Wann aus Sicherheitsgründen Hunde erschießen?

vom 01.06.2017, 11:10 Uhr

Aktuell ist ein Fall aus Baden-Württemberg in den Medien. Dort wurde eine ältere Frau von einem Kangal tot gebissen. Der Hund musste dann erschossen werden, damit die Rettungskräfte zu der Frau gelangen konnten.

Die Polizei machte auch das Haus ausfindig, aus dem der Hund kam. Dort fanden sie dann noch zwei weitere Hunde vor, die sie ebenfalls erschossen. In den Medien wird nur gesagt, dass die beiden weiteren Hunde erschossen werden mussten, damit sich die Beamten Zutritt zum Haus verschaffen konnten. Die Besitzerin war zu der Zeit nicht anwesend.

Ich frage mich, ob Polizisten in so einem Fall Hunde erschießen dürfen, wenn diese eben nicht angreifen oder ähnliches. Die Beamten hätten doch auch warten können, bis die Besitzerin dort wieder auftaucht. Oder? Dürfen Hunde nicht nur erschossen werden, wenn eine akute Bedrohung vorliegt?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ob sie erschossen werden mussten bin ich mir nicht sicher, das die Beamten sie erschießen wollten passt da vermutlich eher. Sind ja nur Hunde und wenn wir schon mal hier sind, können wir die ja auch gleich von örtlichen Jägern entsorgen lassen.

Warum wollten die Beamten in das Haus hinein, war Gefahr in Verzug? Waren Hilfeschreie zu hören? Wenn sie Zeit hatten Jäger anzufordern, warum nicht auch Tierfänger? Aus dem Sachverhalt ergibt sich für mich keine Grundlage die beiden anderen Hunde im Wintergarten zu erschießen. Bei dem Hund der die Frau angefallen und getötet hat, denke ich das es notwendig war.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe von dem Fall gestern gelesen und war sehr überrascht. Die Polizei hat den Hund, der die Frau getötet hatte, übrigens nicht am Tatort erschossen, um zur Frau zu kommen, sondern hat noch gewartet, bis der Hund zum Grundstück zurücklief, um ihn dann dort zu erschießen. Warum sie abwartete, habe ich nicht gelesen. Da der Hund sich aber schon zuvor sowohl von der Leine befreit hatte wie auch das umzäunte Grundstück verlassen konnte, war das Erschießen von dem Tier ohne behördliche Genehmigung aber wohl in Ordnung.

Das Erschießen der anderen beiden Hunde fand ich dann auch sehr fragwürdig. Ob sie wirklich gefährlich waren, konnten die Polizisten doch gar nicht beurteilen, denn schließlich waren sie auf ihrem eigenen Territorium. Und ich denke, viele wissen, dass Hunde oft das eigene Grundstück auch sehr aggressiv bewachen. Das ist ja oft auch die Aufgabe der Hunde.

Ich denke, da hätte die Polizei auch gut erst auf Tierfänger, Tierheimmitarbeiter oder dergleichen warten können, wer im Normalfall auch die Hunde einfängt, wenn die Polizei auf ein Grundstück muss. Genauso fand ich das gewaltsame Eindringen ins Haus und die dortige Durchsuchung etwas fragwürdig. Nach dem bisherigen Informationsstand würde ich daher sagen, dass die Erschießung der beiden Hunde, die an der Tötung nicht beteiligt waren, nicht rechtmäßig war.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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