Wo Ärztliches Attest bei Behandlungserfolg notwendig?

vom 17.04.2017, 08:31 Uhr

Soweit ich weiß bekommt man auch mal ein ärztliches Attest, wenn man krank und damit vorübergehend nicht arbeitsfähig ist. So hatte ich auch schon die Grippe und wurde dann für zwei Wochen krank geschrieben, damit ich eben niemanden anstecke und mich zu Hause gut erholen kann.

Nun habe ich gehört, dass hin und wieder auch ein "ärztliches Attest" notwendig sein soll, wenn es darum geht einen bestimmten Behandlungserfolg zu bestätigen. Da ich allerdings noch nie mit solchen Situationen zu tun hatte, wo so ein spezielles Attest vorlegen musste bzw. brauchte, bin ich ein wenig ratlos.

In welchen Situationen und bei welchen gesundheitlichen Beschwerden muss man denn so ein ärztliches Attest vorlegen um den Behandlungserfolg bestätigen zu können? Oder kann das theoretisch jeder Arbeitgeber auch bei kleineren gesundheitlichen Problemen verlangen, wenn er das möchte? Braucht man so etwas unter Umständen auch für Schule oder Kindergarten?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Beispielsweise wenn man in der Küche arbeitet und Durchfall hatte. Es geht da darum, dass du die Lebensmittel nicht mehr kontaminieren kannst und auch wirklich wieder gesund bist und die Durchfallerkrankung auch wirklich weg ist. Man muss dazu auch eine Stuhlprobe abgeben, so habe ich es zumindest in der Belehrung gehört. Sonst ist es auch glaube ich so, wenn man ein Kind im Kindergarten hat, was etwas ansteckendes hatte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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