Schüler bezahlte Beschäftigung geben - wie und wo anmelden?

vom 20.06.2017, 09:00 Uhr

Eine Haushaltshilfe muss ja in der Minijobzentrale angemeldet werden. Hier Gilt der Mindestlohn auch für Schüler? wurde ja auch geschrieben, dass Schüler nicht unbedingt den Mindestlohn bekommen, wenn sie unter 18 sind. Aber dennoch muss man als Arbeitgeber, wenn man einem Schüler eine bezahlte Tätigkeit gibt, ja auch Steuern und Abgaben zahlen.

Meldet man einen Schüler, der beispielsweise Geld für das Babysitten oder das Rasen mähen bekommt auch bei der Minijobzentrale an? Oder kann man diese ohne Anmeldung beschäftigen? Wie ist da der richtige Weg, wenn man Schüler beschäftigt und bezahlt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Schüler die Beschäftigt werden, werden eigentlich als normale Arbeitnehmer behandelt und für diese muss man die Sozialabgaben leisten mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Dann kommt das große aber. Denn es kommt es noch auf die Dauer darauf an, alles was unter 70 Tage im Jahr ist, ist Frei. Dafür zahlst du dann auch keine Sozialabgaben für die Schüler die du beschäftigst. Dabei darfst du nicht nur deine Zeiten sehen wann du sie anstellst, sondern auch Tätigkeiten im selben Jahr die vorher ausgeübt worden sind. Überschreitet man die 70 Tage, dann fallen auch die Sozialabgaben an, ebenfalls bei einem Verdienst von über 450 Euro im Monat.

Darüber hinaus braucht man als Dienstherr oder Arbeitgeber eine Unfallversicherung für den Beschäftigten die ebenfalls bezahlt werden muss. Von daher ist es insgesamt einfacher und mit weniger Aufwand verbunden, wenn man diese einfach bei der Minijobzentrale anbietet da dann vieles bereits inbegriffen ist und man weniger Papierkram hat. Steuerlich absetzen kann man solche Dienstleistungen wie Rasen mähen und Babysitten ebenfalls und hat auch direkt seinen Nachweis dafür.

Den richtigen Weg muss man für sich selbst sehen. Schwarz arbeiten lassen und keine Unfallversicherung zu haben, oder auch mit den Sozialabgaben betrügen geht nicht. Aber ansonsten kommt es auf die Dauer und den Verdienst mit an, wie man es einfacher und kostengünstiger haben kann. Meine Beschäftigen in Haushaltsnahen Dienstleistungen sind allesamt angemeldet bei der Minijobzentrale, da sie ihre 70 Tage im Jahr regelmäßig alle überschreiten und auch der Verdienst geht teilweise über 450 Euro oder es auch einfach weniger Papier und Verwaltungsaufwand für mich ist, mit der einmaligen Anmeldung anstatt jeden Monat alles separat abzuführen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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