Kostenlose Rente für Hausfrauen, Selbständige und Minijobber
Die Riesterrente eignet sich ja nur für Personen im Angestelltenverhältnis. Auch wenn zum Beispiel Minijobber, Hausfrauen und Selbständige nicht direkt förderungsberechtigt sind, lohnt sich ein "Einstieg" in einen bestehenden Riester-Vertrag des Ehepartners - man nennt dies "abgeleiteter Zulagenanspruch".
Nötig hierfür ist, dass der jeweilige Ehepartner den sogenannten Mindesteigenbeitrag zahlt (derzeit 3%, ab dem Jahr 2008 4% des Vorjahreseinkommens). Dies bedeutet dann 2 Mal die Grundzulage (114 € bzw. 154 €) plus ein mal 138 € bzw. 185 € (ab 2008) für jedes gemeinsame Kind.
Wenn der selbständige Ehepartner jedoch wieder Angestellter wird bzw. die Hausfrau/der Hausmann wieder beginnt, zu arbeiten muss auch dieser/diese eigene Beiträge leisten. Der bestehende Riester-Vertrag kann jedoch weiter bestehen bleiben, die spätere zusätzliche Rente fällt dann höher aus. Außerdem kann nun auch die vorherige Hausfrau/ der vorherige Hausmann bzw. der/die bis Dato Selbständige die steuerlichen Vorteile der Riester Rente nutzen.
Da kann ich Zitzeblitz nur recht geben und man muss sogar dazu sagen das viele Leute ja meinen sie hätten keinen Anspruch auf Riester weil sie keinen Job haben oder dergleichen. Dies habe ich so oft bei mir an der Uni gehört und habe jedesmal versucht den Leuten zu erklären das dies eigentlich doch sehr leicht möglich ist.
Die einzige Voraussetzung zur Riesterteilnahme ist es nämlich einmal im Jahr einen Monat lang einen 400 EURO Job auszuüben. Sprich in den Sommerferien, Semesterferien (ups sorry, der Vorlesungsfreien Zeit) oder sonst einfach mal einen kleinen Nebenjob suchen und schon steht dem Vertragsabschluss von Riester nichts mehr im Wege und durch den Minijob ist auch gleich die erste Jahresrate mehr als gesichert. Also auf Leute, ein Abschluss für 2007 ist aber ja noch bis Ende diesen Halbjahres möglich, also einfach einmal den Beitrag zahlen und schon läufts...
Hier von einer kostenlosen Rente zu sprechen, das halte ich schon etwas für übertrieben, denn schließlich zahlt man ja auch nicht zu knapp ein und hat somit auch ziemliche finanzielle Aufwendungen zu stemmen. Was ich auch noch nirgends habe finden können, was ist denn eigentlich mit den eingezahlten Geldern wenn der oder die Bezugsberechtigte vorher verstirbt? Das würde mich nämlich auch mal brennend interessieren.
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