Unternehmen gibt fälschlicherweise Jobzusage, was tun?

vom 06.04.2017, 19:34 Uhr

A hat nach einem Vorstellungsgespräch eine Zusage für einen Job in einem bekommen. Telefonisch gab man Bescheid, noch am selben Tag den Arbeitsvertrag zu verschicken. Als der Vertrag eine Woche später noch nicht angekommen war, rief A noch einmal an und fragte nach.

Dabei stellte sich heraus, dass es intern wohl zu einem Fehler gekommen war und eigentlich eine andere Person die Zusage hat bekommen sollen. Offenbar wurden die Telefonnummern vertauscht. A hatte noch andere ausstehende Vorstellungsgespräche und hat diesen abgesagt, nachdem sie schon eine telefonische Zusage erhalten hatte.

Hat A nun Anspruch auf Schadenersatz auf den entgangenen Lohn?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es steht Aussage gegen Aussage, ich glaube nicht, dass A da irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz egal welcher Art hat. ich finde es auch befremdlich, dass man den anderen Schuld für das eigene Fehlverhalten geben will. Man weiß doch, dass man andere Stellenangebote erst absagt, wenn der Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist. Es ist mir ein Rätsel, wie man da voreilig handeln kann. Für mich ist das ein typischer Fall von Lehrgeld und da kann man nur hoffen, dass A die Lektion gelernt hat.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich denke nicht, dass A da wirklich eine Chance hat und wozu sollte man das dann auch anklagen? Es ist nun mal so und dann muss man damit leben. Man müsste ja sonst irgendwie beweisen, was da am Telefon gesagt wurde und man hat ja auch keinen Vertrag unterschrieben, musste also immer noch damit rechnen nicht genommen zu sein, weil man ja nicht unterschrieben hat. Ich würde einfach sehen, dass ich nach vorne sehen kann und mich woanders bewerben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wie hat denn A die Erklärung erhalten, dass der Anruf falsch getätigt wurde? Auch telefonisch oder schriftlich? Wenn er oder sie ein Entschuldigungsschreiben bekommen hat, dass das mit dem Telefonat leider falsch lief, dann wäre das mit dem Beweisen ja kein Problem.

So man Gewerkschaftsmitglied ist, kann man sich ja dort beraten lassen, welche Rechte man eventuell doch hat. Es ist ja nicht so, dass A allein einen Fehler gemacht hat, indem er andere Gespräche abgesagt hat. A hat das ja erst getan, als er glaubte, eine Zusage zu haben. Und auch wenn es gefühltes Recht ist, dass man nach so einem Fehler auch mit schuld ist, muss es noch nicht automatisch dem entsprechen, was das Recht laut Gesetz ist. Ohne fachlichen Rat würde ich da noch nicht voreilig die Hoffnung fahren lassen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich denke nicht, dass etwas schriftliches gelaufen ist. Man hat telefonisch die Zusage bekommen und nachdem der Arbeitsvertrag nicht kam, hat A sich nochmals telefonisch gemeldet und nachgefragt. Dann wäre das Unternehmen schon sehr blöd, wenn sie das noch schriftlich schicken würden nachdem es bereits am Telefon geklärt worden ist.

Somit steht Aussage gegen Aussage und was willst du damit beweisen? Selbst wenn das Telefonat mitgeschnitten worden ist, sind diese Beweise nicht zu verwenden wenn die andere Seite nichts davon wusste. Ein Zeuge bei beiden Telefonaten wäre nicht verkehrt gewesen der auch mitgehört hätte, aber auch da ist es immer so eine Sache ob das einem jemand abnimmt oder nicht oder ob es hinterher wie eine Gefälligkeitsaussage ankommt.

Man kann sich dazu sicherlich rechtlich beraten lassen wenn man es drauf anlegt sicherlich auch eine Klage einreichen, aber ob diese von Erfolg gekrönt ist mag ich mit dieser Ausgangslage doch ein wenig bezweifeln. Aber ich kann auch nicht verstehen, wie man alles andere absagt wenn man noch nichts unterschrieben hat. Mündliche Zusagen sind nett, aber erst wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, ist das ganze auch eine sichere Sache. Vorher würde ich nichts anderes absagen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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