Großes Haustier besser einäschern und dann begraben?

vom 22.05.2017, 08:07 Uhr

Ich habe bisher immer meine verstorbenen Haustiere im Garten beerdigt. Ich fand es immer irgendwie beruhigend, dass sie eine friedliche und schöne Stelle im Garten bekommen und ich sie eben zu Hause begraben kann.Eigentlich möchte ich das auch mit allen zukünftigen Haustieren weiterhin so handhaben.

Allerdings habe ich einen großen Hund, der mal nicht so einfach beerdigt werden kann. Für ihn müsste man sicherlich schon ein sehr großes Loch ausheben, wenn man sie irgendwann mal begraben muss. Noch ist sie jung und diese Gedanken eigentlich noch in weiter Ferne. Aber trotzdem musste ich vor kurzem daran denken, was eben mal ist, wenn sie stirbt.

Ich weiß, dass man durchaus seine Haustiere auf dem eigenen Grundstück beisetzen darf, wenn man eben gewisse Bestimmungen beachtet und nicht gerade in einem Wasserschutzgebiet wohnt. Nun habe ich aber gehört, dass es durchaus besser sein soll, wenn man ein großes Haustier erst verbrennen lässt und die Asche dann im eigenen Garten vergräbt. Dies würde einem auch ein sehr tiefes und vielleicht auch großes Loch ersparen.

Haltet ihr es auch für sinnvoller ein großes Tier erst einäschern zu lassen, bevor man es dann auf dem eigenen Grundstück begräbt? Habt ihr dies schon bei einem Haustier so gemacht? Oder spricht auch nichts dagegen ein eher großes Haustier wie einen Hund im Garten zu beerdigen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Kommt doch ganz darauf an. Nicht überall darf man einen großen Hund einfach so vergraben weil es die Bestimmungen nicht vorsehen. Entsprechend muss dieser dann vorher eingeäschert werden oder man übergibt ihn direkt einer Tierkörperbeseitigungsanstalt. Da gibt es Regional durchaus sehr große Unterschiede.

Meine Cousine ist Hundezüchterin und bei ihr darf sie keine Hunde im Garten vergraben die größer als 50 cm sind. Diese müssen vorher eingeäschert werden alles darunter darf sie vergraben wie sie lustig ist. Für die großen braucht sie jeweils eine schriftliche Zustimmung des Veterinäramtes. Diese bekommt man in der Regel auch, wenn das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist.

Bei meinen Eltern im Garten dürfte ich auch einen Hund mit mehr als 50 cm Größe vergraben, dafür ist bei anderen Dingen dann Schluss und es braucht eine extra Genehmigung. Solche Dinge fragt man einfach vorher beim zuständigen Veterinäramt an, was erlaubt ist und was nicht und ab wann man eine Genehmigung braucht und wann man es einzeln und ohne weitere Genehmigung verbuddeln darf. Bei meinen Eltern darf es übrigens nicht mehr als 1 Quadratmeter auf 100 Quadratmeter Grundstück sein, der als Friedhof für Haustiere missbraucht wird. Ist dieser voll, dann müsste man warten aber solange niemand "petzt" weiß das Amt auch nichts davon wenn du dir den kompletten Garten voller Tierleichen packst.

Einige meiner Tiere sind im Garten meiner Eltern bestattet, gerade das kleine wie die Degus und Chinchillas. Größere Tiere wurden eingeäschert und auf dem Tierfriedhof beigesetzt, da ich keinen Garten zu diesem Zeitpunkt hatte, zur Miete wohnte und es nicht genehmigt war oder auch wenn es meldepflichtige Krankheiten waren. Die Kosten dafür waren ebenfalls im Rahmen und fingen ab 20 Euro an für das einäschern und Friedhof dann auch nochmals 150-300 Euro.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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