Muss Mann Unterhalt zahlen, wenn Frau Rente bezieht?
Ich habe ja hier Heirat nur, damit man Steuern spart? von einer Bekannten geschrieben. Nun stellt sich mir die Frage, wenn sie annähernd ca. 1000 Euro Rente bezieht, ob der Mann im Falle einer Trennung denn Unterhalt zahlen muss.
Ich weiß nicht genau, warum sie Rente bezieht. Sie kam aber vor der Ehe auch gut mit dem Geld aus. Sie kann angeblich nicht arbeiten gehen, auch nicht stundenweise. Sie geht aber zum Sport (Zumba, Fitness. Jogging), geht mit den Hunden des Nachbarn ständig raus und ist dabei auch körperlich gefragt aber arbeiten ist nicht,
Wäre der Mann nach der Scheidung, also nicht im Trennungsjahr dann noch unterhaltspflichtig? Im Trennungsjahr kann ich es mir vorstellen, weil sie ja auch erst mal schauen muss, eine bezahlbare Wohnung zu finden, weil die Eigentumswohnung ja ihm gehört. Aber nach der Scheidung, wenn keine Kinder da sind, hat sie ja auch ihr Einkommen durch die Rente.
Das kommt auf das jeweilige Einkommen an, so einfach ist das. Eigentlich muss nach der Scheidung jeder für sich selbst sorgen. Aber wenn einer das nicht kann, lange Hausfrauenehe ohne sinnvolle berufliche Qualifikation, Kindererziehung oder Krankheit wären solche Gründe, dann ist der leistungsfähige Part unterhaltspflichtig.
Und dabei ist der eheliche Lebensstandard maßgeblich. 1.000 Euro Rente reichen zwar theoretisch aus, aber im Vergleich zur Ehe mit einem Gutverdiener sinkt der Lebensstandard maßgeblich. Das muss die Exfrau nicht hinnehmen und sie hat Anspruch auf Unterhalt. Ohne Ehevertrag bilden die beiden eine Zugewinngemeinschaft. Damit steht ihr dann auch noch die Hälfte einer eventuellen Wertsteigerung der Eigentumswohnung zu.
Der Mann hat glaube ich alles sehr gut durchdacht. Die Eigentumswohnung ist belastet und somit nicht viel wert. Das Auto ist finanziert und selbst das Auto von ihr geht auf seinen Namen und ist finanziert. Ob ein Ehevertrag da ist weiß ich nicht, aber ich glaube, dass dieser Mann vor der Hochzeit alles sehr gut durchdacht hat und mich würde es auch nicht wundern, wenn er schon kurz nach der Hochzeit die Scheidung geplant hat. Ich habe mich schon oft gefragt, welche Vorteile er hat, wenn er nur kurz verheiratet ist oder war.
Ich kann nicht erkennen, was da gut durchdacht sein soll. Die Steuerersparnis ist nicht so riesig und die steht ihr ebenso zu wie ihm. Dazu kommt der Rentenausgleich, da verliert er also. Und wenn die Ehe länger Bestand hat, kann er nicht einfach ihren Lebensstandard senken, weil sie eben nicht selbst für einen höheren Lebensstandard wie in der Ehe sorgen kann. Und bei einer kurzen Ehe fressen die Kosten der Scheidung sowieso alle Vorteile auf.
Ich sehe es ehrlich gesagt wie cooper, daran ist nichts gut durchdacht und am Ende ist er der dumme der darauf zahlt. Sei es nun der Unterhalt, der auch vom Einkommen abhängig ist welches der Mann bezieht und welche Verpflichtungen er noch anderweitig hat z.B. Unterhaltspflichtige Kinder aus anderen Beziehungen.
Eine Belastete Wohnung selbst ist auch nichts, was ein Grund ist. Denn reduziert sich der Kredit in der Zeit, was er macht wenn diese abgezahlt wird, dann ist das ebenfalls ein Zugewinn der aufgeteilt wird unter den Eheleuten bei einer Trennung. Steuerliche Vorteile müssen ebenfalls weiter gegeben werden und auch die Rentenansprüche werden aufgeteilt, somit verliert er mehr und sie von der Gesamtheit. Und alles was man in der Zeit an Steuern raus holen konnte oder auch als Verlust in die Zukunft vortragen hat lassen, wird durch die Scheidung wieder aufgefressen.
Relativeren könnte man das wenn ein Ehevertrag vorliegt und sie keine Zugewinngemeinschaft bilden. Wird aber wohl nicht vorliegen, wenn die gute Frau nicht mal weiß warum sie Rente bezieht, dann scheint es dort auch nicht sonderlich großes Interesse an Papierkram zu geben oder Verständnis dafür. Ich muss doch wissen, wofür ich Rente bekomme und von wem.
Sorae, Gütertrennung würde hier nicht viel nützen, weil die gemeinsam genutzte Wohnung in das Gebrauchsvermögen fällt und es in diesem Bereich auch bei Gütertrennung zum Ausgleich kommen muss. Etwas anderes wäre eine zusätzlich gekaufte Wohnung, die vermietet wird. Die wäre dann außen vor.
cooper75 hat geschrieben:Sorae, Gütertrennung würde hier nicht viel nützen, weil die gemeinsam genutzte Wohnung in das Gebrauchsvermögen fällt und es in diesem Bereich auch bei Gütertrennung zum Ausgleich kommen muss. Etwas anderes wäre eine zusätzlich gekaufte Wohnung, die vermietet wird. Die wäre dann außen vor.
Soweit so richtig, wenn die Wohnung bei der Trennung noch zusammen bewohnt werden würde. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, war die Wohnung schon vor der Ehe existent und ist auf seinen Namen geschrieben. Würden die beiden nun aus dieser ausziehen und sie vermieten, dann würde das ebenfalls wieder unter die Gütertrennung fallen und der Ausgleich würde nur für die Zeit des gemeinsamen Bewohnens dann auch stattfinden. Und legt man es darauf an, dann mietet man sich etwas, zieht dort gemeinsam ein, hält das noch ein wenig durch und macht dann erst Ende. So kommt man aus der Nummer noch einigermaßen fein heraus ohne das man zu sehr geschröpft wird.
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