Wann spricht man von einem illegalen Makler?

vom 26.06.2017, 04:26 Uhr

Ich habe kürzlich einen sehr interessanten Artikel gelesen. Darin ging es um einen Flüchtling, der in Deutschland bleiben darf und der die Notunterkunft verlassen und eine richtige Wohnung beziehen möchte. Allerdings hätten Flüchtlinge mit Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu kämpfen und es daher sehr sehr schwer, überhaupt eine gute Wohnung zu finden. Es wurde dann geschrieben, dass der Flüchtling die Dienste eines „illegalen Maklers“ genutzt hätte um eine Wohnung zu finden. Genauer erklärt wurde das jedoch nicht.

Was genau macht einen Makler „illegal“? Ich gehe davon aus, dass hier dann auch das Bestellerprinzip gelten würde und der Auftraggeber dem Makler die Provision zahlen muss, in diesem Fall eben der Flüchtling. Dann wäre der Dienst dann aber legal oder nicht? Wisst ihr zufällig mehr darüber?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Diese Makler kassieren doppelt und dreifach ab. Sie haben einen Auftraggeber der die Wohnung anbietet. Von diesem kassieren sie ganz normal nach dem Bestellerprinzip. Dann kommen die Flüchtlinge mit ins Spiel, damit sie eine Wohnung bekommen, sollen sie Geld zahlen an den Makler, Bar und ohne Quittung.

Dafür sollen sie die Schlüssel erhalten, was nicht gemacht wird. Stattdessen wird die identische Wohnung mehreren Angeboten und abkassiert, im Endeffekt bekommt dann jeder einen Mietvertrag der nicht viel aussagt, am Ende hausen da mehrere zusammen oder niemand bekommt einen Mietvertrag, durfte aber Geld zahlen. Durch Barschaft und ohne Quittung ist das schwer nachzuweisen und nachzuvollziehen und so klappt die Masche und wird von vielen Seiten gut verdient.

Findest du aber nicht nur in diesem Bereich. Solche Dinge finden auch ganz offen statt. Dass Makler von den Interessenten ebenfalls Geld verlangen, damit sie sich die Wohnung ansehen dürfen. Auch wird da ab und an versprochen, dass sie die Wohnung sicher bekommen wenn sie Geld unter der Hand zahlen und er "etwas drehen" kann. Solche Fälle findest du überall auf angespannten Wohnungsmärkten und auch da natürlich alles Bar ohne Quittung und ohne Zeugen. Belangen dafür ist schwer, gerade wenn es versprochen wird, man Treudoof das Geld gibt und hinterher sich nichts ergibt.

Dazu laufen schon einige Verfahren und bislang ist das eben nicht zulässig. Die Kosten die der Makler hat für Wohnungsführungen usw. sind mit der Courtage vom Auftraggeber bereits abgedeckt, es ist nicht zulässig, dass dieser von den Interessenten nochmals Geld nimmt. Für Datenbanken ist das eine kleine Grauzone, da gab es schon solche und solche Urteile die einen sagen es ist nicht zulässig, die anderen erlauben das unter bestimmten Bestimmungen. Als Makler muss man kreativ werden, denn gerade in Ballungsräumen wird wieder selbst vermietet anstatt das über Makler laufen zu lassen und das sorgt nicht unbedingt dafür, dass diese Branche gut belebt und gut bedient ist. Da lassen sie sich dann andere Dinge einfallen um etwas zu verdienen, wie auch das oben beschriebene.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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