Nach Jahren Gastank plötzlich versetzen müssen?
Ein Bekannter hat vor 5 oder 6 Jahre ein Haus gekauft. Dieses wurde vor über 30 Jahren gebaut und damals auch ein Gastank überirdisch im Garten aufgestellt, da im Haus eine Gasheizung eingebaut wurde.
Es kamen in den Jahren auch immer wieder regelmäßig Prüfer vom TÜV, die sich den Gastank angesehen haben. Dabei wurde nie etwas beanstandet. Allerdings war dann wieder ein Prüfer vor einigen Monaten da und hatte einiges an dem Standort des Tanks auszusetzen. Nun musste sich schon ein Techniker der Firma darum kümmern, bei dem der Gastank gemietet wurde. Dieser will sich die Sache nun bei meinem Bekannten vor Ort ansehen. Aber es wurde schon mitgeteilt, dass der Tank definitiv nicht an seinem Standort verbleiben könnte und umgesetzt werden müsste.
Mein Bekannter ist darüber natürlich sehr ungehalten und versteht auch nicht, wieso nun auf einmal zu diesen Problemen kommt und der Tank sogar umgesetzt werden soll. Dies ist keine leichte Sache, da der Garten schon recht uneben und auch nicht typisch geschnitten ist. Auch hat er Sorge, was die Kosten einer solchen Aktion betrifft. Da ja auch unterirdisch eine Stück eine neue Gasleitung verlegt werden müsste.
Wurden die Bestimmungen für einen Standort eines Gastanks mittlerweile verändert? Kann wirklich auch nach Jahren noch gesagt werden, dass der Tank nicht an seinem Standort bleiben kann und versetzt werden muss? Wie sieht es da mit den Kosten aus? Müssen diese von meinem Bekannten alleine getragen werden? Kann er gegen die Versetzung irgendwas unternehmen?
Wenn ein Prüfer vom TÜV sich das angesehen und die Versetzung des Gastanks angeordnet hat, dann wird er wohl auch eine Begründung dafür abgegeben haben. Wenn nicht, dann würde ich diese noch nachträglich und schriftlich einfordern. Anhand dieser Begründung kann man doch prüfen lassen, ob dies so rechtens ist oder nicht. Und wenn die Begründung haarsträubend ist, dann würde ich dagegen einfach in Widerspruch gehen. Und was die Standortbestimmungen für Gastanks angeht, das kann man doch auch gut recherchieren.
Ich vermute mal ganz stark, dass sich die Vorschriften geändert haben werden. Ich verstehe nicht, was daran so überraschend sein soll. Vorschriften ändern sich nun mal in regelmäßigen Abständen und wenn man Pech hat und die Regeln nicht erfüllt, muss man sich entsprechend anpassen. Der Mann vom TÜV wird schon wissen, was er tut, es ist schließlich sein Job. Ich finde es nur albern, dass man sich jetzt hinterher so künstlich darüber aufregt. Das sind Dinge, mit denen man rechnen muss. Mit entsprechenden Rücklagen und rechtzeitiger Vorsorge hätte man jetzt kein finanzielles Problem.
Nein Täubchen, diese Vorschriften haben sich anscheinend über 30 Jahre nicht geändert und die vorherigen Prüfer hatten nie etwas zu beanstanden. Mittlerweile war sogar ein Techniker bei meinem Bekannten und hat sich die Sache vor Ort angesehen. Dieser meinte sogar, dass es Korinthenkackerei von dem Prüfer sei und hat nun Tipps gegeben, wie man das Problem am leichtesten lösen kann. Der Techniker meinte auch schon, dass der Prüfer vielleicht einen "schlechten Tag" gehabt hätte.
Nelchen hat geschrieben:Nein Täubchen, diese Vorschriften haben sich anscheinend über 30 Jahre nicht geändert und die vorherigen Prüfer hatten nie etwas zu beanstanden. Mittlerweile war sogar ein Techniker bei meinem Bekannten und hat sich die Sache vor Ort angesehen.
Ja okay, so sieht die Lage natürlich anders aus. Also wenn dann ein Techniker gekommen ist - der sich ja mit den aktuellen Vorschriften auskennen muss - schon anderer Meinung ist, dann kann etwas nicht stimmen. Ich hatte das so verstanden, dass immer derselbe Prüfer gekommen wäre, aber wenn das immer wechselt ist das auch komisch.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der Prüfer einen "schlechten Tag" gehabt hat. Ich halte es für möglich, dass da eine Quote erfüllt werden soll. Ich weiß von einigen Prüfern, die dann auch eine gewisse Quote erfüllen müssen, ob jemand durchfällt oder nicht. Vielleicht ist es hier ja ähnlich? Aber mit den richtigen Argumenten müsste man den doch schachmatt setzen können.
Ja, das waren wohl immer unterschiedliche Prüfer, aber vom selben TÜV. Der Prüfer der jetzt etwas zu beanstanden hatte, kam von einem anderen TÜV. Der Techniker meinte wohl auch, dass es vielleicht auch ein neuer Prüfer frisch aus der Ausbildung war, der dann vielleicht alles zu 100 % richtig machen will und alles sehr genau nimmt.Mein Bekannter meint aber, dass der Prüfer schon älter gewesen wäre. Dann kann diese Theorie ja auch nicht so ganz stimmen.
Für meinen Bekannten ist es eben schon komisch, dass jetzt auf einmal etwas beanstandet wird. Der Techniker hatte wohl auch Unterladen dabei, auf denen die Vorschriften genau vermerkt waren, so dass sie eben nochmal genau Abstände messen konnten und ähnliches. Ich finde das Ganze schon irgendwie recht komisch. Meine Bekannten sollen den Tank nun um etwa 20 cm versetzen und damit wäre das dann erledigt. Was aber doch einiges an Aufwand bedeutet.
Selbst wenn die Vorschriften geändert werden, so müssen Altbestände dann nicht immer neu umgesetzt und bearbeitet werden. Wenn aber damals beim setzen schon ein Fehler unterlaufen ist und sich nicht an die Vorschrift gehalten wurde, dann kann es sein, dass ein genauerer Prüfer es auch anders sieht als andere, die da immer noch ein Auge zugedrückt haben. Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass manche es genauer nehmen und mit der Vorschrift und Zollstock da stehen und andere mit Augenmaß nachmessen und hinterher ihre Unterschrift darauf setzen. Mit dem Alter hat das rein gar nichts zu tun, die findest du unter den ganz alten wie auch unter den ganz jungen und noch übermotivierten die alles richtig machen wollen.
In dem ersten Haus das meine Eltern gebaut haben und hinterher verkauft, haben die neuen Besitzer ebenfalls im Garten einen Gastank setzen lassen. 15 Jahre war alles gut und dann kam ein genauerer Prüfer der das sehr genau genommen hatte, nachdem der alte der alles abgewunken und unterschrieben hatte in Rente gegangen ist. Darauf hin mussten sie den Gastank komplett entfernen lassen, denn der Garten war nicht groß genug für eine andere Stelle und somit mussten sie ihre komplette Heizungsanlage dann auf etwas anderes umstellen. Einfach nur weil beim errichten die Vorschrift schon nicht eingehalten wurde und der neue Prüfer genauer war und auch nicht locker gelassen hatte. Selbst mit einer Klage sind sie nicht weit gekommen, denn damit man das belassen könnte wie es ist, gibt es ebenfalls Fristen die eingehalten werden müssen und diese waren dort noch nicht gegeben.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1037mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2996mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1850mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1344mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?