Krankenschein nach Berufsunfall zwingend nötig?
Eine Freund hatte auf dem Heimweg von der Arbeit einen Autounfall. Ihm ist ein anderes Auto hinten rein gefahren und er hat daraufhin das Auto vor sich gestoßen. Er ist dann auch zum Arzt gefahren, da er nicht wusste, ob dies von der Firma aus nicht gewünscht wird.
Beim Arzt wurde eine Verspannung im Nacken und Schulterbereich festgestellt, die wohl durch den Ruck des Unfalls verursacht worden ist. Der Freund wurde deswegen auch für 3 Tage krank geschrieben, obwohl er selbst sagte, dass er sich durchaus in der Lage fühlen würde, arbeiten zu gehen. Allerdings meinte der Unfallarzt, dass dies zu Riskant wäre, falls ihm doch noch übel oder schwindelig werden würde.
Ich kenne mich mit Berufsunfällen so gar nicht aus, finde aber schon dass es plausibel klingt, was der Arzt eben gesagt hat. Ich weiß jedoch nicht, ob man immer krankgeschrieben wird, wenn man einen solchen Unfall hatte. Ist es durchaus üblich, dass man immer nach einem Berufsunfall krank geschrieben wird? Geht der Arzt so auf Nummer sicher? Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht?
Zwingend ist es sicherlich nicht nötig, dass ein Arbeitnehmer bei einem Wegeunfall oder Arbeitsunfall auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgibt und krank macht, obwohl er sich gesund fühlt. Der Arzt allerdings ist auf der sicheren Seite, wenn er erst mal den Patienten krank schreibt. Denn es kann auch noch Stunden nach dem Unfall kommen, dass man Kopfschmerzen und Schwindel bekommt und merkt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Was, wenn der Arbeitnehmer dann gerade mit dem Auto unterwegs ist oder eine Maschine bedient?
Warum sollte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einem Wegeunfall zwingend nötig sein? Nehmen wir an, ich breche mir auf dem Weg nach Hause an einem Mittwoch das Bein. Donnerstag ist Feiertag, Freitag hat das Unternehmen wegen Brückentag geschlossen, dann kommt das Wochenende.
Wenn ich als Sekretärin arbeite, werde ich wahrscheinlich keine AU bekommen. Den Fuß hochlegen kann ich am Schreibtisch. Als KFZ-Mechaniker dagegen werde ich arbeitsunfähig sein, als Berufsreiter oder Helfer auf dem Bau auch. Zwingend ist da gar nichts.
Die Krankschreibung richtet sich doch hier nicht danach, dass es ein Wegeunfall war, sondern danach dass der Arzt ein Schleudertrauma vermutet. Das hätte er ebenso eine AU ausgestellt, wenn der Unfall in der Freizeit passiert wäre. Eine Krankschreibung von drei Tagen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird noch nicht einmal an die BG gemeldet. Dafür muss man länger als drei Tage krank sein.
cooper75 hat geschrieben:Eine Krankschreibung von drei Tagen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird noch nicht einmal an die BG gemeldet. Dafür muss man länger als drei Tage krank sein.
Das kann ich so nicht unterschreiben, das dürfte dann von BG zu BG unterschiedlich sein, denn wir melden auch Krankschreibungen von einem Tag nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Da wir eh jeden Unfall melden müssen, werden dort auch direkt die Krankschreibungen mit erfasst oder im Zweifel nach gemeldet und unsere BG wünscht das auch explizit so.
Richtig ist aber definitiv, das eine Krankschreibung niemals auf Grund der Art des Unfalles ausgestellt wird, sprich ob es nun ein privater Unfall war oder im Zusammenhang mit der Arbeit. Krankschreibungen werden grundsätzlich auf Grund der Vorliegenden Einschränkung oder Verletzung ausgestellt.
So ist das bei uns ebenfalls und es wird immer gemeldet, egal wie lang man krank ist und nicht erst ab dem dritten Tag. Selbst wenn man nur einen halben Tag fehlt, wird das hier mit gemeldet und sobald eine AU vorliegt auch. Diese wird und muss sogar noch nach gemeldet werden, wenn sie erst später eingeht als der Unfallbericht. Bei meinem Dienstherren wird ebenfalls jeder Furz festgehalten und gemeldet und nicht erst ab dem dritten Tag.
Auch nach einem Berufsunfall wirst du nur dann krank geschrieben, wenn du eben auch krank bist (HWS-Syndom, Gehirnerschütterung, Brüche etc.). Man wird sicherlich nicht krank geschrieben, wenn der Unfall glimpflich abgelaufen ist und man keine Beschwerden hat.
Hier ist die BG doch sowieso nur nachrangig zuständig. Immerhin war es ein Verkehrsunfall, bei dem es einen Unfallgegner gibt, der wahrscheinlich ganz oder zumindest zu einem erheblichen Anteil Schuld hat. Also trägt seine Versicherung wahrscheinlich alle Kosten. Dann ist die BG erst einmal nicht weiter involviert, sofern keine Folgeschäden bleiben, für die der Unfallgegner nicht aufkommen muss.
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