Frist um Prozente der KFZ Versicherung von Toten übernehmen

vom 26.06.2017, 17:15 Uhr

Der Vater einer guten Bekannten ist vor drei Monaten verstorben. Er hat bei der Kraftfahrzeugversicherung nur sehr wenig Prozente. Die Bekannte von mir ist 22 und hat erst vor einiger Zeit den Führerschein gemacht und hat nun von einer anderen Bekannten gehört, dass sie die Prozente des Verstorbenen übernehmen kann. Dazu muss sie aber eine Frist einhalten um diese zu beantragen.

Stimmt es, dass man von einem Toten die Prozente übernehmen kann? Muss das ein Familienangehöriger sein? Braucht es eine Frist? Wie geht man vor, wenn man die Prozente übernehmen will?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich wüsste nicht, warum man das machen könnte und habe davon noch nie etwas gehört. Die Rabatte bekommt man dafür, dass man X Jahre Unfallfrei gefahren ist und diese kann man nicht einfach "verschenken" oder "übertragen" wie man lustig ist und auch nicht im Falle des Todes.

Meines Wissens nach geht es nur dann, wenn man das zweite Fahrzeug der Tochter auf den Vater angemeldet hat, damit sie nicht mit 145% Beitragssatz eingestiegen ist sondern das als Zweitfahrzeug vom Vater geführt worden ist. Ist dieser verstorben, dann ist auch der Vertragspartner weg und man muss einen neuen Vertrag machen. Ggf. wird das dann mit Berücksichtigt, aber eine einfache Übernahme ist das meines Wissens nach nicht, dass man dann mit 22 Jahren auf 25% munter herum fahren kann.

Ich würde mich einfach mal bei der Versicherung melden und nachfragen oder auch Online schauen, wenn dort etwas steht. Denn solche Dinge sind meistens auch in der Police mit geregelt, da findet man dann auch etwas oder in der FAQ. Ansonsten einfach nachfragen wann das geht und welche Fristen gelten, welche Urkunden man braucht aber so richtig vorstellen, kann ich mir das ehrlich gesagt nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Doch das geht tatsächlich. Meine Bekannte hat mit ihren 22 Jahren einen sehr niedrigen Schadenfreiheitsrabatt übernommen. Sie hat sich dann doch mit der Versicherung auseinander gesetzt und dort nachgefragt. Bei der Versicherung haben sie ihr gesagt, dass die Frist dies zu beantragen sogar mehrere Jahre wäre. Sie fährt nun mit ihren 22 Jahren ein auf ihr angemeldetes Fahrzeug mit den Prozenten des Vaters. Das wäre wohl gar nicht so selten, dass man das macht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich kann man die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das geht zu Lebzeiten und nach dem Tod des Versicherungsnehmers hat man zwölf Monate Zeit. Generell geht die Übertragung von Eltern auf Kinder und umgekehrt oder auf Ehepartner. Manche Versicherungen erlauben auch die Weitergabe an Enkel, da muss man fragen.

Aber für die Bekannte lohnt sich das nicht, denn sie kann nur die Schadenfreiheitsklassen übernehmen, die der Zeit entsprechen, die sie auch einen Führerschein besitzt. Nehmen wir an, der Vater hat 25 schadenfreie Jahre. Nur wer auch mindestens 25 Jahre einen Führerschein besitzt, kann alle Jahre übernehmen. Wer nur ein Jahr hat, der bekommt auch nur ein Jahr, der Rest verfällt.

Günstiger wäre es, wenn die Mutter, die hoffentlich lange einen Führerschein besitzt, die Prozente nimmt und den Wagen der Tochter auf ihren Namen anmeldet. Dann kann die Tochter die schadensfreien Jahre in zehn oder fünfzehn Jahren überschreiben lassen. Da muss man rechnen, ab wann sich das lohnt.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



So wie meine Bekannte mir das gestern am Telefon sagte, fährt sie jetzt mit einer sehr geringen Prozentzahl. Sie hat nicht gesagt, wie viel. Sie hat auch den Führerschein gerade mal so lange, dass sie die Probezeit um hat. Ich habe nicht nach den Prozenten gefragt. Sie hat nur gesagt, dass es geklappt hat und dass sie nun sehr viel Geld spart. Die Mutter ist leider schon lange tot und deswegen kam die Frage erst gar nicht auf. Ich wusste das überhaupt nicht, bevor sie mir das nicht gesagt hat. Deswegen auch meine Frage hier.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Erstens: Die Prozente entsprechen nicht den schadensfreien Jahren. Man kann die Schadenfreiheitsklasse übernehmen, die eben den Jahren ohne Schaden entsprechen. Wie viel Prozent vom Normalbeitrag (100 %) das ausmacht, das bestimmt jede Versicherung selbst. Zum Beispiel kann die Klasse 0 einen Beitragssatz von 200 oder gar 260 Prozent bedeuten. Das entscheidet der Anbieter. Jede Versicherung hat eigene Tabellen.

Zweitens: Wenn man seinen Führerschein neu hat und ein Auto auf sich selbst anmelden muss, dann landet man eben in 0, im Durchschnitt der Anbieter wären das 230 %. Günstiger wird es als Zweitwagen über Eltern oder Partner mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 und meist 140 %. Die bekommt man auch, wenn man den Führerschein mindestens 3 Jahre hat und noch keine Jahre sammeln konnte.

Kann man Prozente übernehmen, gibt es nur die Jahre, die man einen Führerschein besitzt. Bei der Bekannten geht am Ende der Probezeit maximal Schadenfreiheitsklasse 2, das entspricht bei den meisten Anbietern 85 %. Mehr ist nicht drin.

Nehmen wir an, der Vater hatte Schadenfreiheitsklasse 20, das stufen viele bei 35 % ein, dann verfällt der Rest. Deshalb ist es günstiger, jemand übernimmt den vollen Vorteil. Dann könnte die Bekannte in zehn Jahren immerhin 12 Jahre übernehmen, das wären im Schnitt 40 %. Oder nach fünf Jahren Klasse 7, das wären meist 50 %. Damit kommt man insgesamt billiger weg.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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