bei mir auf der Arbeit auch die Seite des Gläubigers, für den wir Forderungen durchsetzen. Bei Schuldnern, die vernünftig mitarbeiten, bin ich wesentlich kulanter, wenn es um eine kurzfristige Stundung oder Senkung von Raten geht.

Bei Leuten hingegen, die erst widerwillig mitmachen, wenn der Gerichtsvollzieher mit Polizei anrückt, bin ich weniger zimperlich und nutze jedes verfügbare Mittel, um mir die Diskussionen mit solchen Leuten zu sparen. Man kann also mit einem kooperativen Verhalten auch Pluspunkte bei seinem Gläubiger und dessen Rechtsanwalt sammeln.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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