Betriebsurlaub unbezahlt, weil zu kurz beschäftigt

vom 27.06.2017, 13:21 Uhr

A hat am 1.6.2017 in einem Betrieb angefangen zu arbeiten. Nun macht der Betrieb ab dem 1.7.2017 Betriebsurlaub. Die Firma ist dicht. Der Chef meinte nun zu A, dass er die Zeit (3 Wochen) nicht bezahlt bekommt, weil ihm ja noch kein Urlaub zusteht. A weiß nicht mehr ein noch aus, weil auch der Betriebsurlaub bei der Anstellung nicht besprochen war und den Arbeitsvertrag bekommt er erst nach der Probezeit. Die Probezeit ist mündlich fest gelegt worden und die beträgt 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen.

A hat nun Angst gekündigt zu werden, wenn er sich groß drüber aufregt. Er kann ja schließlich auch nichts dafür, dass Betriebsurlaub ist und der Chef wusste das ja schon vor der Anstellung nur er nicht. Was kann A machen? Kann er ein Übergangsgeld vom der Agentur für Arbeit oder irgendwoher beziehen? Er hat Frau und Kind und die Frau geht wegen des 6 Monaten alten Kindes nur stundenweise arbeiten.

Ist es überhaupt rechtens, dass A im Betriebsurlaub nicht bezahlt wird? An wen kann A sich wenden um die Zeit nicht ohne Geld da zu stehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn ein Mitarbeiter zu kurz im Betrieb ist und deshalb noch nicht genug Urlaubstage für den Betriebsurlaub gesammelt hat, muss der Arbeitgeber entweder den Urlaubsanspruch vorziehen oder den Mitarbeiter arbeiten lassen. Diese Regelung verhindert eben genau den Fall, dass der Neue plötzlich ohne Geld dasteht.

Aber der Arbeitgeber kann mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass dieser das Geld für die noch nicht erarbeiteten Urlaubstage zurückzahlen muss, wenn dieser vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet. Das ist dann leider auch ziemlich fies, verhindert aber zumindest kurzfristig finanzielle Engpässe.

Keine Lohnfortzahlung während der Betriebsferien ist nur bei Mitarbeitern möglich, die die nötigen Urlaubstage bereits außerhalb der Betriebsferien verbraucht haben. Sonst könnte ja jeder kommen und Urlaub nehmen, wie es ihm passt und dann durch die Betriebsferien noch mehr bezahlten Urlaub bekommen. Das wäre natürlich unfair gegenüber den anderen Mitarbeitern und den Arbeitgebern. Aber wer nicht selbst seinen Urlaub verbraten hat, der muss entweder den Anspruch im Voraus gewährt bekommen oder arbeiten dürfen und natürlich bezahlt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Da Urlaub ja nicht einfach genommen wird, sondern auch genehmigt werden muss, wird sowas ja so gut wie nicht vorkommen. Denn der Arbeitgeber weiß ja von dem Betriebsurlaub. Ich denke, dass es da nicht zu Unfairness kommen kann.

Aber danke für deine Erläuterung. Ich werde es so weitergeben. Wie ist es eigentlich, wenn A in der Probezeit gekündigt wird und keine 15 Urlaubstage hat und diese zurückzahlen muss. Kann er das dann irgendwie mit dem Arbeitslosengeld dann wieder bekommen? Das fehlt ja dann auch, wenn er wieder arbeitslos werden sollte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Frage mich nicht. Das ist dann wirklich eine Sache, wo eher ein Anwalt oder die Rechtsberatung der Gewerkschaft, das Arbeitsamt oder ein eventuell vorhandener Betriebsrat helfen kann. Ich habe noch nie in einem Laden mit Betriebsferien gearbeitet und kenne leider nur die grundsätzlichen Regeln dazu.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Aber danke für deine Erläuterung. Ich werde es so weitergeben. Wie ist es eigentlich, wenn A in der Probezeit gekündigt wird und keine 15 Urlaubstage hat und diese zurückzahlen muss. Kann er das dann irgendwie mit dem Arbeitslosengeld dann wieder bekommen? Das fehlt ja dann auch, wenn er wieder arbeitslos werden sollte.

Extra bekommt er dafür nichts, aber er kann es mit dem Arbeitslosengeld 1, sofern Anspruch besteht, dann auch bezahlen. Mehr gibt es dafür nichts, warum denn auch? Es ist nicht deren Problem sondern das vom Angestellten und Arbeitgeber. Entweder man einigt sich dort dann darauf und erlässt das, oder er besteht auf eine Rückzahlung gemäß der Stunden die er Urlaub hatte. Cooper hat den Rest bereits erläutert.

Vom Arbeitsamt braucht er da keine Hilfe erwarten, wenn es soweit kommt, dann würde ich ebenfalls an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen der dann ggf. eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber anstrebt. Denn nimmt der Arbeitnehmer den Urlaub und zieht diesen vor, dann hat er das in Anspruch genommen und dafür auch Ersatz zu leisten wenn es nicht mehr zum Arbeiten kommt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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