Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?

vom 20.06.2017, 05:55 Uhr

Eine Bekannte von mir möchte einen Teenager als Babysitter für ihre Kinder beschäftigen, wobei sie der Meinung ist, dass ein Schüler (was anderes sind Teenager im Alter von 14-16 ja nicht) gar keinen Mindestlohn brauchen. Sie würde 5-7 Euro pro Stunde bezahlen wollen und findet das angemessen. Sie erntet aber auch Kritik für diese Einstellung.

So wurde sie schon kritisiert, dass der Mindestlohn doch für alle gelten würde, unabhängig vom Alter und Bildungsstand. Findet ihr es angemessen, einem Schüler bzw. Teenager weniger als den Mindestlohn zu bezahlen? In der Regel ist das ja nur eine Aufbesserung des Taschengelds und ein Schüler muss davon keine Lebenshaltungskosten bestreiten. Bezieht ihr diese Gedanken in die Bezahlung mit ein?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Nun, formal ist sie im Recht und in der Tat kommt nicht jeder in den Genuss des Mindestlohns. Es gibt in der Gesetzgebung einige Ausnahmeregelungen, nicht nur für Minderjährige. Unter anderem ist dort auch geregelt, dass Personen unter 18 generell keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben, außer sie haben bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen.

Damit soll vermieden werden, dass diese möglicherweise eine unqualifizierte Berufstätigkeit einer Ausbildung vorziehen. Gut, passt hier natürlich überhaupt nicht, aber so ist die vielleicht etwas konstruierte Erklärung des Ministeriums. Jedenfalls würde ich Deiner Bekannten zustimmen, 5-7 Euro die Stunde reichen völlig und sie tut niemandem Unrecht.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wie bereits gesagt worden ist, unterliegen diese nicht dem Mindestlohn und es gibt mit Absicht diese Ausnahmen, die nicht darunter fallen. Auch ein Schüler kann für seine Lebenshaltungskosten aufkommen müssen, da muss man mal ein wenig weiter denken und nicht nur 14-16 jährige gehen noch zur Schule, sondern auch ältere die ebenfalls darunter fallen. Diese haben teilweise schon eine eigene Wohnung, wenn sie z.B. eine schulische Ausbildung nicht in Elternhausnähe machen. Die Eltern werden dafür zwar herangezogen damit diese dafür aufkommen in der Erstausbildung, aber wo nichts ist, kann nichts kommen und somit finde ich es pauschal falsch zu sagen, dass es bei jedem Schüler nur eine Aufbesserung des Taschengeldes ist, wenn dieser arbeitet.

Die Frage ist auch ob sie jemanden findet der für das Geld ihre Kinder hütet und mit dem sie Einverstanden ist und die Kinder auch klar kommen. Denn das steht auf einem ganz anderen Blatt und mit einem Höheren Stundenlohn, hast du auch mehr Bewerber und damit mehr Chancen, dass etwas passendes mit dabei sein könnte. Mit dem was sie zahlen möchte mit ihren 5-7 Euro, würdest du hier rein niemanden finden der das macht und seine Freizeit dafür opfert als Schüler. Hier fangen die Preise ab 8 Euro an, der Schnitt sind 10 Euro die Stunde für einen Babysitter und gehen bis zu 35 Euro die Stunde, wenn man eine Fachkraft haben möchte.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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