Habt ihr schon mal eine Arbeitsanweisung verweigert?

vom 08.04.2013, 20:31 Uhr

In unserem Betrieb ist vor einiger Zeit einer entlassen worden, der sich den Arbeitsanweisungen seines Vorgesetzten widersetzt hat und die Arbeitsanweisungen verweigert hat. Er hat auch keinen triftigen Grund angegeben, warum er gerade diese Arbeit nicht machen will oder kann. Er hat sich einfach geweigert. Als das passiert ist, waren schon einige in der Firma geschockt, dass eine Kündigung doch so schnell ausgeteilt werden kann.

Nun würde mich mal interessieren, ob ihr schon mal eine Arbeitsanweisung verweigert habt und welcher Grund dahinter steckte. Habt ihr Schwierigkeiten mit eurem Vorgesetzten bekommen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe noch nie eine Arbeitsanweisung direkt verweigert. Natürlich gibt es manchmal Termine, die man nicht halten kann, aber das hat nichts mit Arbeitsverweigerung zu tun. Ich habe allerdings noch nie Anweisungen bekommen, die ich nicht hätte ausführen müssen. Vielleicht könntest du noch sagen, welche Anweisung es war? Ich kann mir jetzt nichts Genaues darunter vorstellen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eine Arbeitsanweisung in einem Job habe ich noch nicht verweigert, wohl aber eine Arbeitsanweisung bei einem Praktikum. Auf die positive Bewertung war ich aber eigentlich auch angewiesen. Bekommen habe ich sie dadurch aber auch nicht. Es war in einem Kindergarten. Dort sollten die Kinder schlafen, und zwar alle und dabei die Augen fest verschließen und eben schlafen. Nun war es aber so, dass einige Kinder lange geschlafen hatten und es nicht mehr schlafen konnten.

Ich sollte diese Kinder dann in ihre Decke einbauen und sie verbal dazu zwingen die Augen zu schließen. Da ich das als Kind auch blöd fand, habe ich mich dann immer leise mit den Kindern unterhalten oder ihnen Geschichten erzählt, wenn sie wach waren. Das kam überhaupt nicht gut an. Ich habe mein Verhalten auch begründet und die anderen Kinder durften auch bei mir noch in Ruhe schlafen. Allerdings kam die Erzieherin immer mal wieder herein und brüllte die Kinder an, dass sie die Augen schließen sollten. Dabei wurden andere Kinder wach, trauten sich aber nicht die Augen aufzumachen. Das fand ich schon sehr krass und so wollte ich nicht sein. Die schlechte Bewertung habe ich dann gerne hingenommen, aber im Job kann man sich das sicherlich nicht leisten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Nun, ohne einen Grund anzugeben kann man halt keine Arbeitsanweisung verweigern und muss mit den Konsequenzen rechnen. In solch einem Fall kann das in der Tat sehr schnell gehen, dass man für das Unternehmen nicht mehr arbeiten kann.

ich selbst habe schon Arbeitsanweisungen verweigert, habe dann allerdings Gründe dafür angegeben. Es hagelte in einem Fall eine Abmahnung, in weiteren Fällen hatte das keine weiteren Konsequenzen, weil meine Arbeitgeber andere Angestellte gefunden haben, welche nicht mit einem so sensiblen Gewissen wie meines ausgestattet waren. Ohne triftigen Grund würde ich mich allerdings keiner Arbeitsanweisung widersetzen, es sei denn es sind Aufgaben welche grundsätzlich nicht in mein Aufgabengebiet fallen.

Die Abmahnung habe ich kassiert, weil ich mich bei einem Outbound Telefonprojekt geweigert habe die Sprachregelung anzuwenden. Es ging darum Bestandskunden anzurufen und einen neuen Vertrag mit anscheinend besseren Konditionen anzubieten. Dies ist ja eine gute Sache. Aber die Art, wie wir es ihnen aufschwatzen sollten war absolut untragbar. Nach ein paar Telefonaten habe ich festgestellt, dass ich mit Menschen nicht so reden möchte. Ich habe meiner Vorgesetzten gesagt, ich telefoniere das Projekt gerne mit, aber ich weigere mich diese Argumentationskette anzuwenden. Das führte halt zu einer Abmahnung, das Projekt ist aber eh gescheitert. Und ich bin immer noch der Meinung, es lag nicht am Produkt, sondern einzig und allein an der Art es den Leuten anzudrehen.

In anderen Fällen bin ich mit meiner Begründung durchgekommen und musste die Arbeiten auch nicht erledigen. Natürlich auch, weil andere kein Problem hatten diese zu befolgen. Ich glaube, hier hatten die Arbeitgeber allerdings auch Angst mir eine Abmahnung zu erteilen, denn dann hätte ich ja schriftlich etwas in der Hand gehabt, was den Ruf des Unternehmens massiv geschadet hätte, wenn ich mich gegen die Abmahnung öffentlich zur Wehr gesetzt hätte.

» M. Mizere » Beiträge: 342 » Talkpoints: 172,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich finde nichts besonderes daran, wenn man auch eine Arbeitsanweisung verweigert und es dann auch begründen kann. Sind die Gründe triftig und stimmig, dann hat man auch nichts zu befürchten und wenn man nichts sagt, dann riskiert man halt auch einmal die Kündigung. Das kann dann auch sehr schnell gehen, denn die Arbeitsverweigerung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung die dann auch ausgesprochen werden kann, insbesondere dann wenn sich dazu nicht einmal geäußert wird warum man das verweigert. Kann man es begründen, dann bleibt es meistens auch bei einer Ermahnung oder einer Abmahnung.

Ich habe schon Befehle verweigert, da sie so gar nicht zulässig waren. Befehle sind bei uns die Arbeitsanweisungen und wenn ein Befehl nicht rechtmäßig ist, dann muss ich diesen auch nicht ausführen und wenn ich damit nicht einverstanden bin, diese aber rechtmäßig sind, dann habe ich immer noch mein Recht Einspruch zu erheben und meine Bedenken zu äußern. Das entbindet mich aber nicht von meiner Pflicht zur Ausführung und somit ist das ein ganz enger Rahmen in dem man sich bewegt, wenn man nur Bedenken hat aber ansonsten alles Rechtmäßig ist. Im Zweifel steht man dafür am Ende vor dem Truppendienstgericht welches das ganze dann klärt und die Sanktion festlegt, die eben auch der Rauswurf bedeuten kann.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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