Anstellungsvertrag und Honorarvereinbarung parallel möglich?
A ist bei einem Arbeitgeber angestellt und es handelt sich um ein ganz normales, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Nun würde A gerne die nebenberufliche Selbstständigkeit ausbauen und braucht dafür einen Raum. Daher hatte A die Idee, einen Raum auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers zu mieten und somit auch eine Kooperationsbeziehung im Rahmen der Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber auszubauen, bei dem A angestellt ist. A braucht diesen Raum für Beratungsgespräche, für welche die Kunden auch zahlen sollen.
Somit gäbe es dann zwei Verbindungen zwischen A und dem Arbeitgeber: 1. da A bei ihm angestellt ist und von ihm Lohn erhält und 2 da A bei ihm einen Raum mietet und dafür Miete zahlt. A fragt sich aber, ob das geht, denn dann gibt es eine Firma, bei der man einerseits angestellt ist und andererseits über die Selbstständigkeit eine Geschäftsbeziehung unterhält.
Was wäre denn, wenn die Kunden, welche die Beratungsgespräche wahrnehmen, nicht bei A direkt bezahlen, sondern die Gebühren auch an die Kassierstelle der Firma überweisen und diese dann - abzüglich der von A zu entrichtenden Miete - das Geld an A als Honorar überweist? Dann würde A ja von der gleichen Firma einmal Lohn durch das Anstellungsverhältnis erhalten und dann noch Honorar aufgrund der Raumnutzung. Ist das möglich, solche verschiedenen Formen parallel laufen zu lassen?
A kann die Selbstständigkeit und auch das Beschäftigungsverhältnis aufrecht erhalten. Die Raummiete ist ebenfalls weniger ein Problem, denn diese ist wieder ein ganz anderes Gebiet und muss separat betrachtet werden. Es sei denn, dass der Raum als Sachleistung zu den normalen Bezügen zur Verfügung gestellt wird und einen Teil der Bezahlung darstellt, anstatt eine einfache Miete.
Nun wird es etwas komplexer. A will das das Geld nicht an A direkt geht, sondern über den Arbeitgeber erst zu ihm kommt? Dann hast du hier schon das Problem, dass man das auch als Honorar deklarieren müsste. Da aber das Arbeitsverhältnis besteht, kann das auch in den falschen Hals bekommen werden vom Finanzamt zwecks dem Abführen von Steuern und auch Abgaben. Entsprechend werden sich nur sehr wenige Arbeitgeber darauf einlassen, da es definitiv zu Rückfragen kommt wenn das monatlich und regelmäßig stattfindet das ein Mitarbeiter ein Gehalt und ein Honorar bezieht. Auch bei A würde genauer hin geschaut werden zwecks der Abgaben.
Möglich wäre es in der Theorie, praktisch ist das mit so viel Aufwand verbunden mit Nachweisen die gebracht werden müssen usw. dass sich das kein Arbeitgeber antun wird. Für den Arbeitgeber ist es einfacher, das Gehalt weiterhin an A zu zahlen, von A die Miete für den Raum zu kassieren oder das als Sachwert mit dem Gehalt zu verrechnen und sich aus der Selbstständigkeit heraus zu halten mit der Bezahlung. Nimmt der Arbeitgeber die Beratung ebenfalls wahr und begleicht das als Honorar, dann ist das eine einmalige Zahlung die einfacher auch dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden kann als Beraterausgabe, als wenn das über Monate neben dem Gehalt stattfindet.
Die Miete ist in der Konstellation auch ein Problem. Über den Honorarvertrag wird man zum freien Mitarbeiter des Unternehmens. Der muss keinen Raum mieten, den stellt das Unternehmen. Es kann dagegen funktionieren, dass man neben der Raummiete weitere Leistungen vom Vermieter einkauft. Das könnten zum Beispiel die telefonische Terminvergabe, die Abrechnung oder das Nutzen einer Rezeption sein.
Weitere Leistungen möchte A aber nicht einkaufen. Es ist also nicht möglich, zu sagen, dass A den Raum nutzt und dafür eine monatliche Miete zahlt? geht das nicht? Dadurch hat man doch nicht gleich einen Honorarvertrag oder?
Natürlich kann man den Raum mieten und für seine Zwecke nutzen. Aber dann fällt die Honorarvereinbarung flach. Wenn der Vermieter weitere Leistungen bieten soll, dann muss man die zusätzlich "mieten". Das ist die eine Variante, die funktioniert. Man kann auch einfach den Raum mieten und sich komplett selbst um seinen Kram kümmern.
Eine Honorarvereinbarung ist dagegen ziemlich sinnlos. Denn dann würdest du die Beratung als freier Mitarbeiter des Unternehmens machen. Also selbstständig arbeiten und nur die Stunden bezahlt bekommen, die du auch leistest. Das ist erstens nicht dein Anliegen und zweitens kollidiert das mit deiner Angestelltentätigkeit.
Denn wenn du den Job sowieso machst und nun zusätzlich auf Honorarbasis, dann liegt die Vermutung nahe, dass der Arbeitgeber Sozialabgaben sparen möchte und eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Das wird in der Konstellation auch schwer zu widerlegen.
Das Problem, dass es als Scheinselbstständigkeit gelten könnte, kann also nur dadurch umgangen werden, wenn A sich komplett selbst um die Abrechnung kümmert, also auch selbst die Rechnungen an die Klienten stellt und dem Unternehmen lediglich die Miete zahlt, sonst nichts. Oder stellt das Zahlen der Miete auch in dieser Hinsicht ein Problem dar?
Das Zahlen der Miete ist kein Problem. Du kannst auch dafür bezahlen, dass die Firma in deinem Namen die Rechnungen schreibt und den Zahlungseingang kontrolliert und das Geld an dich weiterleitet. Es geht nur nicht über eine Honorarvereinbarung. Die macht dich zum freien Mitarbeiter.
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