Kann Vermieter Haustier Freigang verbieten?

vom 07.06.2017, 20:22 Uhr

Meine Cousine erzählte mir neulich von einem Problem, das sie hat. Sie lebt in einem Zweifamilienhaus zusammen mit ihrem Kater. Unter demselben Dach lebt auch der Vermieter. Ursprünglich hat sie den Kater auch regelmäßig rausgelassen, weil das eben ein Freigänger ist und es nicht anders kennt. Leider hat der Vermieter einen Hund und wenn sich die beiden Tiere im Garten begegnen verstehen die sich wohl überhaupt nicht.

Das geht dann so weit, dass der Vermieter meiner Cousine verboten hat, den Kater überhaupt rauszulassen. Mittlerweile ist sie eben so weit, dass sie sich anderweitig nach einer neuen Bleibe bei einem tierlieben Vermieter umschaut. Ich stelle mir die Situation nicht besonders schön vor, gerade wenn man mit dem Vermieter unter einem Dach lebt.

Wie hättet ihr in dieser Situation gehandelt? Ich glaube nicht, dass ein Vermieter das wirklich verbieten kann und dass das rechtlich durchsetzbar wäre. Aber der Katze den Freigang verbieten und sie zu Hause einsperren ist doch auch nicht so das wahre. Würdet ihr euch in dieser Hinsicht vom Vermieter Vorschriften machen lassen (im Mietvertrag stand dazu nichts) oder würdet ihr da auf Konfrontation gehen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn der Garten nicht mit zur Mietsache gehört kann der Vermieter durchaus verbieten, dass die Katze dort hinaus gelassen wird und durch den Garten stromert. Da hat der Hund wohl ein längeres Bleiberecht und als Tier vom Vermieter wohl auch die besseren Karten.

So was muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrages schon irgendwie auch angesprochen werden und man kann nicht einfach davon ausgehen, dass ich die Katze auch rauslassen darf. Haustierhaltung gut und schön. Aber der Vermieter muss nicht dulden, dass die Katze auch seinen Garten dann als Revier sieht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Auf einen Rechtsstreit würde ich es da auch nicht ankommen lassen, denn die Frage nach der Tierhaltung obliegt ohnehin ganz dem Vermieter. Ob man so eine Haltung auch noch später untersagen kann, obwohl man sie vorher zumindest stillschweigend geduldet hat, weiß ich allerdings nicht. Am Ende würde es wohl in dieser Sache sehr auf die Auslegung des Gerichts ankommen, denn bei solchen Dingen sind die Grenzen sehr verschwommen und unklar und man wird immer wieder Gerichtsurteile Dafür und Dagegen finden.

Echt sehr blöde Situation, ich kann verstehen, dass beide Seiten mit der Situation nicht zufrieden sein können. Als Hunderhalter hätte ich keine Lust, mein vierbeiniges Familienmitglied gegen die Kampfkatze aus dem oberen Stockwerk verteidigen zu müssen oder aufzupassen, dass nichts Schlimmes passiert bei deren Rangeleien und als Halterin der Katze wäre ich auch wirklich sauer, wenn ich das Tier nach Jahren jetzt plötzlich einsperren müsste. Ich fühle mich aber hier mal wieder in meiner Maxime nicht beim Vermieter ins Haus zu ziehen bestätigt, das gibt einfach zu oft Ärger.

» Verbena » Beiträge: 4938 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Das ist eine schwierige Situation, aber so etwas muss man klären, bevor man den Mietvertrag unterschreibt oder sich ein Tier anschafft. Wenn der Vermieter nicht einverstanden gewesen wäre, hätte man sich eben eine reine Wohnungskatze anschaffen müssen oder gar nicht erst dort einziehen dürfen. Mir würde es jedenfalls das Herz brechen, deshalb meinen Liebling weggeben zu müssen.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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