Dem Kind das Kindergeld nach Auszug verweigern wollen?

vom 12.04.2017, 21:02 Uhr

Ohne es zu wollen erfuhr ich neulich von einem aktuellen Problem meines Nachbarn. Es wurde so laut geschrien, dass ich nicht umhinkam, zu verstehen, worum es ging. Die Lage ist wohl so, dass die Tochter meines Nachbarn jetzt ausgezogen ist. Sie wohnt nun in ihrer eigenen Wohnung und ist kaum zuhause. Ich nehme an, sie wird jetzt wohl studieren.

Neulich war sie dann nochmal dort und kam in einen heftigen Streit mit ihrem Vater: Er wollte ihr wohl das Kindergeld nicht auszahlen, obwohl das wohl vorher so abgemacht worden war. Er begründete dies damit, dass sie ja immer mal wieder zu Besuch käme und das ihm dadurch ja auch Kosten für Essen und anderes Alltägliches entstehen würde.

Die Tochter erwiderte, sie käme doch total selten vorbei und würde kaum Kosten verursachen. Außerdem habe der Vater ihr das versprochen. Sie hatte wohl noch mehr zu sagen, allerdings war das etwas unverständlich. Im Wesentlichen war das jedoch ihre Argumentation.

Würdet ihr eurem Kind denn das Kindergeld auszahlen, wenn es auszieht und tatsächlich die meiste Zeit in seiner Wohnung lebt? Und mal mutmaßliche Versprechungen beiseite gelassen: Denkt ihr, das Kind sollte das auch einfordern? Oder seid ihr eher dafür, das Kindergeld einzubehalten?

» Mr. Law » Beiträge: 365 » Talkpoints: 25,43 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was hat denn das Kindergeld mit der persönlichen Meinung zu tun? Anspruchsberechtigt ist immer ein Elternteil, das Geld soll aber dem Kind zu gute kommen. Ein Kind, das volljährig ist und nicht im Elternhaus wohnt, hat ein Anrecht auf Barunterhalt, sofern es selbst nicht genug verdient und noch keine Ausbildung abgeschlossen hat.

Das Kindergeld ist normalerweise ein Teil dieses Unterhalts. Wenn die Eltern keinen, zu wenig oder nur sehr unregelmäßig ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen. Dann sind weiterhin die Eltern berechtigt zum Kingergeldbezug, die Auszahlung erfolgt aber direkt an das Kind.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich wüsste auch nicht was die persönliche Meinung hier verloren hat. Wie das Kindergeld zu verwenden ist, ist ganz klar geregelt und es muss dem Kind zu gute kommen. Wohnt es nicht Zuhause, dann verursacht es dort auch keine laufenden Kosten die berechtigen würden das ganze einzubehalten und es im Endeffekt für andere Dinge zu missbrauchen.

Hin und wieder Besuche rechtfertigen das Verhalten des Vaters jedenfalls nicht und die Tochter hat somit gute Chancen das ganze auch gerichtlich erwirken zu lassen, dass es ihr ausgezahlt wird. Vorausgesetzt natürlich, dass es keine andren Absprachen und Zahlungen gibt, wie z.B. das der Vater ohnehin monatlich ihr mehr in die Hand drückt, als er seiner Unterhaltspflicht leisten müsste.

Will sie das Kindergeld dann noch als Bonus oben drauf, wird sie damit auch nicht durch kommen. Denn auch die eigenen Eltern sind keine Weihnachtsgänse die man nach Lust und Laune einfach ausnehmen kann, auch wenn manche Kinder sich das einbilden was ihnen alles zusteht und den Hals nicht voll genug bekommen können.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Es ist tatsächlich so, dass man in dem Fall nur zur Familienkasse der Eltern gehen muss um dort einen entsprechenden Abzweigungsantrag zu stellen. Dieser Antrag wird anschließend geprüft und wenn alles durch ist, wird das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes überwiesen und die Eltern haben nichts mehr damit zu tun. Man kann die Eltern in dieser Hinsicht einfach umgehen, wenn diese sich unkooperativ zeigen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das Kindergeld wird den Eltern doch ausgezahlt, um diese beim Unterhalt des Kindes zu unterstützen. Nachdem das Kind ausgezogen ist, steht das Kindergeld sowieso dem Kind zur Bestreitung des eigenen Unterhalts zu. Die Argumentation des Vaters während der Auseinandersetzung mit der Tochter kann ich insofern nicht nachvollziehen, dass das Kind, wenn es die meiste Zeit in seiner eigenen Wohnung verbringt, im Elternhaus keinerlei Kosten verursacht, bei deren Abdeckung die Eltern in irgendeiner Form unterstützt werden müssten.

Außerdem hat die Tochter auf das Versprechen des Vaters hin das Kindergeld sicherlich in die Deckung der allgemeinen Kosten, die monatlich zu bestreiten sind, mit einkalkuliert, dieser Rückzieher ist also nicht besonders fair. Zudem hat das für mich einen faden Beigeschmack, wenn der Vater das Essen ersetzt haben möchte, dass seine Tochter zu sich nimmt, wenn es ab und an zu Besuch kommt. Wenn ihre Eltern sie besuchen, verlangt sie doch auch kein Kostgeld und Toilettengebühren, nehme ich mal an.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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