Fragen und Antworten zum Einbürgerungstest

vom 24.05.2017, 11:16 Uhr

Im Internet bin ich auf diese Fragen und Antworten zum Einbürgerungstest gestoßen und dabei fiel mir auf, dass wohl jedes Bundesland so seine arteigenen Fragen verwendet. Wisst ihr denn warum das so ist und warum es da keine einheitlichen Standards gibt? Wer hat denn eigentlich wann ein Anrecht darauf, solch einen Einbürgerungstest abzulegen? Gibt es denn dafür auch ganz klare Festlegungen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe eigentlich gelesen, dass die Fragen nicht abhängig vom Bundesland sein sollen, sondern im kompletten Land einheitlich sind. Diesen Test muss man seit 2008 machen, wenn man als Ausländer einen Nachweis erbringen will Kenntnisse über Deutschland und die deutsche Sprache zu haben. Man sollte vorher glaube ich auch ein paar Jahre hier leben, bevor man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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