Mann und Frau - Frage zu Heirat und Steuer
Wir wollen bald heiraten und dann als Mann und Frau zusammen leben, für uns ist es die erste feste Beziehung und daher hat bisher jeder noch seine eigene Wohnung. Wir wollen das auch nicht gleich aufgeben aber das kann keiner verstehen, jeder meint dass eine gemeinsame Wohnung doch unbedingt mit dazu gehört.
Für uns ist das derzeit kein Thema, aber ein Bekannter meinte dass wir dann mit der Steuer Probleme bekommen weil wir keinen gemeinsamen Wohnsitz hätten, ist das wirklich so?
Ihr habt ja dann quasi einen doppelten Haushalt und wenn man als Ehepaar getrennt lebt, bekommt man nicht die günstige Steuerklasse. Auch wenn man noch verheiratet ist. Wenn ich mich jetzt von meinem Mann trennen würde, würde mein Mann sofort in die "Junggesellensteuerklasse" reinrutschen. So wäre das bei euch dann auch.
Mein erster Mann meinte auch seine Wohnung behalten zu müssen, als wir heirateten. Aber das habe ich als Ehefrau nicht mitgemacht. Entweder man heiratet und lebt zusammen, oder man wartet mit dem heiraten noch bis man sich wirklich sicher ist. Und nur aus steuerlichen Gründen heiraten und dann getrennt leben ist das gleiche, als wenn man unverheiratet ist. Getrennt lebende Ehepaare sind steuerlich so einzuordnen, als wenn sie nicht verheiratet sind.
Anders wäre es, wenn ihr wegen der Arbeit nur eine Wochenendehe führen könntet und die beiden Wohnsitze zum Beispiel 300 km auseinander sind. Dann ist es aus beruflichen Gründen.
Ich würde auch mal denken, dass wenn man verheiratet ist, aber quasi dauernd getrennt lebt oder wohnt, das sieht schon etwas komisch aus. Kann schon gut möglich sein, dass das Finanzamt dann steuerliche Vorteile nicht anerkennen oder gewähren will. Grundsätzlich kann ja jeder machen was er will, aber etwas unsinnig finde ich das schon auch.
Es mag aussehen, wie es will. Eine Ehe besteht nicht nur aus einer ehelichen Lebensgemeinschaft, es zählt auch die geistige und emotionale Treue. Wer als Ehepaar nicht dauerhaft getrennt leben möchte, aber trotzdem die eheliche Lebensgemeinschaft in getrennten Wohnungen leben möchte, der muss das eben gut begründen können. Dann klappt es auch mit dem Finanzamt.
Mal so als Beispiel: A ist mit B verheiratet, nun zieht A aus der ehelichen Wohnung aus und mietet eine Wohnung in der Nähe der weit entfernt lebenden Kinder und Enkel. Tut A das, weil A dringend Abstand von B braucht und die Nase voll hat, dann ist die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben. A und B trennen nicht nur Tisch und Bett, auch die geistige und emotionale Treue besteht nicht mehr. Folglich entfällt auch das Ehegattensplitting.
Macht A dagegen diesen Schritt, weil A näher bei den Kindern und Enkeln sein möchte und haben A und B die Absicht, die eheliche Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten, dann bleibt alles wie gehabt. Tisch und Bett mögen getrennt sein, aber die geistige und emotionale Treue ist vorhanden. Also gibt es auch die Steuervorteile.
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