Gemietete Garage weitervermieten generell erlaubt?
A hat eine Garage gemietet, die eigentlich zu seiner Wohnung gehört. Da A mittlerweile kein Auto mehr hat, hat er vor die Garage weiter zu vermieten. Die Garage ist nicht extra als Kostenpunkt im Mietvertrag der Wohnung. Es steht nur dabei, dass zur Mietsache die Garage gehört. Dürfte A die Garage generell an einen Bekannten vermieten, der für sein Auto dringend eine Garage sucht? Oder müsste er den Vermieter da um Erlaubnis bitten? Kann der Vermieter das verwehren?
Eine Untervermietung bedarf auch bei einer Garage der Zustimmung des Vermieters. Allerdings darf er die Zustimmung nur aus gutem Grund verweigern. Wer Wohnung und Garage in einem Vertrag hat, muss das dann hinnehmen. Wer einen separaten Vertrag hat, kann außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter nicht zustimmt.
Offiziell darf man das häufig nicht. Ich hatte beispielsweise mal eine Garage, die auf Pachtland stand. Das Pachtland gehörte der Stadt und somit musste ich einmal im Jahr eine Pacht, also eine Art Miete, an die Stadtkasse zahlen. Irgendwo stand, dass man die nicht weitervermieten darf. Habe ich aber gemacht.
Ich habe die Garage an jemanden vermietet, was ich offiziell nicht hätte machen dürfen. Als ich die Garage wieder an die Stadt zurückgab, habe ich da eine Sachbearbeiterin der Stadt angerufen und ihr gesagt, dass mein Mieter die Schlüssel bei ihr abgibt, weil ich keine zeit habe und da meinte sie, dass man eigentlich gar nicht vermieten darf. Aber das machen wohl viele so und das wurde geduldet.
Genauso habe ich auch Garagen in Garagengemeinschaften und da müsste man es melden, wenn man untervermietet. jedes Mal, wenn ich da einen anderen Mieter hätte, müsste ich das angeben und da extra einen Termin mit dem Garagenvorstand machen. Ist mir zu viel Aufwand, habe ich nie gemacht. Das kann mir ohnehin keiner nachweisen, denn das sind anonyme große Garagengemeinschaften, da kennt man sich nicht. Also ich würde das einfach machen und gar nicht erst fragen und das Risiko eingehen, dass man ein Nein hört.
cooper75 hat geschrieben:Eine Untervermietung bedarf auch bei einer Garage der Zustimmung des Vermieters. Allerdings darf er die Zustimmung nur aus gutem Grund verweigern. Wer Wohnung und Garage in einem Vertrag hat, muss das dann hinnehmen. Wer einen separaten Vertrag hat, kann außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter nicht zustimmt.
So ist es richtig. Ein guter Grund könnte sein, dass diese Garage nur über das Haus zu erreichen wäre und man dem Untermieter einen Schlüssel für das komplette Wohnhaus aushändigen müsste.
Auch wenn man meint es fällt nicht auf und juckt niemanden, es gibt immer welche die damit durch kommen und andere die eine Bauchlandung machen. Was im Mietvertrag steht, ist das was gültig ist. Meint jemand dann einfach ohne Erlaubnis Untervermieten zu müssen, dann kann der Vermieter auch wegen solch einer Sache außerordentlich die Wohnung mit kündigen, die dazu gehört.
Man hat sich nicht an den Vertrag gehalten, keine Zustimmung eingeholt und damit Pech gehabt. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen und schon gar nicht in Regionen, die ohnehin einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Denn da interessieren solche Dinge sehr wohl, damit bekommt man auch ungeliebte Mieter gut los, da sie sich selbst abgeschossen haben.
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