Gehört der Besitz eines Smartphones zu den Grundrechten?

vom 19.05.2017, 06:20 Uhr

Ich habe vorhin so einen Fall mitbekommen. Ein Schüler hatte (damals 16 Jahre alt und 9. Klasse) mit dem Smartphone im Unterricht an einem Freitag herum hantiert. Es ging wohl darum, dass er das Wochenende damit geplant hat während der Unterrichtszeit. Der Lehrer empfand das schon als störend und hat dann das Handy über das Wochenende einkassiert. Der Schüler durfte das dann erst am Montag abholen.

Die Eltern des Jungen haben dann dagegen geklagt mit der Begründung, dass dies eine "unzumutbare Beeinträchtigung der Grundrechte" des Jungen wäre und dass es doch essentiell wäre, dass man am Wochenende überall erreichbar ist. Ich finde diese Argumentation offen gesagt ziemlich bescheuert, denn ein Smartphone gehört für mich nicht zu den Grundrechten. Das Gericht hat auch dem Lehrer recht gegeben und nicht den Eltern. Gehört für euch der Besitz und die Nutzung eines Smartphones zu den Grundrechten oder findet ihr diese Argumentation der Eltern genauso dämlich und schwachsinnig wie ich?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn man auf Grundrechte besteht, die keine Grundrechte sind, dann muss man sich auch an Grundpflichten halten, die welche sind. Denn die Störung des Unterrichts beeinträchtigt die Grundrechte anderer Schüler. Nämlich das Recht auf Bildung. Ein Smartphone ist kein Grundrecht, Es ist albern und jeder muss sich an Regeln halten. Tut man es nicht, wird man bestraft. Fährt einer besoffen Auto ist der Führerschein weg. Und auch der Führerschein ist kein Grundrecht. Der Besitz von Sachen, auf die man verzichten kann ist kein Grundrecht. Das ist in meinen Augen wirklich unsinnig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich habe gestern auch von diesem Fall gelesen und war erst mal erstaunt, dass die Eltern das Kind auch noch unterstützen. Wenn ich gegen die Schulregeln verstoßen hätte und mein Smartphone dann über das Wochenende von der Schule eingezogen worden wäre hätten meine Eltern das wohl einfach mit einem "Pech gehabt. In Zukunft weißt du Bescheid und lässt das Teil während des Unterrichts in der Tasche" quittiert.

Ich verstehe generell auch nicht, was diese Geschichte überhaupt mit Grundrechten zu tun hat. Darunter versteht man doch solche Sachen wie Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit oder Menschenwürde. Es ist zwar schon eine Weile her, dass ich ins Grundgesetz geschaut habe, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass da von "die dauerhafte Erreichbarkeit des Menschen ist unantastbar" nichts stand.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



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