Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

vom 02.06.2017, 21:24 Uhr

Wenn man gegen jemanden gerichtlich vorgehen möchte und wirtschaftlich vielleicht nicht so ganz gut dasteht, dann kann man ja auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wie ist es denn aber geregelt, wenn man solch eine Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt, muss man diese dann eigentlich irgendwann mal zurückzahlen oder ist das dann mehr oder weniger geschenktes Geld?

» Barabas » Beiträge: 191 » Talkpoints: 7,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Man ist laut der Regelung verpflichtet sein komplettes Einkommen anzugeben.. Dies muss man schon konkret bei der Beantragung dieser Leistung tun. Danach muss man es 6 Jahre lang auch noch so machen. Nur wenn das monatliche Einkommen die sogenannte Pfändungsgrenze überschreitet muss man einen gewissen Teil wieder zurück zahlen. Ist das Einkommen allerdings unter der aktuellen Pfändungsgrenze muss man überhaupt nichts zurück zahlen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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