Mietwagen im Ausland - was ist bei einem Unfall?

vom 18.04.2017, 13:03 Uhr

Sagen wir mal man möchte sich einen Mietwagen im Ausland mieten, fährt mit dem Auto und dieses hat einen Unfall. Nun würde ich gerne wissen, wie man das Ganze dann regelt. Gibt es da feste Regelungen in den Verträgen oder ist man durch eigene Versicherungen damit gut abgedeckt? Ich habe damit keinerlei Erfahrungen. Gibt es gute Portale für die Suche nach einem seriösen Anbieter? Auf was sollte man achten?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Um einen möglichen Unfall mit einem Mietwagen im Ausland sollte man sich lange vor der Abfahrt kümmern. Denn im Ausland ist zwar in der Regel die gesetzliche Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, aber die Deckungssummen sind viel niedriger als hier. In der Türkei müssen beispielsweise Personenschäden nur bis 350.000 Euro versichert werden. Fällt ein Schaden höher aus, zahlt man selbst.

Um so etwas zu vermeiden, sollte man darauf achten, dass man eine sogenannte Mallorca-Deckung hat. Das ist eine Zusatzklausel, durch die die Haftpflichtversicherung des eigenen Autos in Deutschland die Differenz übernimmt. Eine Mallorca-Deckung kann auch im Schutzbrief oder in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Das sollte man vor Urlaubsbeginn auf jeden Fall prüfen und eventuell nachbessern.

Dann muss natürlich der Vertrag mit den Autoversicherer genau gelesen werden. Auf eine Kakso-Versicherung sollte man nie verzichten, auch wenn die extra kostet. Insbesondere die Klauseln zur Selbstbeteiligung sollte man sich genau durchlesen und bei Bedarf besser eine niedrigere Summe wählen. Wer die Parkpraxis in Paris kennt, wird von einem Mietwagen mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung eher die Finger lassen. Denn die Stoßfänger haben später garantiert neue Beulen. Insbesondere wenn der Fahrer in Paris die Handbremse anzieht und einen Gang eingelegt hat. :lol:

Und dann muss man sich vorher unbedingt über die örtliche Rechtslage informieren. In vielen Ländern kommt die Polizei auch bei Bagatellschäden, weil ohne Aufnahme des Unfalls durch die Behörde keine Schadensregulierung möglich ist. Das ist unter anderem in Bulgarien so. Während man es als Deutscher gewöhnt ist, dass man kleine Schäden alleine regelt, muss man dort die Polizei verständigen und warten. Das sollte man wissen.

Ansonsten gilt alles wie beim Unfall in Deutschland auch. Ruhig bleiben, die Unfallstelle absichern und wenn es Verletzte gibt, den Notarzt rufen und Erste Hilfe leisten. Weiß man nicht, ob man einen Schaden "unter sich" regeln kann, sollte man sich nicht auf den Unfallgegner verlassen. Im Zweifel ruft man eben die Polizei, die wird einem sagen, ob man warten muss.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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