Gehalt wegen erstem Abschluss nachgezahlt bekommen?

vom 09.06.2017, 07:27 Uhr

A kam neulich zu mir und hat mich um Rat gefragt, wobei ich da offen gesagt ziemlich überfragt bin. A ist seit einem Jahr als Studentische Hilfskraft an der Universität eingestellt. Da damals sein Bachelorabschluss in greifbarer Nähe war, hat er eben beim Vorstellungsgespräch auch direkt gefragt, ob es möglich wäre, dass er mit dem Abschluss eben vom Gehalt her höher gestuft wird zur wissenschaftlichen Hilfskraft eben. Damals sagte man ihm, dass das abhängig von den Geldmitteln wäre und den Drittmitteln und dass man das so noch nicht sagen könnte.

Er bekam also im Dezember das Zeugnis und hat dann vor kurzem erfahren, dass man eigentlich automatisch höher gestuft wird was das Gehalt angeht. Er hätte Anspruch darauf und außerdem wäre es obgligatorisch, dass er das Geld seit September nachgezahlt bekommt. Er fragte im Sekretariat nach und dort meinte man zu ihm, dass er nur dann eine Gehaltserhöhung bekäme, wenn er einen neuen Arbeitsvertrag bekäme und in dem Fall würde er aber nur in Zukunft mehr Geld bekommen und nicht das Geld seit Dezember nachgezahlt bekommen.

Er weiß jetzt nun gar nicht, wie hier die rechtliche Lage aussieht und ich bin da auch komplett überfragt, da ich so eine Situation noch nie hatte. Spontan hätte ich gesagt, dass das am Arbeitsvertrag liegt und da ein Arbeitsvertrag vermutlich nicht rückwirkend geändert werden kann seit Dezember, hat er vermutlich Pech. Andererseits weiß ich auch nicht, ob es legal ist, jemanden trotz Qualifikation unterzubezahlen, gerade an einer Universität. Habt ihr da zufällig Erfahrungen mit? Was soll ich ihm sagen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich arbeite nebenbei an der Uni und es geht bei mir danach, welche Mittel vorhanden sind. Ich müsste eigentlich, da ich einen Diplom-Abschluss habe, also wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestuft werden. Dafür reichen die Mittel aber nicht, daher gelte ich als Honorarkraft und liege unter dem Satz für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Bei anderen kenne ich es so, dass sie z.B. eigentlich als halbe Stelle eingestuft sind, aber mehr oder weniger Vollzeit da sind, also auch mehr arbeiten und nicht so viel bekommen, weil die Überstunden nicht honoriert werden. Das ist gerade an der Uni weit verbreitet solche Varianten, denn die ganzen Mittel sind alle reationiert. Ich denke, dass man rückwirkend mehr zahlt, wird da auch nicht vorkommen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Täubchen hat geschrieben:Spontan hätte ich gesagt, dass das am Arbeitsvertrag liegt und da ein Arbeitsvertrag vermutlich nicht rückwirkend geändert werden kann seit Dezember, hat er vermutlich Pech. Andererseits weiß ich auch nicht, ob es legal ist, jemanden trotz Qualifikation unterzubezahlen, gerade an einer Universität. Habt ihr da zufällig Erfahrungen mit? Was soll ich ihm sagen?

Ich sehe es ebenfalls so, dass im Endeffekt das zählt was im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Und wer sagt denn, dass er unterbezahlt ist? Solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden mit dem Mindestlohn für die entsprechenden Gruppen gibt es keine Unterbezahlung, wenn man dafür unterschreibt und auch arbeiten geht. Es ist eine Sache wie man sich selbst vermarktet und was man sich selbst Wert ist und für welche Summe man arbeiten geht und wenn diese zu gering ist, dann unterschreibt man nicht und weint nicht hinterher, dass man doch mehr bekommen müsste.

Auch was hier nicht ganz ersichtlich ist, wie er auf September kommt. Wie ich es verstanden habe, hat er sich im September vorgestellt und dort auch angefangen aber der Abschluss fand erst danach statt. Wieso sollte ich jemanden mehr bezahlen von Anfang an, der den Schein noch nicht einmal fertig hat und in der Hand?

Wie hier schon genannt worden ist, liegt es immer an den Mitteln die vorhanden sind. Es wird nicht automatisch jeder höher gestuft und mehr bezahlt wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist. Dann kann das auch erst später oder nicht passieren, je nach dem wie die Mittel aussehen. Sind welche vorhanden und übrig, dann wird das auch verteilt und jemand hoch gestuft oder das auf alle berechtigten verteilt damit sie ein wenig mehr haben. Dass können die Universitäten komplett alleine und frei entscheiden wie sie das dann machen aber wenn nichts da ist, dann gibt es auch nichts.

Was du ihm aber sagen kannst, wenn er damit nicht zufrieden ist und unglücklich damit, dann soll er doch einfach einen Anwalt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht aufsuchen. Denn dort wird man ihm am ehesten eine rechtssichere Auskunft geben können was das komplette Thema betrifft.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



A hat nur ein Anrecht darauf, höher eingestuft zu werden und das Gehalt nachgezahlt zu bekommen, wenn davon schon etwas in seinem Arbeitsvertrag steht. Ansonsten ist er ebenso wie wohl viele andere Personen einfach überqualifiziert für seine Arbeit. Das kommt vor und da muss er sich umsehen, ob es eine freie Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft gibt und er diese bekommt. Aber es gibt kein Gesetz oder dergleichen, wonach A automatisch mehr bekommen würde oder er höhergestuft werden muss.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gerade an der Universität hat die Bezahlung doch absolut nichts mit der Qualifikation zu tun. Nimm die Tierärzte, die den Diplomate anstreben. Die haben einen Abschluss und mindestens ein eher zwei Jahre praktische Erfahrungen. Das Internship und die vier Jahre Residency gibt es zum Mindestlohn, vorher war so etwas unbezahlt oder mit maximal 600 Euro vergütet. Natürlich für Schichten mit 12 Stunden plus Dienste in der Nacht und am Wochenende.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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