Tipps für die Steuererklärung
Arbeitszimmer
Liegt das Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung, so muss sich auch min. 50 % des Arbeitslebens in diesem Büro abspielen (damit sind zum Beispiel Richter und Lehrer außen vor). Liegt das Büro jedoch außerhalb (Bsp. Keller/Dachboden) kann man es auch ohne dass sich der Mittelpunkt der Arbeit dort befindet absetzen.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wurde eigentlich als solche abgeschafft. Allerdings laufen derzeit viele Klagen dagegen, noch ist also alles offen. Deswegen am besten den Steuerbescheid bez. Pendlerpauschale noch offen lassen bzw. Einspruch einlegen.
Staatlich geförderte Vorsorgen
Beispiel Rürup Basisrente: statt 62 % können für 2007 64 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden (max. 12.800 Euro).
elektronische Kontrolle
Wird die Steuerklärung elektronisch an das Finanzamt geschickt, ist die Prüfung laxer, das ergaben zumindest Untersuchungen. Der Computer des Finanzamtes reagiert dann nur auf auffällig hohe Posten (zum Bsp. überzogen hohe Werbungskosten).
Desweiteren: Belege für Arbeitsmittel akribisch sammeln, eventuell Steuersoftware (muss unbedingt aktuell sein!) nutzen, außergewöhnliche Ausgaben (zum Bsp. doppelte Haushaltsführung oder hohe Pendlerkosten) auf der Lohnsteuerkarte vermerken bzw. eintragen lassen (erhöhter Nettoverdienst)
Ich Arbeite auf dem Steueramt und will jetzt aber keine Hassmails von euch und befolgt die Ratschläge von Cala, dann kommt ihr problemfrei durch die Kontrolle und habt keinen Ärger mit dem Finanzamt.
Ich habe noch nie irgendwelche Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt, obwohl ich eins habe, aber nie und nimmer eine 50%ige berufliche Nutzung nachweisen kann und darunter braucht man da wahrscheinlich beim Finanzamt gar nicht ankommen. Aber dass elektronisch übermittelte Steuererklärungen laxer überprüft würden, davon habe ich noch nie etwas gehört und das kommt mir auch nicht ganz plausibel vor.
pastisse hat geschrieben:Ich habe noch nie irgendwelche Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt, obwohl ich eins habe, aber nie und nimmer eine 50%ige berufliche Nutzung nachweisen kann und darunter braucht man da wahrscheinlich beim Finanzamt gar nicht ankommen. Aber dass elektronisch übermittelte Steuererklärungen laxer überprüft würden, davon habe ich noch nie etwas gehört und das kommt mir auch nicht ganz plausibel vor.
Es ist nicht schwer, wenn man ein Arbeitszimmer absetzen möchte da auch das Finanzamt einem glaubt wenn man einige wenige Belege wie z.B. Arbeitsproben mit einreicht. Darüber hinaus kann man auch mit solchen Dingen bereits andere Dinge zu einem höheren Satz geltend machen wie den Rechner, der sowohl Privat als auch Dienstlich genutzt wird. Bei mir ist es nie ein Problem 90% davon anzusetzen und mit entsprechendem Beleg, 50% würde ich auch ohne Beleg jederzeit anerkannt bekommen.
Dass Steuererklärungen die mit Elster übermittelt werden anders durch die Prüfung gehen als mit anderen Programmen sollte doch klar sein. Denn dieses Programm lehnt sich an das weitere vom Finanzamt sehr stark an und somit wird dabei sogar inzwischen häufig auf die meisten Belege verzichtet. So muss ich seit Jahren nur die Belege für die Anlage Kap einreichen, und der Rest wird einfach so angenommen wie übermittelt oder lag bereits vor, da auch dort bereits elektronisch übermittelt wird.
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